Angebotsbindung Musterklauseln

Angebotsbindung. 13.1 Sollte der AN diesen Subunternehmervertrag einseitig gezeichnet an den AG übermittelt haben, so ist der AN an dieses Vertragsangebot unwiderruflich bis zum Ablauf von 2 Monaten gebunden. Ziel der Bindung ist es, für die Angebotslegung beim Kunden des AG bereits eine verbindliche Position der Subunternehmer des AG zu besitzen, um ein valides und bindendes Angebot durch den AG an den Kunden unterbreiten zu können. 13.2 Sollte der AG nach Ablauf von 2 Monaten immer noch in Verhandlung mit dem AG sein, so kann der AG die zuvor erwähnte Angebotsbindung einseitig nochmals um 2 Monate verlängern. Dies geschieht durch Erklärung an den AN. Der AN kann hiergegen innerhalb von 10 Tagen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem AG widersprechen, wodurch es nicht zu einer weiteren Verlängerung kommt. 13.3 Sobald der AG den entsprechenden Hauptvertrag geschlossen hat, oder nicht bekommen hat, oder einen anderen Subunternehmer engagiert hat, wird der AG den AN unverzüglich informieren. 13.4 Sofern der AG den Hauptauftrag erhalten hat, dauert die Bindung nach dem Tag der Information des AG gemäß Ziffer 13.2 nur noch 2 Wochen, innerhalb der sich der AG entscheiden kann, ob er das Angebot des AN annimmt und der AN mit der Erledigung des Hauptauftrages oder Teilen davon beauftragt wird. 13.5 Sofern der AG den Hauptauftrag nicht bekommen hat, ist der AN nach dem Tag der Information des AG gemäß Ziffer 13. frei darin, das Vertragsangebot gegenüber dem AG zu widerrufen. 13.6 Solange der AG diesen Vertrag nicht unterzeichnet, besteht kein berechtigtes Vertrauen des AN, dass der AG diesen Vertrag auch abschließen wird, es sei denn der AG teilt dem AG gegenteiliges ausdrücklich schriftlich mit.
Angebotsbindung. Die Bindefrist des Angebots beträgt 4 Monate nach Unterzeichnung. Sollte zwischen Angebotserstellung und Auftragserteilung mehr als 4 Monate liegen, wird bei erhöhten Material- und Rohstoffpreisen das Angebot gemäß der Erhöhung angeglichen. Ebenso findet eine Angebotsangleichung statt, falls nach Auftragserteilung unvorhersehbare Baumängel bei der Montage auftreten (z.B. poröse Wände).
Angebotsbindung. Sämtliche Angebote des Auftragnehmers, die Büro 7 visuelle Kommunikation GmbH (nachfolgend Büro 7 genannt) sind für die Dauer von 6 Wochen gültig. Angebote sind freibleibend und nur als Aufforde- rung an Auftragnehmer*innen (nachfolgend Kunde genannt) zu verstehen, einen Auftrag zu erteilen.
Angebotsbindung. 8.1. Bis zum Ende der Zuschlagsfrist ist der Bieter an sein Angebot gebunden. Diese beträgt fünf Monate, sofern in den Ausschreibungsunterlagen nichts anderes festgelegt ist. 8.2. Tritt der Bieter während der Zuschlagsfrist von seinem Angebot zurück, verfällt ein erlegtes Vadium (siehe auch Punkt 17.1.).