Anlagenadresse Musterklauseln

Anlagenadresse. (f) Aktueller Zählerstand, soweit vorhanden Zählpunktbezeichnung: ............................................................. Förderantragsnummer: ............................................................. Anlagenbetreiber: ............................................................. Engpassleistung (kW/kWp): ............................................................. M M T T X X X X Inbetriebnahmedatum: Gewünschter Wechselstichtag: oder nächstmöglicher Zeitpunkt (bitte bei Zutreffen ankreuzen) Ich erteile hiermit der Ökostromabwicklungsstelle die durch mich nicht widerrufliche Vollmacht, mich gegenüber Dritten bei Durchführung eines marktüblichen Wechselprozesses meiner bereits in Betrieb stehenden Anlage nach den gesetzlichen Bestimmungen und den AB-ÖKO in die Bilanzgruppe der Ökostromabwicklungsstelle zu vertreten. Diese Vollmacht umfasst insbesondere Datenprüfungen, sowie die Übermittlung von Informationen/Anträgen, welche zur Durchführung eines Wechselprozesses sowie zur Abwicklung des Vertrags über die Abnahme und Vergütung von erzeugtem Strom notwendig und/oder zweckmäßig sind. Ich bin für die vollständige, richtige und rechtzeitige Datenbekanntgabe an die Ökostromabwicklungsstelle alleine verantwortlich. Die Vollmacht endet automatisch mit erstmaliger Durchführung des Wechsels, Eintritt von Vertragsauflösungsgründen gemäß AB-ÖKO, Erschöpfung des sich ergebenden kontrahierbaren Einspeisetarifvolumens und mit sonstigen Fällen des Wegfalls des Anspruchs auf Vertragsabschluss des Erzeugers. Die Vollmacht umfasst nicht die Kündigung des Liefervertrages mit dem bisherigen Stromhändler. Dieser Vertrag wird meinerseits entsprechend der Fristen aufgelöst. Die Ökostromabwicklungsstelle geht davon aus, dass der Vertrag mit dem von mir angegebenen Wechselstichtag zivilrechtlich beendet ist. Sollte dies nicht der Fall sein, kann der Stromhändler den Wechsel erfolgreich beeinspruchen und der Wechsel kann nicht stattfinden. Ich nehme zur Kenntnis, dass der Wechsel gemäß den Wechselfristen und -stichtagen und der AB-ÖKO erfolgt. Des Weiteren nehme ich zur Kenntnis, dass die Ökostromabwicklungsstelle bei Verzögerungen und/oder Scheitern der Zuweisung/des Wechsel, insbesondere weil die Abläufe des Anhangs ./6 nicht eingehalten werden, nicht verantwortlich ist. ........................................................................ Der Anlagenbetreiber (firmenmäßige Zeichnung) Name/Firma/Firmenbuch-Nr. Kundennummer bei OeMAG: PLZ Ort Straße Haus-Nr./Stock/Tü...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.