Anlagenadresse Musterklauseln

Anlagenadresse. Aktueller Zählerstand, soweit vorhanden Zählpunktbezeichnung: ............................................................. Förderantragsnummer: ............................................................. Anlagenbetreiber: ............................................................. Engpassleistung (kW/kWp): ............................................................. M M T T ▇ ▇ ▇ ▇ Inbetriebnahmedatum: Gewünschter Wechselstichtag: oder nächstmöglicher Zeitpunkt (bitte bei Zutreffen ankreuzen) Ich erteile hiermit der Ökostromabwicklungsstelle die durch mich nicht widerrufliche Vollmacht, mich gegenüber Dritten bei Durchführung eines marktüblichen Wechselprozesses meiner bereits in Betrieb stehenden Anlage nach den gesetzlichen Bestimmungen und den AB-ÖKO in die Bilanzgruppe der Ökostromabwicklungsstelle zu vertreten. Diese Vollmacht umfasst insbesondere Datenprüfungen, sowie die Übermittlung von Informationen/Anträgen, welche zur Durchführung eines Wechselprozesses sowie zur Abwicklung des Vertrags über die Abnahme und Vergütung von erzeugtem Strom notwendig und/oder zweckmäßig sind. Ich bin für die vollständige, richtige und rechtzeitige Datenbekanntgabe an die Ökostromabwicklungsstelle alleine verantwortlich. Die Vollmacht endet automatisch mit erstmaliger Durchführung des Wechsels, Eintritt von Vertragsauflösungsgründen gemäß AB-ÖKO, Erschöpfung des sich ergebenden kontrahierbaren Einspeisetarifvolumens und mit sonstigen Fällen des Wegfalls des Anspruchs auf Vertragsabschluss des Erzeugers. Die Vollmacht umfasst nicht die Kündigung des Liefervertrages mit dem bisherigen Stromhändler. Dieser Vertrag wird meinerseits entsprechend der Fristen aufgelöst. Die Ökostromabwicklungsstelle geht davon aus, dass der Vertrag mit dem von mir angegebenen Wechselstichtag zivilrechtlich beendet ist. Sollte dies nicht der Fall sein, kann der Stromhändler den Wechsel erfolgreich beeinspruchen und der Wechsel kann nicht stattfinden. Ich nehme zur Kenntnis, dass der Wechsel gemäß den Wechselfristen und -stichtagen und der AB-ÖKO erfolgt. Des Weiteren nehme ich zur Kenntnis, dass die Ökostromabwicklungsstelle bei Verzögerungen und/oder Scheitern der Zuweisung/des Wechsel, insbesondere weil die Abläufe des Anhangs ./6 nicht eingehalten werden, nicht verantwortlich ist. ........................................................................ Der Anlagenbetreiber (firmenmäßige Zeichnung) Name/Firma/Firmenbuch-Nr. Kundennummer bei OeMAG: PLZ Ort Straße Haus-Nr./Stock/Tür Zä...