Alternative adäquate Maßnahmen. Die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt und der Weiterentwicklung. Insoweit ist es dem Auftragnehmer gestattet, alternative adäquate Maßnahmen umzusetzen. Dabei darf das Sicherheitsniveau der festgelegten Maßnahmen nicht unterschritten werden. Wesentliche Änderung sind zu dokumentieren und dem Auftraggeber mitzuteilen.
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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag, Auftragsverarbeitungsvertrag, Auftragsverarbeitungsvertrag
Alternative adäquate Maßnahmen. Die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt und der Weiterentwicklung. Insoweit ist es dem Auftragnehmer Auftragsverarbeiter gestattet, alternative adäquate Maßnahmen umzusetzen. Dabei darf das Sicherheitsniveau der festgelegten Maßnahmen nicht unterschritten werden. Wesentliche Änderung Änderungen sind zu dokumentieren und dem Auftraggeber Verantwortlichen mitzuteilen.
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Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung
Alternative adäquate Maßnahmen. Die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt und der Weiterentwicklung. Insoweit ist es dem Auftragnehmer gestattet, alternative adäquate Maßnahmen umzusetzen. Dabei darf das Sicherheitsniveau der festgelegten Maßnahmen nicht unterschritten werden. Wesentliche Änderung Änderungen sind zu dokumentieren und dem Auftraggeber mitzuteilen.
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Samples: Data Privacy & Security