Schlussbestimmung. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren oder sollte sich in diesem Vertrag eine Xxxxx herausstellen, so wird die Rechtswirksamkeit dieser Vereinbarung im Übrigen nicht berührt, es sei denn, die unwirksame Bestimmung war für eine Vertragspartei derart wesentlich, dass ihr ein Festhalten an dem Vertrag nicht zugemutet werden kann. In allen anderen Fällen werden die Vertragsparteien die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung ersetzen, die dem ursprünglichen Regelungsziel am nächsten kommt. Erweist sich diese Vereinbarung als lückenhaft, sind die Parteien verpflichtet, diese unter Beachtung der erkennbaren Zielsetzung zu ergänzen.
Schlussbestimmung. Soweit nicht in den Versicherungsbedingungen Abweichendes bestimmt ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Schlussbestimmung. Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein sollten, so sollen sie so umgedeutet werden, dass der mit der ungültigen Bestimmung verbundene wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Die Gültigkeit aller übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.
Schlussbestimmung. Die Vertragsparteien bestätigen mit Unterzeichnung dieses Vertrages, dass ihnen der Inhalt sämt- licher Vertragsbestandteile (Arbeitsvertrag, AVB inkl. Anhängen 1 – 6) bekannt ist und sie diesen akzeptieren. Der Klub hat den vorliegenden Arbeitsvertrag gemäss Art. 37 AVB zu hinterlegen. Ort und Datum Unterschrift des Spielers sowie Gegebenenfalls seines Beraters (Vermittler, Anwalt, Vertreter SAFP, etc.) Ort und Datum Unterschrift des Klubs Zweitunterschrift (falls erforderlich) Unterschrift des gesetzlichen Vertreters (für minderjährige Spieler) VERMITTLERERKLÄRUNG FÜR NATÜRLICHE PERSONEN1 Nachname(n): Geburtsdatum: Nationalität(en): Ständige Wohnsitzadresse: Telefon: Fax: E-Mail: Ich, , (Vorname(n), Nachname(n) des Vermittlers)
1. Ich leiste Vermittlerdienste für (Bezeichnung des Auftrag gebenden Spielers oder Klubs) in Sachen Arbeitsvertrag / Transfervertrag (nicht Zutreffendes bitte streichen) zwischen und (Bezeichnung der Vertragsparteien). Das Honorar beträgt total CHF . Das Honorar wird bezahlt von .
2. Ich verpflichte mich, bei der Ausübung meiner Tätigkeit als Vermittler sämtliche zwingenden Bestimmungen der anwendbaren nationalen und internationalen Gesetze, insbesondere diejeni- gen des Bundesgesetzes über die Personalvermittlung und den Personalverleih (Arbeitsvermitt- lungsgesetz, AVG, SR 823.11) und der zugehörigen Verordnungen, zu befolgen und einzuhalten. Mir ist die Bewilligungspflicht gemäss AVG bekannt und ich bestätige, gegebenenfalls über die erforderliche/n Betriebsbewilligung/en zu verfügen. Ich erkläre mich zudem damit einverstan- den, im Zusammenhang mit der Ausübung meiner Tätigkeit als Vermittler an die Statuten und Reglemente der Verbände (insbesondere des Schweizerischen Fussballverbandes und seiner Abteilungen), Konföderationen und der FIFA gebunden zu sein.
Schlussbestimmung. Änderungen und Ergänzungen dieser Zielvereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Schlussbestimmung. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
Schlussbestimmung. 21.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst. Das vorstehende Schriftformerfordernis findet keine Anwendung bei Individualabreden.
21.2 Mit Vertragsunterzeichnung enden alle etwaigen früheren arbeits-, anstellungs- und dienstvertraglichen Vereinbarungen und Zusagen zwischen den Parteien.
21.3 Die Parteien verpflichten sich wechselseitig, den jeweils anderen unverzüglich über Veränderungen Mitteilung zu machen, die dieses Vertragsverhältnis betreffen (insbesondere Änderungen der Gesellschaftsform, Änderung der Geschäftsanschrift etc.).
21.4 Die Leistungen von P3 erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung, der Einzelaufträge (Leistungsverzeichnisse) und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von P3. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäfte, soweit es sich um solche gleicher Art handelt. Geschäftsbedingungen des AG finden keine Anwendung, auch wenn P3 ihrer Geltung nicht gesondert widerspricht. Abweichende oder widersprechende Bedingungen gelten also nur, wenn sie P3 schriftlich anerkannt worden sind.
21.5 Auf diesen Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN- Kaufrecht) anzuwenden.
21.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Schlussbestimmung. Schriftliche Erklärungen von Mainova zum Vertragsschluss oder zur Vertragsbeendigung bedürfen keiner Unterschrift, wenn sie vorgedruckt oder mit automatischen Einrichtungen ausgefertigt sind. Mainova Aktiengesellschaft Mainova Aktiengesellschaft · Xxxxxxxxxxx 00 · 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx ·Postadresse: Mainova AG, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx Vorsitzender des Aufsichtsrates: Oberbürgermeister Xxxx Xxxxx Vorstand: Xx. Xxxxxxxxxx X. Alsheimer (Vorsitzender), Xxxxx Xxxxxx, Xxxxxx Xxxxx, Xxxxx Xxxxxx Sitz der Aktiengesellschaft: Frankfurt am Main · Amtsgericht Frankfurt · HRB 7173 · USt-ID-Nr. DE 114184034
Schlussbestimmung. 11 Weiterentwicklung der Qualitätssicherung und der Wirtschaftlichkeitskriterien § 12
Schlussbestimmung. 12.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz des Designers.
12.2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
12.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.4. Gerichtsstand ist der Sitz des Designers, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist. Der Designer ist berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.