Aktuelle Bilanz Musterklauseln

Aktuelle Bilanz. Bei neugegründeten Gesellschaften: Geprüfte Eröffnungsbilanz bzw. nach allfällig erfolgter Sacheinlage geprüfte Bilanz. Die unter Ziff. 2.10.2 ff. auf- geführten Bestimmungen sind dabei sinngemäss anwendbar. Auf die Wiedergabe der Eröffnungsbilanz oder Bilanz nach Sacheinlage kann verzichtet werden, wenn der Prospekt einen oder mehrere Jahresabschlüsse nach den unter Ziff. 2.10.2 ff. nieder-gelegten Regeln enthält.