Anfechtungsgrund Musterklauseln

Anfechtungsgrund. Der K müsste sich des Weiteren auf einen Anfechtungsgrund stützen können. Als solcher kommt hier § 123 I Alt. 2 BGB in Betracht. Danach ist zur Anfechtung der Willenserklärung berechtigt, wer zur Abgabe der Willenserklärung widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist.
Anfechtungsgrund a) Eigenschaftsirrtum (§ 119 II BGB) b) Arglistige Täuschung (§ 123 I Alt. 1 BGB)
Anfechtungsgrund. Als Anfechtungsgrund kommt ein Erklärungsirrtum nach § 119 Abs. 1 Alt. 2 BGB in Betracht. P woll- te nur ein Darlehen in Höhe von ▇.▇▇▇ € haben. Er hat jedoch einen Darlehensvertrag über ▇.▇▇▇ € abgeschlossen. Er befand sich deswegen in einem Erklärungsirrtum nach § 119 Abs. 1 Alt. 2 BGB.