Roaming Musterklauseln

Roaming. 1. Der Kunde ist berechtigt mit der Ladekarte die E-Ladesäulen der Roamingpartner von xxxxxxxx.xx zu nutzen. 2. Die Nutzung der E-Ladesäule der Roamingpartner erfolgt zu den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Roamingpartner. 3. Eine aktuelle Liste der Roamingpartner kann der Kunde unter xxxxxxxx.xx einsehen. Ein Anspruch auf Nutzung der Ladeinfrastruktur eines Roamingpartners besteht für den Kunden nicht. Die Zusammensetzung der Roamingpartner kann sich verändern. 4. Die SWU behält sich vor, die Roamingfunktion der Ladekarte zu sperren, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden Monaten mehr als 50 % der Ladevorgänge im Rahmen des Roaming erfolgen.
Roaming. Was ist Roaming? 8.1 Mit Roaming können Sie auch in ausländischen Mobilfunknetzen unserer Partner telefonieren und sonstige Leistungen nutzen, z.B. Daten senden und empfangen. Voraussetzung für Roaming ist ein Roaming-Abkommen zwischen uns und dem ausländischen Mobilfunk-Betreiber. Für Roaming-Leistungen sind in der Regel wir Ihr direkter Vertragspartner. Detaillierte Informationen zu unseren Roaming-Partnern und den Entgelten, die wir für Roaming-Leistungen verrechnen, finden Sie in den für Sie geltenden Entgeltbestimmungen und im Internet unter xxx.xxxxx.xx.
Roaming. Nach erfolgter Buchung beinhalten die Datenpakete ohne weitere Gebühren eine Datenverbindung bis zur jeweiligen Obergrenze des Datenvolumens der Datenpakete in den folgenden Ländern (in anderen Ländern besteht keine Datenverbindung): Albanien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Guernsey, Irland, Island, Isle of Man, Italien, Jersey, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxembourg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Republik Zypern, Rumänien, San Xxxxxx, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Tschechische Republik, Ungarn und Vatikanstaat. Für das Daten-Roaming in diesen Ländern werden keine zusätzlichen Gebühren in Rechnung gestellt und Sie können in diesen Ländern die Datenpakete bezüglich der Ihnen pro Laufzeit insgesamt zur Verfügung stehenden GB wie in Ihrem Heimatland nutzen. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Nutzung eines Datenpaketes aufgrund geltender gesetzlicher Bestimmungen ggf. Nutzungsbeschränkungen unterliegt.
Roaming. (1) Der Kunde ist berechtigt, mit der Ladekarte der Stadtwerke Energie auch andere Ladeinfrastrukturen im ladenetz.de-Verbund zu nutzen. (2) Das Laden an der Ladeinfrastruktur von Roamingpartnern erfolgt zu den hier vereinbarten Nutzungsbedingungen. Die Abrechnung dieser Ladevorgänge erfolgt unabhängig vom jeweiligen Roamingpartner zu den in Ziff. 3 genannten Preisen. (3) Eine Liste der aktuellen Roamingmöglichkeiten erhält der Kunde unter xxx.xxxxxxxx.xx. Durch geänderte oder auslaufende Roamingabkommen können Roamingmöglichkeiten entfallen oder hinzukommen. Hier gilt immer die aktuelle Listung unter xxx.xxxxxxxx.xx
Roaming. 6.1 Der Kunde ist berechtigt, die ESWE Ladekarte nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an den Ladestationen der Ro- amingpartnern der ESWE, die dem Verbund xxxxxxxx.xx ange- hören (sog. „Verbund-Roamingpartner“), sowie an Ladestatio- nen Dritter zu nutzen („Roaming“). 6.2 Die Nutzung der Ladestationen der Verbund-Roamingpartner oder Dritter erfolgt stets zu den Nutzungsbedingungen des je- weiligen Ladesäulen-Anbieters. 6.3 Eine aktuelle Liste der Verbund-Roamingpartner der ESWE sowie der Standorte deren Ladestationen kann der Kunde un- ter xxx.xxxxxxxx.xx einsehen. Die Verbund-Roamingpartner können sich ändern. 6.4 Ein Anspruch auf Nutzung der Ladeinfrastruktur eines Ver- bund-Roamingpartners oder eines Dritten besteht für den Kun- den nicht. 6.5 Grundsätzlich ist die Ladekarte an ESWE Ladesäulen oder an denen der Verbund-Roamingpartner zulässig. Eine Nutzung der Ladekarte an Ladestationen Dritter ist nur im Ausnahmefall zulässig. ESWE behält sich vor, die Roamingfunktion der La- dekarte für das Laden an Ladestationen Dritter zu sperren, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgen- den Monaten mehr als 50% der Ladevorgänge im Rahmen des Roamings an der Ladestation eines Dritten erfolgen. 6.6 Etwaige Kosten, die durch die Nutzung der Ladeinfrastruktur eines Verbund-Roamingpartners oder eines Dritten durch den Kunden entstehen, wird ESWE dem Kunden zusätzlich zu den auf xxx.xxxx-xxxxxxxxxx.xx/xxxxx veröffentlichten Tarifen in Rechnung stellen.
Roaming. (1) Der Kunde ist berechtigt mit der -Ladekarte die E-Lade- säulen der Roamingpartner von xxxxxxxx.xx zu nutzen. (2) Die Nutzung der E-Ladesäule der Roamingpartner er- folgt zu den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Ro- amingpartner. (3) Eine aktuelle Liste der Roamingpartner kann der Kunde unter xxxxxxxx.xx einsehen. Ein Anspruch auf Nutzung der Ladeinfrastruktur eines Roamingpartners besteht für den Kunden nicht. Die Zusammensetzung der Roamingpartner kann sich verändern. (4) Die enewa GmbH behält sich vor, die Roamingfunktion der Ladekarte zu sperren, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden Monaten mehr als 50 % der Ladevorgänge im Rahmen des Roaming erfolgen.
Roaming. (a) Neben den Lademöglichkeiten, die der Kunde durch die Ladekarte an den Ladestationen der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH erhält, besteht die Möglichkeit, auch andere Ladeinfrastrukturen im ladenetz.de-Verbund zu nutzen. (b) Das Laden an der Ladeinfrastruktur von Roamingpartner erfolgt immer zu den Nutzungsbedingungen der Roamingpartner. (c) Eine Liste der aktuellen Roamingmöglichkeiten und der dadurch vergrößerten Ladeinfrastruktur erhält der Kunde unter xxx.xxxxxxxx.xx. Durch geänderte oder auslaufende Roamingabkommen kann auch eine Roamingmöglichkeit wieder entfallen. Hier gilt immer die aktuelle Listung unter xxx.xxxxxxxx.xx. Es besteht nur ein Anspruch auf Nutzung der Ladeinfrastruktur der zum Zeitpunkt der Nutzung beteiligten Roamingpartner. (d) Die Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH behält sich vor, bei konkreten Hinweisen auf missbräuchliches Nutzen der Roamingfunktionalität diese für die jeweilige Karte zu deaktivieren.
Roaming. Roaming beinhaltet das Laden an Stromladestationen von Roaming- Partnern. Der Zugang wird über den Ladenetz.de-Verbund vermittelt. Roaming-Partner sind nationale und internationale Roaming- Kooperationen mit verschiedenen Anbietern von Stromladestationen außerhalb des Ladenetz.de-Verbunds. a) Der Kunde ist berechtigt, mit der Ladekarte der SWA auch andere Ladeinfrastrukturen im ladenetz.de-Verbund zu nutzen. b) Das Laden an der Ladeinfrastruktur von Roamingpartnern erfolgt zu den hier vereinbarten Nutzungsbedingungen. Die Abrechnung dieser Ladevorgänge erfolgt unabhängig vom jeweiligen Roamingpartner zu den in Ziff. 3 genannten Preisen. c) Die Liste aller kooperierenden Stadtwerke-Partner kann unter xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxx entnommen werden. Durch geänderte oder auslaufende Roamingabkommen können Roamingmöglichkeiten entfallen oder hinzukommen.
Roaming. (1) Der Kunde ist berechtigt mit der FairStromEmobil-Ladekarte die E-Ladesäulen der Roamingpartner von xxxxxxxx.xx zu nutzen (Ausnahme: E-Ladesäulen von Ionity). (2) Die Nutzung der E-Ladesäule der Roamingpartner erfolgt zu den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Roamingpartner. (3) Eine aktuelle Liste der Roamingpartner kann der Kunde unter xxxxxxxx.xx einsehen. Ein Anspruch auf Nutzung der Ladeinfrastruktur eines Roamingpartners besteht für den Kunden nicht. Die Zusammensetzung der Roamingpartner kann sich verändern. (4) FairEnergie behält sich vor, die Roamingfunktion der Ladekarte zu sperren, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden Monaten mehr als 50 % der Ladevorgänge im Rahmen des Roaming erfolgen.
Roaming. Eine Mobilfunk-Verbindung aus dem Ausland kann abhängig vom jeweiligen Mobilfunknetz auf zwei unterschiedliche Weisen hergestellt werden. Welches Verfahren für welches Roaming-Partnernetz gültig ist, kann der Kunde über den Telekom-Kundenservice (siehe Bedienungsanleitung) erfahren. Dem Kunden wird per Kurzmitteilung auf dem Handy-Display mitgeteilt, welches Verfahren anzuwenden ist.