Ausrichtung des Monatslohnes Musterklauseln

Ausrichtung des Monatslohnes. 1. Wird ein Arbeitnehmer, der zuvor im Stundenlohn angestellt war, neu im Monatslohn entgolten, so ergibt sich der Monatslohn aus dem effektiven Stundenlohn multipliziert mit 179,25.