Anpassung der Bodenabfertigungsentgelte. Die Tiroler Flughafenbetriebsgesellschaft m.b.H. hat das Recht, die Abfertigungsentgelte entsprechend der Kostenentwicklung oder aus wichtigen Gründen anzupassen. Die Anpassungen werden den Luftverkehrsgesellschaften in angemessener Frist vor Inkrafttreten mitgeteilt. Anpassungen der Entgelte für Enteisungsmittel können aufgrund der Marktlage auch kurzfristig erfolgen.