Allgemeine Regeln für die Vermögens- bewertung Musterklauseln
Allgemeine Regeln für die Vermögens- bewertung. Vermögensgegenstände, die zum Handel an Bör- sen zugelassen sind oder in einem anderen orga- nisierten Markt zugelassen oder in diesen einbe- zogen sind sowie Bezugsrechte für das Sonder- vermögen werden zum jeweiligen Kurswert be- wertet, sofern nachfolgend unter „Besondere Bewertungsregeln“ nicht anders angegeben. Vermögensgegenstände, die weder an Börsen zugelassen sind noch in einem anderen organi- sierten Markt zugelassen oder in diesen einbezo- gen sind oder für die kein handelbarer Kurs ver- fügbar ist, werden zu dem aktuellen Verkehrswert bewertet, der bei sorgfältiger Einschätzung nach geeigneten Bewertungsmodellen unter Berück- sichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten angemessen ist, sofern nachfolgend unter „Be- sondere Bewertungsregeln“ nicht anders angege- ben.
