Bewertung. Allgemeine Regeln für die Vermögensbewertung An einer Börse zugelassene / in organisiertem Markt gehandelte Vermögensgegenstände Nicht an Börsen notierte oder organisierten Märkten gehandelte Vermögensgegenstände oder Vermögensgegenstände ohne handelbaren Kurs Besondere Regeln für die Bewertung einzelner Vermögensgegenstände Nichtnotierte Schuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen
Bewertung. Die Bewertung erfolgt durch die Verwaltungsgesellschaft.
Bewertung. Der Wert der Sicherheiten muss zumindest börsentäglich berechnet werden und hat immer aktuell zu sein. Die Unfähigkeit der eigenständigen Bestimmung des Xxxxx gefährdet den OGAW. Dies gilt auch für “mark to model“-Bewertungen und selten gehandelte Vermögenswerte.
Bewertung. Die Höhe der Vergütung der Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Bewertung schwer bewertbarer Vermögenswerte (vgl. unten Punkt 16) richtet sich nach der Anzahl der zu bewertenden Wertpapiere im Fonds sowie der Häufigkeit der Bewertung und kann anlassbezogen dem Fonds verrechnet werden.
Bewertung. Für schwer bewertbare Vermögensgegenstände kann die Verwaltungsgesellschaft zum Zwecke der Bewertung Beratungsleistungen zukaufen, wobei dabei eine Gesellschaft (oder allenfalls mehrere dieser Gesellschaften), die auf der Liste der Beratungsgesellschaften für schwer bewertbare Vermögenswerte aufscheint, eingesetzt wird. Diese Liste - zum Zeitpunkt der Erstellung des Prospekts - finden Sie anbei sowie in gegebenenfalls aktualisierter Form in deutscher Sprache auf der Homepage der Verwaltungsgesellschaft unter xxx.xxx.xx (Menü Über uns / Untermenü Konzerninformationen) sowie in englischer Sprache unter xxx.xxx-xxxxxxxxxxxxx.xxx (Menu About Us / Submenu Important Information). Die entsprechenden Kosten dieser Beratungsleistungen werden dem Investmentfonds gemäß Pkt. 15. lit. f dieses Dokuments verrechnet. (aktuelle Liste unter xxx.xxx.xx (Menü Über uns / Untermenü Konzerninformationen) sowie in englischer Sprache unter xxx.xxx-xxxxxxxxxxxxx.xxx (Menu About Us / Submenu Important Information) Die folgenden Gesellschaften werden von der Verwaltungsgesellschaft als Berater im Zusammenhang mit der Bewertung schwer bewertbarer Vermögensgegenständen eingesetzt: Value & Risk Service GmbH, OpernTurm (18. OG), Xxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxx 0-0, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx, eingetragen in das Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der HRB 92168 BVAL (Bloomberg Valuation Services), Bloomberg Finance L.P., 000 Xxxxxxxxx Xxxxxx, Xxx Xxxx, XX 00000 AVS-Valuation GmbH, Xxxxxxxxxxxxxxx 0-00, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx
Bewertung. LAUFENDE BEWERTUNG DES GESELLSCHAFTSVERMÖGENS Durch die Verwaltungsgesellschaft erfolgt gemäß § 272 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 KAGB mindestens einmal jährlich zum 31.12. eines jeden Jahres eine Ermittlung des Nettoinventarwertes der Investmentgesellschaft und des von jedem Anleger gehaltenen Anteils an der Investmentgesellschaft auf Basis der Gesamtheit der Vermögensgegenstände der Investmentgesellschaft. Zudem nimmt die Verwaltungsgesellschaft eine neue Ermittlung des Nettoinventarwertes gemäß § 272 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 KAGB bei Herabsetzung oder Erhöhung des Gesellschaftsvermögens vor. Eine Neubewertung des entsprechenden Vermögens ist auch dann durchzuführen, wenn eine zuletzt vorgenommene Bewer- tung nicht mehr fair bzw. ordnungsgemäß ist und/oder eine wesentliche Wertveränderung des Vermögenswertes angenom- men wird. Der Nettoinventarwert der Investmentgesellschaft ergibt sich aus der Summe der Verkehrswerte der gehaltenen Beteiligungen an Zielfonds und Zweckgesellschaften sowie aller weiteren Vermö- gensgegenstände der Investmentgesellschaft abzgl. der ggf. auf- genommenen Kredite, sonstigen Verbindlichkeiten und Rückstel- lungen der Investmentgesellschaft. Sofern neue Informationen den festgestellten Wert nachhaltig beeinflussen, ist die Berech- nung entsprechend zu aktualisieren. Der Nettoinventarwert des Anteils eines Anlegers entspricht dem Anteil an dem Nettoinventarwert der Investmentgesellschaft, der auf die Beteiligung des Anlegers entfällt. Grundlage für die Bewertung der Beteiligungen sind die von den Zielfonds bzw. der betreffenden Zweckgesellschaft zum Bewer- tungsstichtag der Verwaltungsgesellschaft einzureichenden ge- prüften Vermögensaufstellungen. Bankguthaben der Investmentgesellschaft werden zu ihrem Nennwert zum Bewertungsstichtag zzgl. zugeflossener Zinsen bewertet. Festgelder sind zum Verkehrswert zu bewerten, sofern das Festgeld kündbar ist und die Rückzahlung bei der Kündigung nicht zum Nennwert zzgl. Zinsen erfolgt. Wertpapiere und Geld- marktinstrumente, die einen Kurs haben, werden grundsätzlich auf Basis der zuletzt verfügbaren handelbaren Kurse bewertet. Bei Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten, für die kein han- delbarer Kurs verfügbar ist, ist der Verkehrswert, der bei sorgfäl- tiger Einschätzung nach geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten angemes- sen ist, zugrunde zu legen. Verbindlichkeiten sind mit Ihrem Rückzahlungsbetrag anzusetzen.
Bewertung. Die Struktur des Studienganges orientiert sich an der Studiengangszielsetzung. Er enthält zwei aus Sicht der Gutachter sinnvolle Wahlmöglichkeiten. Sie sind in dem an sich schon relativ spezialisierten (grundständigen) Studiengang hinreichend. Das Prinzip der Modulari- sierung mit einer Mindestgröße von 5 ECTS-Punkten je Modul und einer das Modul umfas- senden abschließenden Prüfung wird berücksichtigt. Für die Module werden der Workload und die erreichbaren Leistungspunkte ausgewiesen. Die Kontaktstunden entsprechen den Vorgaben. Die Bearbeitungszeit der Bachelor-Arbeit entspricht der insgesamt der veranschlagten Arbeitsbelastung. Studien- und Prüfungsord- nungen liegen vor und beinhalten Regelungen zur Lissabon Konvention, zur Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen, zum Nachteilsausgleich im Rahmen des Studiums und zu der Vergabe einer relativen Note, die im Diploma Supplement ausgewiesen wird. Allerdings sind die Ordnungen noch nicht rechtskräftig, so dass die Gutachter empfehlen, folgende Auflage auszusprechen: Die Hochschule legt rechtsgeprüfte und rechtskräftige Studien- und Prüfungsordnun- gen für den Studiengang vor. Ausreichend Möglichkeiten für Zeiträume von Aufenthalten an anderen Hochschulen und in der Praxis ohne Zeitverlust sind gegeben. Insgesamt wird die Studierbarkeit des Studienganges durch Überprüfung der Eingangsquali- fikation, eine belastungsangemessene Prüfungsdichte und -organisation, einen plausibel berechneten Workload und einen umfassenden fachliche und überfachliche Coaching- Ansatz gewährleistet. Auch in den Gesprächen vor Ort mit den Studierenden aus anderen Studiengängen wurde die Arbeitsbelastung als angemessen bewertet. Insgesamt ist davon auszugehen, dass der Workload auch für diesen Studiengang von der Hochschule ange- messen festgelegt ist. Die Hochschule stellt die Chancengleichheit von Studentinnen und Studenten sicher und gewährleistet Diskriminierungsfreiheit. Ein Anspruch auf Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderung hinsichtlich zeitlicher und formaler Vorgaben im Studium sowie bei allen Prüfungen ist sichergestellt. Studierende in besonderen Lebenslagen werden gefördert. Exzellent Qualitäts- anforderung übertroffen Qualitäts- anforderung erfüllt Qualitäts- anforderung nicht erfüllt Nicht relevant
Bewertung. Sofort nach dem Eintreten eines Schadensfalls müssen die Schäden bewertet werden. Die Bewertungsmechanismen bedeuten in keinem Fall eine Anerkennung der Übernahme des Schadensfalls. Die Schäden werden entweder vertragsgemäß, im gegenseitigen Einvernehmen am Tag des Schadensfalls oder per Gutachten gemäß den Besonderen Bedingungen geschätzt. Der Versicherungsnehmer darf in Absprache mit der Gesellschaft selbst einen Sachverständigen zur Ermittlung der Schadenshöhe bestimmen. Kommt keine Einigung zustande, so ziehen die Sachverständigen einen dritten hinzu, mit dem sie ein Gremium bilden, das mit Stimmenmehrheit entscheidet; kommt keine Mehrheit zustande, ist die Meinung des dritten Sachverständigen ausschlaggebend. Sollte eine der Parteien ihren Sachverständigen nicht benennen, so erfolgt die Benennung auf Antrag der zuerst handelnden Partei durch den Vorsitzenden des Bezirksgerichts am Wohnsitz des Versicherungsnehmers. Befindet sich der Wohnsitz des Versicherungsnehmers im Ausland, so ist der Vorsitzende des Bezirksgerichts von Luxemburg-Stadt zuständig. Dies gilt auch, falls sich die beiden Sachverständigen nicht auf die Xxxx des dritten Sachverständigen einigen können oder einer der beiden seine Aufgabe nicht erfüllt. Die Sachverständigen äußern sich auch zu den Ursachen des Schadensfalls und führen bei Bedarf eine Kontrolle des Systems zur Aufhebung der Proportionalitätsregel der Beträge durch. Jede der Parteien übernimmt die Gebühren und Honorare ihres Sachverständigen und trägt die Hälfte der Gebühren und Honorare des dritten Sachverständigen sowie die Kosten für dessen Ernennung durch das Gericht. Das Gutachten oder jedes andere Verfahren zur Festsetzung der Höhe der Schäden berühren in keiner Weise die Rechte und Ausnahmen, die die Gesellschaft geltend machen könnte. Das Gutachten verpflichtet die Gesellschaft somit nicht zur Leistung von Schadensersatz. Dies gilt auch für Maßnahmen, die bezüglich der geborgenen Güter und zur Aufbewahrung der beschädigten Güter ergriffen wurden. Sofern der Vertrag Güter zugunsten oder für Rechnung einer anderen Person als dem Versicherungsnehmer versichert, wird diese nicht an der Bewertung der Schäden und der Bergungskosten beteiligt.
Bewertung. Allgemeine Regeln für die Vermögensbewertung Besondere Regeln für die Bewertung einzelner Vermögensgegenstände
Bewertung. Die Bewertung erfolgt durch den AIFM.