Abwicklungsstrategie Musterklauseln
Abwicklungsstrategie. Gemäß § 3 Abs. 1 GSA hat die HETA die Aufgabe, ihre Vermögenswerte mit dem Ziel zu verwal- ten, eine geordnete, aktive und bestmögliche Verwertung sicherzustellen (Portfolioabbau). Dazu hat die HETA einen vorläufigen Entwurf einer Mittelfristplanung für den Zeitraum 2016 bis 2020 erstellt, welcher auch in die Bewertung der BDO gemäß §§ 54 ff BaSAG eingeflossen ist. Im vorläufigen Entwurf der Mittelfristplanung werden Verwertungseinschätzungen der Vermögens- werte (Aktiva) und ein damit einhergehender Aufbau an liquiden Mitteln dargestellt. Der vorläufige Entwurf der Mittelfristplanung unterstellt fiktiv, dass keinerlei Zins- und Kapitalrückzahlungen getä- tigt werden. Die Abbaustrategie der HETA, die von der HETA in Eigenverantwortung entwickelt wurde, sieht einen Abbau der Vermögenswerte binnen 5 Jahren vor. Nach Abbau der Vermö- genswerte verbleibt ein negativer Unternehmenswert. Nach dem festgestellten Sachverhalt werden am Ende der Abwicklung den berücksichtigungsfähi- gen Verbindlichkeiten iHv MEUR 13.106 verbleibende Nettovermögenswerte in Höhe von MEUR 6.032 gegenüberstehen. Zur Beseitigung des daraus resultierenden negativen Unterneh- menswertes sowie einer unmittelbar drohenden Zahlungsunfähigkeit der HETA sind die angeord- neten Abwicklungsmaßnahmen erforderlich.
