Schlussbestimmungen Musterklauseln

Schlussbestimmungen. 17.1. Diese Bedingungen sind abschließend. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Schlussbestimmungen. 6.1 Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung können mit Zustimmung der jeweils anderen Partei auf einen Dritten übertragen werden. Die Zustimmung darf nicht verweigert werden, sofern die technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des eintretenden Dritten gewährleistet ist. Eine Zustimmung ist ausnahmsweise nicht erforderlich bei der Übertragung von Rechten und Pflichten auf ein mit der jeweiligen Vertragspartei verbundenes Unternehmen i.S.d. §§ 15 ff. AktG. In den Fällen der Gesamtrechtsnachfolge, insbesondere nach Umwandlungsrecht, gelten anstelle des Vorstehenden die gesetzlichen Bestimmungen.
Schlussbestimmungen. 1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
Schlussbestimmungen. 1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
Schlussbestimmungen. 8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
Schlussbestimmungen. 8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.
Schlussbestimmungen. 13.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
Schlussbestimmungen. (1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wobei die Geltung des UN-Kaufrechts ausgeschlossen wird.
Schlussbestimmungen. (1) Sollte das Eigentum des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Maßnahmen Dritter (etwa durch Pfändung oder Beschlagnahme), durch ein Insolvenzverfahren oder durch sonstige Ereignisse gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Der Auftragnehmer wird die Gläubiger über die Tatsache, dass es sich um Daten handelt, die im Auftrag verarbeitet werden, unverzüglich informieren.
Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen mindestens der textlichen Bestätigung durch die Messe- gesellschaft. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthalten, dass sie von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmt. Dies gilt auch, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmt.