Roaming Musterklauseln

Roaming. (1) Der Kunde ist berechtigt mit der Ladekarte die E-Ladesäulen der Roamingpartner von xxxxxxxx.xx zu nutzen.
Roaming. Was ist Roaming? 8.1 Mit Roaming können Sie auch in ausländischen Mobilfunknetzen unserer Partner telefonieren und sonstige Leistungen nutzen, z.B. Daten senden und empfangen. Voraussetzung für Roaming ist ein Roaming-Abkommen zwischen uns und dem ausländischen Mobilfunk-Betreiber. Für Roaming-Leistungen sind in der Regel wir Ihr direkter Vertragspartner. Detaillierte Informationen zu unseren Roaming-Partnern und den Entgelten, die wir für Roaming-Leistungen verrechnen, finden Sie in den für Sie geltenden Entgeltbestimmungen und im Internet unter xxx.xxxxx.xx.
Roaming. Nach erfolgter Buchung beinhalten die Datenpakete ohne weitere Gebühren eine Datenverbindung bis zur jeweiligen Obergrenze des Datenvolumens der Datenpakete in den folgenden Ländern (in anderen Ländern besteht keine Datenverbindung): Albanien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Guernsey, Irland, Island, Isle of Man, Italien, Jersey, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxembourg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Republik Zypern, Rumänien, San Xxxxxx, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Tschechische Republik, Ungarn und Vatikanstaat. Für das Daten-Roaming in diesen Ländern werden keine zusätzlichen Gebühren in Rechnung gestellt und Sie können in diesen Ländern die Datenpakete bezüglich der Ihnen pro Laufzeit insgesamt zur Verfügung stehenden GB wie in Ihrem Heimatland nutzen. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Nutzung eines Datenpaketes aufgrund geltender gesetzlicher Bestimmungen ggf. Nutzungsbeschränkungen unterliegt.
Roaming. (1) Der Kunde ist berechtigt, mit der Ladekarte der Stadtwerke Energie auch andere Ladeinfrastrukturen im ladenetz.de-Verbund zu nutzen.
Roaming. (1) Der Kunde ist berechtigt mit der FairStromEmobil-Ladekarte die E-Ladesäulen der Roamingpartner von xxxxxxxx.xx zu nutzen (Ausnahme: E-Ladesäulen von Ionity).
Roaming. (1) Der Kunde ist berechtigt mit der SWK-Ladekarte die E-Ladesäulen der Roamingpartner von xxxxxxxx.xx zu nutzen.
Roaming. Roaming beinhaltet das Laden an Stromladestationen von Roaming- Partnern. Der Zugang wird über den Ladenetz.de-Verbund vermittelt. Roaming-Partner sind nationale und internationale Roaming- Kooperationen mit verschiedenen Anbietern von Stromladestationen außerhalb des Ladenetz.de-Verbunds.
Roaming. 8.1. Neben den Lademöglichkeiten, die der Kunde durch sein Authentifizierungsmerkmal (Ladekarte) an den Ladesäulen der SWW sowie der Stadtwerke-Partner erhält, besteht die Möglichkeit auch die erweiterte Ladeinfrastruktur der Roaming- Partner zu nutzen.
Roaming. 6.1 Mit dem Roaming erhalten Ladekartenkunden und Ladeapp-Nutzer die Möglichkeit Ladestationen von Roamingpartnern zu nutzen. Die Nutzung erfolgt zu den Nutzungsbedingungen des jeweiligen Betreibers.
Roaming. Eine Mobilfunk-Verbindung aus dem Ausland kann abhängig vom jeweiligen Mobilfunknetz auf zwei unterschiedliche Weisen hergestellt werden. Welches Verfahren für welches Roaming-Partnernetz gültig ist, kann der Kunde über den Telekom-Kundenservice (siehe Bedienungsanleitung) erfahren. Dem Kunden wird per Kurzmitteilung auf dem Handy-Display mitgeteilt, welches Verfahren anzuwenden ist.