Angemessene Nutzung Musterklauseln
Angemessene Nutzung. Eine angemessene Nutzung ergibt sich dann, wenn Sie innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten Mobilfunkdienste (Sprachtelefonie, SMS sowie Datendienste) zu mehr als 50 % in Deutschland nutzen. Die Nutzung von Diensten in Deutschland wird angenommen, wenn Sie Anrufe aus Deutschland führen oder in Deutschland annehmen.
