Ausbildungsgenehmigung Musterklauseln

Ausbildungsgenehmigung. Grundsätzlich hat jede/r in eigener Praxis niedergelassene Tierärztin/Tierarzt die Möglichkeit, Tiermedizinische Fachangestellte (TFA) auszubilden. Voraussetzung ist eine Ausbildungs- genehmigung, die bei persönlicher Eignung der Ausbilderin/des Ausbilders sowie der Ausbildungsstätte auf schriftlichen Antrag erteilt wird.