Das Angebot Musterklauseln

Das Angebot. 1. Wenn ein Angebot eine begrenzte Gültigkeitsdauer hat oder unter bestimmten Bedingungen erfolgt, wird dies ausdrücklich im Angebot angegeben. 2. Das Angebot enthält eine vollständige und genaue Beschreibung der angebotenen Waren, digitalen Inhalte und/oder Dienstleistungen. Die Beschreibung ist ausführlich genug, damit der Verbraucher das Angebot gut beurteilen kann. Wenn der Unternehmer Abbildungen benutzt, dann sind diese eine wahrheitsgetreue Wiedergabe der angebotenen Waren, Dienstleistungen und/oder digitalen Inhalte. Offenkundige Versehen oder offenkündige Irrtümer in dem Angebot verpflichten den Unternehmer nicht. 3. Jedes Angebot hat die Informationen zu enthalten, die nötig sind, damit dem Verbraucher klar ist, welche Rechte und Pflichten mit der Annahme des Angebots verbunden sind.
Das Angebot. 1. Der Mieter darf frei entscheiden, ob er dem Vermieter ein schriftliches oder mündliches Angebot unterbreitet. 2. Ein Angebot darf widerrufen werden, wenn das Angebot von der Verfügbarkeit eines Fahrrads abhängt. Anderenfalls kann das Angebot 14 Tage lang nicht widerrufen werden. Das Angebot kann sofort nach dessen Unterbreitung angenommen werden. 3. Das Angebot umfasst eine vollständige und präzise Beschreibung: - des Fahrrads; - des Mietzeitraums; - der Mietsumme; - der Zahlungsmethode; - der möglicherweise zusätzlichen Kosten; - der Höhe der Selbstbeteiligung sowie der Angabe, ob diese Selbstbeteiligung ausgeschlossen werden kann oder nicht; - der etwaigen Kaution oder anderweitigen Sicherheitsleistung. Diese Kaution beträgt maximal €50,- und kann in bar oder auf andere Weise bezahlt werden. Schließlich enthält das Angebot den Hinweis, dass es verbindlich ist. 4. Im Angebot sind ferner die Öffnungszeiten des Unternehmens und die Telefonnummer, unter der das Unternehmen zu erreichen ist, angegeben. 5. Dem Angebot sind diese allgemeinen Bedingungen beigefügt. Sollte es nicht möglich sein, diese zusammen mit dem Angebot bereitzustellen, werden die allgemeinen Bedingungen grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags ausgehändigt; im Falle einer telefonisch vereinbarten Vermietung werden diese zu einem späteren Zeitpunkt bereitgestellt.
Das Angebot. 1. Der Unternehmer gibt sein Angebot mündlich, schriftlich oder in elektronischer Form ab. 2. Ein mündliches Angebot muss sofort angenommen wer- den. Andernfalls wird es ungültig, sofern nicht gleichzei- tig eine Annahmefrist genannt wurde. 3. Ein schriftliches oder elektronisches Angebot enthält ei- ne Datumsangabe. Es ist für die darin genannte Frist un- widerruflich bzw. - falls keine Frist genannt wurde - für eine Frist von zehn Arbeitstagen, gerechnet von dem an- gegebenen Datum. 4. Das Angebot muss eine vollständige und genaue Be- schreibung der zu liefernden Gegenstände und/oder der durchzuführenden Arbeiten enthalten. In jedem Fall sind anzugeben: - Preise, Maße, Gewicht und Lieferzeit sowie eventuell Motorleistung und Geschwindigkeit - variable bzw. feste Preise/Baupreise bzw. beim Regievertrag mit oder ohne Richtpreisangabe - Entwürfe, Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen und/ oder Leistungsbeschreibungen, soweit diese für das Angebot sachdienlich sind - für Ein- und Umbauarbeiten, die in direktem Zusam- menhang mit dem Kauf stehen, den gesondert aus- gewiesenen Preis (Baupreis) und die Zeitdauer der Ein- und Umbauarbeiten. 5. Das Angebot muss angeben, wann mit den Arbeiten be- gonnen wird und wann sie voraussichtlich soweit fertig- gestellt sind, dass sie abgenommen werden können. 6. Alle Entwürfe, Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen, Leis- tungsbeschreibungen, Berechnungen und sonstigen Er- läuterungen und Klarstellungen, die mit einem Angebot für Einbau-, Umbau- oder Reparaturarbeiten übergeben werden, bleiben Eigentum bzw. Besitz desjenigen, der diese Unterlagen übergibt. Diese Unterlagen sind urhe- berrechtlich geschützt und dürfen nicht an Dritte weiter- gegeben werden, soweit dies nicht für Reparatur- und/ oder Wartungsarbeiten erforderlich ist. 7. Dem Angebot ist ein Exemplar dieser Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen beizufügen.
Das Angebot. 1. Alle Angebote von MONOP sind unverbindlich, es sei denn, es wird ausdrücklich und schriftlich etwas anderes angegeben. Wenn das Angebot begrenzt oder unter bestimmten Bedingungen gültig ist, wird dies im Angebot ausdrücklich erwähnt. Ein Angebot ist nur gültig, wenn es schriftlich festgehalten wurde. 2. Das Angebot von MONOP ist unverbindlich. MONOP ist nur dann an das Angebot gebunden, wenn die Annahme durch den Käufer innerhalb von 14 Tagen schriftlich bestätigt wird, oder wenn der Käufer den fälligen Xxxxxx bereits bezahlt hat. MONOP hat jedoch das Recht, einen Vertrag mit einem potenziellen Käufer aus triftigen Gründen abzulehnen. 3. Das Angebot enthält eine genaue Beschreibung des angebotenen Produkts mit den entsprechenden Preisen. Die Beschreibung ist so ausführlich, dass der Käufer das Angebot angemessen beurteilen kann. Offensichtliche Fehler oder Irrtümer im Angebot können MONOP nicht binden. Alle Abbildungen und spezifischen Daten im Angebot sind nur indikativ und können kein Grund für Schadenersatz oder die Auflösung des Vertrags (im Fernabsatz) sein. MONOP kann nicht garantieren, dass die Farben auf dem Bild genau den tatsächlichen Farben des Produkts entsprechen. 4. Die im Angebot von MONOP genannten Lieferfristen und -termine sind Richtwerte und berechtigen den Käufer nicht zum Rücktritt oder zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bei Überschreitung, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. 5. Ein zusammengesetztes Angebot verpflichtet MONOP nicht dazu, einen Teil der im Angebot enthaltenen Produkte zu einem Teil des angegebenen Preises zu liefern. 6. Wenn und soweit ein Angebot vorliegt, gilt dieses nicht automatisch für Folgeaufträge. Die Angebote gelten nur, solange der Vorrat reicht und je nach Bedarf.
Das Angebot. 1. Wenn ein Angebot eine begrenzte Gültigkeitsdauer hat oder an Bedingungen geknüpft ist, wird dies im Angebot ausdrücklich angegeben. 2. Das Angebot ist unverbindlich. Der Unternehmer ist berechtigt, das Angebot zu ändern und anzupassen. 3. Das Angebot enthält eine vollständige und genaue Beschreibung der angebotenen Produkte und / oder Dienstleistungen. Die Beschreibung ist so detailliert, daß der Verbraucher eine ordnungsgemäße Bewertung des Angebots vornehmen kann. Wenn der Unternehmer Bilder verwendet, sind diese eine echte Darstellung der angebotenen Produkte und / oder Dienstleistungen. Offensichtliche Fehler oder Irrtümer im Angebot sind für den Unternehmer nicht bindend. 4. Alle Bilder, Spezifikationen und Informationen im Angebot sind Richtwerte und können nicht zu einer Entschädigung oder Kündigung des Vertrags führen. 5. Bilder, die Produkte begleiten, sind eine echte Repräsentation der angebotenen Produkte. Der Unternehmer kann nicht garantieren, dass die angezeigten Farben genau mit den tatsächlichen Farben der Produkte übereinstimmen. 6. Jedes Angebot enthält solche Informationen, daß dem Verbraucher klar ist, welche Rechte und Pflichten mit der Annahme des Angebots verbunden sind. Das betrifft besonders: • den Preis einschließlich Steuern; • etwaige Versandkosten; • die Art und Weise, wie die Vereinbarung geschlossen wird und welche Maßnahmen hierfür erforderlich sind; • ob das Widerrufsrecht gilt oder nicht; • die Art der Zahlung, Lieferung und Durchführung der Vereinbarung; • die Frist für die Annahme des Angebots oder die Frist, innerhalb derer der Unternehmer den Preis garantiert; • die Höhe des Tarifs für die Fernkommunikation, wenn die Kosten für die Verwendung der Technik für die Fernkommunikation auf einer anderen Grundlage als dem regulären Grundtarif für die verwendeten Kommunikationsmittel berechnet werden; • ob die Vereinbarung nach Abschluss eingereicht wird und wenn ja, wie sie vom Verbraucher konsultiert werden kann; • die Art und Weise, wie der Verbraucher vor Abschluss des Vertrags die von ihm im Rahmen des Vertrags bereitgestellten Informationen überprüfen und gegebenenfalls wiederherstellen kann; • alle anderen Sprachen, in denen zusätzlich zu Niederländisch das Abkommen geschlossen werden kann; • die Verhaltensregeln, denen der Unternehmer unterliegt, und die Art und Weise, wie der Verbraucher diese Verhaltensregeln elektronisch einsehen kann; und • die Mindestdauer des Fernabsatzvertrags im Falle einer verlängerten Tran...
Das Angebot. Die Emittentin bietet zum Erwerb bis zu EUR 50.000.000,- 4,25 % Inhaber-Teilschuldverschreibungen mit Fälligkeit am 25. Juni 2023 an (das "Angebot"). Das Angebot besteht aus:  einem öffentlichen Angebot in der Bundesrepublik Deutschland, dem Großherzogtum Luxemburg und der Re- publik Österreich per Zeichnungsschein vom 20. Juni 2017 bis zum 12. Juni 2018, und  einer „Privatplatzierung“ gemäß Artikel 5 Absatz 2 des Luxemburgischem Gesetzes vom 10. Juli 2005 betref- fend den Prospekt über Wertpapiere. Es gibt keine festgelegten Tranchen der Inhaber-Teilschuldverschreibungen für das Öffentliche Angebot und die Privat- platzierung. Es gibt keine Mindest- oder Höchstbeträge für Zeichnungsangebote für Inhaber-Teilschuldverschreibun- gen. Anleger können Zeichnungsangebote jeglicher Höhe ab dem Nennbetrag einer Inhaber-Teilschuldverschreibung abgeben. Anleger, die Zeichnungsangebote für Inhaber-Teilschuldverschreibungen stellen möchten, können diese via Zeich- nungsschein (Kaufantrag), der bei der Emittentin erhältlich ist oder auf der Homepage der Emittentin unter xxx.xxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxx.xx abgerufen werden kann, innerhalb des Angebotszeitraums an die SW Verwaltungs GmbH, Xxxxxxxxxxxx. 00, 00000 Xxxxxxx (Xxxxxx), Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx oder per Fax +49 831.58098211 rich- ten. Die Zeichnungsangebote werden von der Emittentin gesammelt und mindestens einmal täglich, erstmals am 26. Juni 2017 (der „Valutatag“) zugeteilt. Im Rahmen der Zuteilung nimmt die Emittentin die entsprechenden zugeteilten Zeich- nungsangebote an. Durch die Annahme durch die Emittentin kommt ein Begebungsvertrag über die Schuldverschrei- bungen zustande. Die Zuteilung von Schuldverschreibungen an die Zeichner erfolgt grundsätzlich nach der Reihenfolge des Eingangs der Zeichnungen (nach dem Prinzip "first come first serve"). Solange keine Überzeichnung vorliegt, wer- den (i) die im Rahmen des Öffentlichen Angebots eingegangenen Zeichnungsangebote, sowie (ii) die im Rahmen der Privatplatzierung im selben Zeitabschnitt zugegangenen Zeichnungsangebote grundsätzlich jeweils vollständig zuge- teilt. Das öffentliche Angebot richtet sich an alle potenziellen Anleger im Großherzogtum Luxemburg, der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland und ist nicht auf bestimmte Kategorien potenzieller Investoren beschränkt. Im Großherzogtum Luxemburg wird das Angebot durch die geplante Schaltung von Werbeanzeigen in der luxemburgi- schen Tagespresse, insbesondere im Luxemburger Wort, kommuni...
Das Angebot. 1. Besitzt ein Angebot eine begrenzte Gültigkeitsdauer oder wird es an Bedingungen geknüpft, wird dies im Angebot ausdrücklich erwähnt. 2. Das Angebot enthält eine vollständige und genaue Beschreibung der angebotenen Produkte und/oder Dienstleistungen. Die Beschreibung ist ausreichend detailliert, um eine angemessene Bewertung des Angebots durch die Kunden zu ermöglichen. Verwendet der Auftragnehmer Abbildungen, stellen diese eine wahrheitsgetreue Darstellung der angebotenen Produkte und/oder Dienstleistungen dar. Offensichtliche Fehler oder offensichtliche Fehler im Angebot führen zu keiner Bindung des Auftragnehmers. 3. Jedes Angebot enthält solche Informationen, sodass für den Auftragnehmer deutlich wird, welche Rechte und Pflichten mit der Annahme des Angebots verbunden sind.
Das Angebot. 1. Das Angebot des Unternehmers wird schriftlich oder elektronisch geliefert und ist in Kraft, für einen Zeitraum welcher vom Unternehmer angegeben wird. Wenn keine Frist für die Annahme getroffen wurde, bleibt das Angebot zwei Wochen ab dem Zeitpunkt der Unter- schrift gültig. 2. Bevor das Angebot freigegeben wird, füllt der Verbraucher ein Willkom- mensformular aus, welches ihm vom Unternehmer bereitgestellt wird. 3. Das Angebot umfasst mindestens: • die Meldung der Möglichkeit, das Fitness-Studio und deren Räumlich- keiten zu besichtigen; • bezeichnet die Bedenkzeit im Sinne von Artikel 5; • Die Räumlichkeiten und Begleitung die genutzt werden können; • die Tage und Zeiten, in denen vom Angebot Gebrauch gemacht werden kann • die Kosten für das Abonnement und zu welcher Zeit die Kosten vom Unternehmer jährlich angepasst werden können aufgrund von Artikel 7. Aus dem Angebot geht klar hervor, ob es sich um regelmäßig wiederkeh- rende Kosten oder um einmalige Kosten handelt • die Art der Zahlung und der Zahlungstermin; • die Laufzeit des Vertrages und die damit verbundene Kündigungszeit, im Fall einer Zehnerkarte deren Gültigkeit und • die (haushaltlichen) Vorschriften, die Hausordnung. 4. Die Beschreibung des Angebotes muss ausreichend sein, um eine angemessene Bewertung des Angebotes durch den Verbraucher möglich zu machen. 5. Das Angebot ist schriftlich oder elektronisch inklusive einer Kopie dieser Geschäftsbedingungen.
Das Angebot. 1. Der Unternehmer gibt sein Angebot mündlich, schriftlich oder in elektronischer Form ab. 2. Ein mündliches Angebot muss sofort angenommen werden. Andernfalls wird es ungültig, sofern nicht gleichzeitig eine Annahmefrist genannt wurde. 3. Ein schriftliches oder elektronisches Angebot enthält eine Datumsangabe. Es ist für die darin genannte Frist unwiderruflich bzw. - falls keine Frist genannt wurde - für eine Frist von zehn Arbeitstagen, gerechnet von dem angegebenen Datum. 4. Das Angebot enthält eine vollständige und genaue Beschreibung des zu vermietenden Wasserfahrzeugs. In jedem Fall sind anzugeben: - der Mietzeitraum und der Hafen für die Abfahrt/die Rückgabe - der Mietpreis nebst etwaigen Zusatzkosten und die Zahlungsart. 5. Dem Angebot ist ein Exemplar dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beizufügen.
Das Angebot. 1. Die Angebote sind unverbindlich. 2. Die Angebote von Pink Cloud B.V. auf der Website sind solange gültig, wie der Vorrat reicht. 3. Die Angebote gelten nicht automatisch für zukünftige Vereinbarungen. 4. Offensichtliche Fehler oder Irrtümer in den Angeboten auf der Website sind für Pink Cloud B.V. nicht bindend. 5. Das auf der Website angebotene Produktangebot kann sich ändern.