Basisleistung Musterklauseln

Basisleistung. Betrieb der virtuellen Telefon-Anlage in einem Hochsicherheitsrechenzentrum als eigene Instanz pro Lizenznehmer - Erstellung von Rechnungen und Einzelverbindungsnachweisen
Basisleistung. Die Vodafone GmbH (im folgenden Vodafone genannt) ermöglicht dem Kunden im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten den Zugang zum Internet. Business Internet Cable-Zugänge stehen nicht flächendeckend in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg (Tarif "Gebiet B") zur Verfügung. Die Verfügbarkeit teilt Vodafone dem Kunden auf Anfrage mit.
Basisleistung abakus stellt im Rahmen ihres Housing Angebots folgende Dienste und Services zur Verfügung: • Bereitstellung eins eigens für den Betrieb von IT-Infrastrukturen errichteten Gebäudes • Bereitstellung der notwendigen Kühlung für die Server • Bereitstellung der Stromversorgung über zwei separate Leitungen • Bereitstellung der Stromversorgung durch ein Notstromaggregat im Notfall • Bereitstellung der USV • Bereitstellung des Racks / Höheneinheiten • Bereitstellung der Zugangskontrolle • Bereitstellung der Videoüberwachung • Bereitstellung der georedundanten Internetanbindung 15.3.1 Hard- und Softwarebereitstellung Housing Die zur Leistungserbringung für das Housing notwendige Hard- und Software wird vom Auftraggeber bereitgestellt und ist im vertraglich vereinbarten Leistungsumfang und der Auftragsbestätigung beschrieben. Der Betrieb erfolgt durch die abakus in ihrem Rechenzentrum.
Basisleistung. Die Basisleistung nvoice enthält: 1. Netztransportdienstleistungen, d.h. Verbindungen ins weltweite Telefonnetz (PSTN) - eingehende und ausgehende Gespräche- sowie anlageninterne Gespräche. 2. Rufnummernmanagement, d.h. die Zuteilung neuer Rufnummern oder Rufnummernblöcken in sämtlichen Ortsnetzkennzahlbereichen der Bundesrepublik Deutschland - optional auch Zuteilung Portierung von Service-Rufnummern (siehe Leistungsbeschreibung Service- Rufnummern). Die Größe neu zugewiesener Durchwahlrufnummernblocke richtet sich nach den Anforderungen des Kunden unter den einschränkenden Vorgaben der Bundesnetzagentur. Die Nummern werden durch nfon oder einen Vorleistungslieferanten zur Verfügung gestellt. Im Falle eines Wechsels des Vorleistungslieferanten ermächtigt der Kunde nfon explizit die Nummern zu übertragen. nfon unterstützt die Portabilität von geografischen Rufnummern. Das heißt, beim Wechsel des Kunden von einem anderen Netzbetreiber - sprich einer Kündigung - zu nfon kann der Kunde die bisherigen Rufnummern und Rufnummernblöcke behalten, vorausgesetzt er wechselt nicht jeweils gleichzeitig in ein anderes Ortsnetz. Hierzu füllt der Kunde eine so genannte Kundenerklärung pro Rufnummer bzw. Rufnummernblock aus und sendet diese unterschrieben an die nfon. Die nfon führt sodann die Kündigung der zugehörigen Anschlüsse beim vorherigen Netzbetreiber im Auftrag des Kunden durch und koordiniert die Portierung der Rufnummern. Wird die Rufnummer, die der Kunde portieren möchte, für einen analogen oder einen ISDN- Anschluss in Verbindung mit einem DSL-Anschluss genutzt, ist zu beachten, dass eine Portierung der Nummern des zugrundeliegenden Analog- oder ISDN-Anschlusses gleichzeitig die Kündigung des DSL-Anschlusses bedeutet und somit der Internetzugang entfällt. Vor der Portierung solcher Rufnummern ist daher sicherzustellen, dass alternative Zugänge zum Internet bestehen. Der Kunde hat das Recht, in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften, die Nummern auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zu behalten. Bis zur vollständigen Begleichung seiner Forderungen behält sich nfon das Recht vor, der Portierung nicht zu zustimmen. 3. Telefonbucheintrag. d.h. nfon leitet auf Wunsch des Kunden Stamm-Rufnummer, Name und Adresse zur Eintragung in öffentliche gedruckte und elektronische Teilnehmerverzeichnisse (Telefonbuch etc.) und zur Erteilung von telefonischen Auskünften weiter. Erhält der Kunde für seinen Anschluss neue Rufnummern, wird nur die Hauptrufnumme...
Basisleistung. Die Basisleistung Airphone Business enthält: 1. Netztransportdienstleistungen, d.h. Verbindungen ins weltweite Telefonnetz (PSTN) -eingehende und ausgehende Gespräche- sowie anlageninterne Gespräche. 2. Rufnummernmanagement, d.h. die Zuteilung neuer Rufnummern oder Rufnummernblöcken in sämtlichen Ortsnetzkennzahlbereichen sowie die Zuteilung von nationalen Rufnummern aus anderen Ländern, entsprechend der Verfügbarkeit einer Leistungserbringung durch AIRPHONE in diesen Ländern. Die Größe neu zugewiesener Durchrufnummernblöcke richtet sich nach den Anforderungen des Kunden und den einschränkenden Vorgaben der zuständigen nationalen Telekombehörden Die Nummern werden durch AIRPHONE oder einen Vorleistungslieferanten zur Verfügung gestellt. Im Falle eines Wechsels des Vorleistungslieferanten ermächtigt der Kunde AIRPHONE explizit die Nummern zu übertragen. AIRPHONE unterstützt die Portabilität von geografischen Rufnummern. Das heißt, beim Wechsel des Kunden von einem anderen Netzbetreiber - sprich einer Kündigung - zu AIRPHONE kann der Kunde die bisherigen Rufnummern und Rufnummernblöcke behalten, vorausgesetzt er wechselt nicht jeweils gleichzeitig in ein anderes Ortsnetz. Hierzu füllt der Kunde eine so genannte Kundenerklärung pro Rufnummer bzw. Rufnummernblock aus und sendet diese unterschrieben an die AIRPHONE. Die AIRPHONE führt sodann den Auftrag des Kunden durch und koordiniert die Portierung der Rufnummern. Wird die Rufnummer, die der Kunde portieren möchte, für einen analogen oder einen ISDN-Anschluss in Verbindung mit einem DSL-Anschluss genutzt, ist zu beachten, dass eine Portierung der Nummern des zugrundeliegenden Analog- oder ISDN-Anschlusses gleichzeitig die Kündigung des DSL-Anschlusses bedeutet und somit der Internetzugang entfällt. Vor der Portierung solcher Rufnummern ist daher sicherzustellen, dass alternative Zugänge zum Internet bestehen.