Anlageauswahl und Due-Diligence-Prozess Musterklauseln

Anlageauswahl und Due-Diligence-Prozess. ✓ Private Unternehmen ✓ Überzeichnung ✓ Co-Investments ✓ Investment-Holdinggesellschaften ✓ Mit Portfoliogesellschaften verbundene Risiken ✓
Anlageauswahl und Due-Diligence-Prozess. Vor der Tätigung von Anlagen führt der Portfoliomanager eine Due-Diligence-Prüfung durch, die er auf der Grundlage der für jede Anlage geltenden Fakten und Umstände für angemessen und geeignet hält. Der Portfoliomanager muss möglicherweise wichtige und komplexe Geschäfts-, Finanz-, Steuer-, Buchhaltungs-, Umwelt- und Rechtsfragen beurteilen. Der Portfolioma- nager kann Anlagen auf der Grundlage von Informationen und Daten auswählen, die von den Emittenten solcher Wertpapiere bei verschiedenen Aufsichtsbehörden hinterlegt oder dem Portfoliomanager von den Emittenten der Wertpapiere und ande- rer Instrumente direkt oder über andere Quellen als die der Emittenten zur Verfügung gestellt werden. Externe Berater, Rechtsberater, Wirtschaftsprüfer und Investmentbanken können je nach Art der Anlage in unterschiedlichem Umfang in den Due-Diligence-Prozess einbezogen werden. Auch wenn der Portfoliomanager alle diese Informationen und Daten auswertet und unabhängige Bestätigungen einholt, wenn er dies für angemessen hält und wenn diese in zumutbarer Weise verfügbar sind, ist der Portfoliomanager nicht in der Lage, die Vollständigkeit, Echtheit oder Richtigkeit dieser Informationen und Daten zu bestätigen. Bei der Due-Diligence-Prüfung, die der Portfoliomanager in Bezug auf eine Anlagemöglichkeit durchführt, wer- den möglicherweise bestimmte Tatsachen, die sich nachteilig auf den Wert der Anlage auswirken könnten, nicht aufgedeckt oder hervorgehoben.