Das Angebot Musterklauseln
Das Angebot. 1. Wenn ein Angebot eine begrenzte Gültigkeitsdauer hat oder unter bestimmten Bedingungen erfolgt, wird dies ausdrücklich im Angebot angegeben.
2. Das Angebot enthält eine vollständige und genaue Beschreibung der angebotenen Waren, digitalen Inhalte und/oder Dienstleistungen. Die Beschreibung ist ausführlich genug, damit der Verbraucher das Angebot gut beurteilen kann. Wenn der Unternehmer Abbildungen benutzt, dann sind diese eine wahrheitsgetreue Wiedergabe der angebotenen Waren, Dienstleistungen und/oder digitalen Inhalte. Offenkundige Versehen oder offenkündige Irrtümer in dem Angebot verpflichten den Unternehmer nicht.
3. Jedes Angebot hat die Informationen zu enthalten, die nötig sind, damit dem Verbraucher klar ist, welche Rechte und Pflichten mit der Annahme des Angebots verbunden sind.
Das Angebot. 1. Der Mieter darf frei entscheiden, ob er dem Vermieter ein schriftliches oder mündliches Angebot unterbreitet.
2. Ein Angebot darf widerrufen werden, wenn das Angebot von der Verfügbarkeit eines Fahrrads abhängt. Anderenfalls kann das Angebot 14 Tage lang nicht widerrufen werden. Das Angebot kann sofort nach dessen Unterbreitung angenommen werden.
3. Das Angebot umfasst eine vollständige und präzise Beschreibung: - des Fahrrads; - des Mietzeitraums; - der Mietsumme; - der Zahlungsmethode; - der möglicherweise zusätzlichen Kosten; - der Höhe der Selbstbeteiligung sowie der Angabe, ob diese Selbstbeteiligung ausgeschlossen werden kann oder nicht; - der etwaigen Kaution oder anderweitigen Sicherheitsleistung. Diese Kaution beträgt maximal €50,- und kann in bar oder auf andere Weise bezahlt werden. Schließlich enthält das Angebot den Hinweis, dass es verbindlich ist.
4. Im Angebot sind ferner die Öffnungszeiten des Unternehmens und die Telefonnummer, unter der das Unternehmen zu erreichen ist, angegeben.
5. Dem Angebot sind diese allgemeinen Bedingungen beigefügt. Sollte es nicht möglich sein, diese zusammen mit dem Angebot bereitzustellen, werden die allgemeinen Bedingungen grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags ausgehändigt; im Falle einer telefonisch vereinbarten Vermietung werden diese zu einem späteren Zeitpunkt bereitgestellt.
Das Angebot. 1. Der Unternehmer gibt sein Angebot mündlich, schriftlich oder in elektronischer Form ab.
2. Ein mündliches Angebot muss sofort angenommen wer- den. Andernfalls wird es ungültig, sofern nicht gleichzei- tig eine Annahmefrist genannt wurde.
3. Ein schriftliches oder elektronisches Angebot enthält ei- ne Datumsangabe. Es ist für die darin genannte Frist un- widerruflich bzw. - falls keine Frist genannt wurde - für eine Frist von zehn Arbeitstagen, gerechnet von dem an- gegebenen Datum.
4. Das Angebot muss eine vollständige und genaue Be- schreibung der zu liefernden Gegenstände und/oder der durchzuführenden Arbeiten enthalten. In jedem Fall sind anzugeben: - Preise, Maße, Gewicht und Lieferzeit sowie eventuell Motorleistung und Geschwindigkeit - variable bzw. feste Preise/Baupreise bzw. beim Regievertrag mit oder ohne Richtpreisangabe - Entwürfe, Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen und/ oder Leistungsbeschreibungen, soweit diese für das Angebot sachdienlich sind - für Ein- und Umbauarbeiten, die in direktem Zusam- menhang mit dem Kauf stehen, den gesondert aus- gewiesenen Preis (Baupreis) und die Zeitdauer der Ein- und Umbauarbeiten.
5. Das Angebot muss angeben, wann mit den Arbeiten be- gonnen wird und wann sie voraussichtlich soweit fertig- gestellt sind, dass sie abgenommen werden können.
6. Alle Entwürfe, Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen, Leis- tungsbeschreibungen, Berechnungen und sonstigen Er- läuterungen und Klarstellungen, die mit einem Angebot für Einbau-, Umbau- oder Reparaturarbeiten übergeben werden, bleiben Eigentum bzw. Besitz desjenigen, der diese Unterlagen übergibt. Diese Unterlagen sind urhe- berrechtlich geschützt und dürfen nicht an Dritte weiter- gegeben werden, soweit dies nicht für Reparatur- und/ oder Wartungsarbeiten erforderlich ist.
7. Dem Angebot ist ein Exemplar dieser Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen beizufügen.
Das Angebot. 1. Falls ein Angebot eine beschränkte Gültigkeitsdauer hat oder unter bestimmten Bedingungen erfolgt ist, wird dies ausdrücklich im Angebot erwähnt.
2. Das Angebot umfasst eine vollständige und ausführliche Beschreibung der angebotenen Produkte und/oder Dienstleistungen. Die Beschreibung ist ausführlich genug, um eine gute Beurteilung des Angebots durch den Konsumenten zu ermöglichen. Wenn der Unternehmen Abbildungen benutzt, sind diese eine wahrheitsgetreue Darstellung der angebotenen Produkte und/oder Dienstleistungen. Offensichtliche Irrtümer oder offensichtliche Fehler im Angebot sind für den Unternehmer nicht verbindlich.
3. Jedes Angebot enthält solche Informationen, die für den Konsumenten verdeutlichen, welche Rechte und Pflichten mit der Annahme des Angebots verbunden sind. Dies betrifft insbesondere: • den Preis einschließlich Steuern; • die eventuellen Kosten der Ablieferung; • die Art, auf die der Vertrag zustande kommen wird und welche Handlungen dafür nötig sind; • die Gültigkeit oder Nicht-Gültigkeit des Widerrufsrechts; • die Art der Zahlung, Ablieferung und Ausführung des Vertrags; • der Termin der Angebotsannahme oder aber die Frist, in welcher der Unternehmer für den Preis garantiert; • die Höhe des Tarifs für Kommunikation auf Abstand, wenn die Kosten für den Nutzen der Technik für die Kommunikation auf Abstand auf einer anderen Grundlage als der normale Basistarif für das genutzte Kommunikationsmittel berechnet werden; • ob der Vertrag nach dem Abschluss archiviert wird und wenn ja wie der Konsument dort nachsehen kann; • die Methode, wie der Konsument, vor Abschluss eines Vertrags, die von ihm im Rahmen des Vertrags mitgeteilten Daten kontrollieren und falls gewünscht korrigieren kann; • die eventuell anderen Sprachen, in denen der Vertrag neben dem Niederländischen abgeschlossen werden kann; • der Verhaltenskodex, dem der Unternehmer sich unterworfen hat und die Art, wie der Konsument diesen Verhaltenskodex auf elektronischem Weg einsehen kann; und • die Mindestdauer des Fernvertrags im Falle von langfristigen Geschäften.
Das Angebot. 1. Alle Angebote von MONOP sind unverbindlich, es sei denn, es wird ausdrücklich und schriftlich etwas anderes angegeben. Wenn das Angebot begrenzt oder unter bestimmten Bedingungen gültig ist, wird dies im Angebot ausdrücklich erwähnt. Ein Angebot ist nur gültig, wenn es schriftlich festgehalten wurde.
2. Das Angebot von MONOP ist unverbindlich. MONOP ist nur dann an das Angebot gebunden, wenn die Annahme durch den Käufer innerhalb von 14 Tagen schriftlich bestätigt wird, oder wenn der Käufer den fälligen ▇▇▇▇▇▇ bereits bezahlt hat. MONOP hat jedoch das Recht, einen Vertrag mit einem potenziellen Käufer aus triftigen Gründen abzulehnen.
3. Das Angebot enthält eine genaue Beschreibung des angebotenen Produkts mit den entsprechenden Preisen. Die Beschreibung ist so ausführlich, dass der Käufer das Angebot angemessen beurteilen kann. Offensichtliche Fehler oder Irrtümer im Angebot können MONOP nicht binden. Alle Abbildungen und spezifischen Daten im Angebot sind nur indikativ und können kein Grund für Schadenersatz oder die Auflösung des Vertrags (im Fernabsatz) sein. MONOP kann nicht garantieren, dass die Farben auf dem Bild genau den tatsächlichen Farben des Produkts entsprechen.
4. Die im Angebot von MONOP genannten Lieferfristen und -termine sind Richtwerte und berechtigen den Käufer nicht zum Rücktritt oder zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bei Überschreitung, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
5. Ein zusammengesetztes Angebot verpflichtet MONOP nicht dazu, einen Teil der im Angebot enthaltenen Produkte zu einem Teil des angegebenen Preises zu liefern.
6. Wenn und soweit ein Angebot vorliegt, gilt dieses nicht automatisch für Folgeaufträge. Die Angebote gelten nur, solange der Vorrat reicht und je nach Bedarf.
Das Angebot. Die Emittentin bietet auf der Grundlage des Prospekts bis zu EUR 60.000.000,00 mit 4,500 % bis 5,000 % p.a. festverzinsliche Inhaber-Teilschuldverschreibungen fällig zum 12. September 2026 (ISIN: DE000A3H2V19; WKN: A3H2V1) (die „Schuldverschreibungen“ oder einzeln eine „Schuldverschrei- bung“) und mit einem Nennbetrag von jeweils EUR 1.000,00 (der „Nennbetrag“) zum Erwerb an (das „Angebot“). Das Angebot setzt sich zusammen aus:
(a) einem ausschließlich von der Emittentin durchzuführenden öffentlichen Umtauschangebot an die Inhaber der von der Emittentin am 14. Juni 2017 begebenen EUR 60.000.000 5,250 % Schuldver- schreibungen 2017/2022 mit der ISIN DE000A2E4NW7 (die „Schuldverschreibungen 2017/2022“), ihre Schuldverschreibungen 2017/2022 in die nach Maßgabe dieses Prospekts ange- botenen Schuldverschreibungen zu tauschen, wobei das maßgebliche Umtauschangebot voraus- sichtlich am 9. Februar 2021 auf der Webseite der Emittentin und im Bundesanzeiger veröffentlicht werden wird (das „Umtauschangebot“);
(b) einer ausschließlich von der Emittentin durchzuführenden Mehrerwerbsoption, bei der Berechtigte des Umtauschangebots weitere Schuldverschreibungen zeichnen können (die „Mehrerwerbsop- tion“); sowie
(c) einem ausschließlich von der Emittentin durchzuführendem Angebot an die Mitarbeiter der Homann Holzwerkstoffe-Gruppe, die die Gelegenheit erhalten sollen, Schuldverschreibungen mittels eines von der Emittentin vorgehaltenen Formulars (Zeichnungsschein) zu erwerben (die „Mitarbeiterop- tion“); sowie
(d) einem ausschließlich von der Emittentin durchzuführenden öffentlichen Angebot im Großherzog- tum Luxemburg („Luxemburg“) und in der Bundesrepublik Deutschland („Deutschland“) über die Zeichnungsfunktionalität Direct Place der Frankfurter Wertpapierbörse im Handelssystem XETRA (oder einem an dessen Stelle getretenen Handelssystem für die Sammlung und Abwicklung von Zeichnungsaufträgen) (die „Zeichnungsfunktionalität“) sowie in Luxemburg zusätzlich durch Schalten einer Anzeige im „Tageblatt“ (das „Öffentliche Angebot“);
(e) einer Privatplatzierung an qualifizierte Anleger im Sinne des Art. 2 (e) der Prospektverordnung so- wie an weitere Anleger gemäß den anwendbaren Ausnahmebestimmungen für Privatplatzierungen. Die Privatplatzierung erfolgt ausschließlich in bestimmten Staaten des Europäischen Wirtschafts- raums („EWR“) und außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika („Vereinigte Staaten“), Ka- nadas, Australiens und Japans gemäß den weiteren Ausnahmebestimmung...
Das Angebot. Bestellungen von NISSEN sind nur gültig und bindend, wenn sie schriftlich erfolgen. Eine Unterzeichnung durch NISSEN ist nicht zwingend erforderlich. Die Schriftform ist gewahrt, wenn die Übermittlung mittels Telefax, Email oder einem sonstigen elektronischen DFÜ-System erfolgt. Ein gültiger und verbindlicher Vertrag zwischen NISSEN und dem Lieferanten unter Einschluss der AEB kommt zustande durch
(i) die an den Lieferanten übermittelte schriftliche Bestellung von NISSEN, und
(ii) ihre ausdrückliche schriftliche Annahme (Auftragsbestätigung) durch den Lieferanten, die innerhalb von drei Tagen nach dem Datum der Bestellung bei NISSEN eingehen muss, oder NISSEN kann auch nach der Bestätigung der Bestellung durch den Lieferanten jederzeit Änderungen der Produkte (insbesondere auch bzgl. Konstruktion und Ausführung der Produkte) vom Lieferanten verlangen. In diesem Fall wird der Lieferant NISSEN unverzüglich über die Auswirkungen dieses Änderungsverlangens, insbesondere im Hinblick auf Mehr- oder Minderkosten sowie den Liefertermin informieren und die Parteien werden eine angemessene Vertragsanpassung vereinbaren, soweit erforderlich. Sieht der Vertrag oder die Bestellung vor, dass die Produkte durch Lieferabruf bestimmt werden, so werden diese Lieferabrufe 2 Tage nach Übermittlung an den Lieferanten verbindlich, sofern der Lieferant ihnen bis dahin nicht schriftlich widersprochen hat.
Das Angebot. 1. Wenn ein Angebot zeitlich befristet oder an besonderen Bedingungen geknüpft ist, wird dies im Angebot ausdrücklich angegeben.
2. Das Angebot muss eine vollständige und detaillierte Beschreibung der angebotenen Produkte, digitalen Inhalte und/oder Dienstleistungen enthalten.
3. Der Inhalt der Website sowie das Angebot auf der Website werden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Dennoch kann der Unternehmer nicht garantieren, dass alle Informationen auf der Website immer richtig und vollständig sind. Aus diesem Grund sind alle Preise, das Angebot und andere Angaben auf der Website und in anderen Materialien des Unternehmers offensichtlicher Programmier- und Tippfehler vorbehalten.
Das Angebot. Das Angebot ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die einem anderen ein Ver tragsschluss so angetragen wird, dass das Zustandekommen des Vertrages nur noch von dessen Einverständnis abhängt.
Das Angebot. 1. Tuinmaximaal ist Lieferant für alle Produkte der Marke Gumax. Das Sortiment besteht aus Terrassenüberdachungen, Glasschiebetüren, automatischen Markisen und entsprechendemZubehör. Zusätzlich zu diesen Produkten bietet Tuinmaximaal auch Dienstleistungen in Form der Lieferung dieser Gumax-Produkte an. Weitere Produktspezifikationen finden Sie in der Produktbeschreibung im Webshop; die Dienstleistungsbedingungen finden Sie in den Liefer- und Abholbestimmungen von Tuinmaximaal.
2. Wenn ein Angebot eine begrenzte Gültigkeitsdauer hat oder unter bestimmten Bedingungen erfolgt, wird dies ausdrücklich im Angebot angegeben.
3. Das Angebot enthält eine vollständige und genaue Beschreibung der angebotenen Waren, digitalen Inhalte und/ oder Dienstleistungen. Die Beschreibung ist ausführlich genug, damit der Verbraucher das Angebot gut beurteilen kann. Wenn der Unternehmer Abbildungen benutzt, dann sind diese eine wahrheitsgetreue Wiedergabe der angebotenen Waren, Dienstleistungen und/oder digitalen Inhalte. Offenkundige Versehen oder offenkündige Irrtümer in dem Angebot verpflichten den Unternehmer nicht.
4. Jedes Angebot hat die Informationen zu enthalten, die nötig sind, damit dem Verbraucher klar ist, welche Rechte und Pflichten mit der Annahme des Angebots verbunden sind.
