Arbeitsplanung Musterklauseln
Arbeitsplanung. Überstunden und Überzeitstunden 5.4 Feiertage
Arbeitsplanung. Die Arbeitseinteilung erfolgt grundsätzlich nach den Bedürfnissen der Arbeitge- berin. Diese nimmt soweit möglich auf besondere Bedürfnisse von Mitarbeiten- den Rücksicht. Der Dienstplan wird mindestens einen Monat zum Voraus erstellt. Die Arbeitgebe- rin behält sich kurzfristige Änderungen vor. Abtausch von Einsätzen zwischen Mitarbeitenden müssen von der Arbeitgeberin zum Voraus genehmigt werden. Die geleistete Arbeitszeit wird vom Mitarbeiter erfasst und an die zuständige be- triebliche Stelle gemeldet. Der Mitarbeiter erhält zusammen mit der monatlichen Lohnabrechnung die Ab- rechnung seiner Arbeitszeit (inkl. Überstunden, Ferien).
Arbeitsplanung. Wo es die betrieblichen Bedürfnisse erfordern, wird die Arbeitszeit im Schichtdienst erbracht. Mehrschichtige Arbeit, Wochenend-, Feiertags-, Bereitschafts- und Pikettdienste müssen in Dienstplänen festgelegt werden. Diese sind rechtzeitig, mindestens vier Wochen im Voraus zu bestimmen und den Mitarbeitenden zugänglich zu machen. Wünsche der Mitarbeitenden sind, soweit betrieblich möglich, bei der Planung zu berücksichtigen.
Arbeitsplanung. 1 Wo es die betrieblichen Bedürfnisse erfordern, wird die Ar- beitszeit im Schichtdienst erbracht.
