Leistungsbestandteile Musterklauseln

Leistungsbestandteile. Leistungsbestandteile, welche lt. dieser Leistungsbeschreibung dem Produkt CGM PROTECT Endpoint 360° zuzuordnen sind, schützen mit den beschriebenen Leistungen ausschließlich den Computer (Arbeits- platz oder Server) auf dem sie installiert sind. 2.1. CGM PROTECT Endpoint 360°
Leistungsbestandteile. Es wird die Implementierung und Durchführung einer Performanceuntersuchung zum IT-Verfahren E-Akte HB mit dem Dokumentenmanagement- und Vorgangsbearbeitungssystem VIS angeboten.
Leistungsbestandteile. Die Vertragsleistung besteht in der Lieferung von elektrischer Energie (Strom). Außerdem hat der Auftragnehmer im Sinne einer „all inclusive“-Lieferung insbesondere folgende Leistungen zu erbringen: • Treffen der Vereinbarungen mit allen betroffenen Netzbetreibern zur Sicherstellung von Durchleitungsrechten und Systemdienstleistungen, die zur Erfüllung des Vertrages erforderlich sind • Fortlaufende Ergänzung und Korrektur der mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe übersandten Datenblätter und Übermittlung an den Auftraggeber spätestens zum 31. Januar eines jeden Jahres • Monatliche Abrechnung gegenüber dem Auftraggeber bis spätestens zum 10. Werktag des Folgemonats, getrennt nach Arbeitspreis gemäß Preisregelung, Netznutzungskosten, Entgelte für Messstellenbetrieb und Messung, Strom- und Umsatzsteuer, Abgaben und Umlagen und gegebenenfalls noch zusätzliche, heute noch nicht bekannte Abgaben und Umlagen oder sonstige Kosten. Zusätzlich erhält der Auftraggeber jährlich eine Übermittlung der Daten in elektronischer, tabellarischer Form. • Prüfung der von den Netzbetreibern abgerechneten Netznutzungskosten. Der Auftragnehmer begleicht die Rechnungen der Verteilnetzbetreiber zu den Netzentgelten. Er berechnet diese Zahlungen in gleicher Höhe im Rahmen seiner Rechnungsstellung an die RWW weiter. • Zustimmung zur Durchführung der atypischen Netznutzung gem. §19 Abs.2 Satz 1 StromNEV an ausgewählten Abnahmestellen des Auftraggebers nach Vorgaben des RWW. • Abwicklung aller erforderlichen Modalitäten, welche es Bedarf um ein Sondernetzentgelt nach § 19 Abs. 2 Satz 1 mit dem zuständigen Netzbetreiber zu vereinbaren. • Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Falle der Auftragsvergabe folgende Bedingungen entsprechend der Vorgaben vollumfänglich zu erfüllen: o Falls erforderlich Bildung eines Subbilanzkreises für das entsprechende Los o Bedingt durch die Eigenerzeugungsanlage in dem geschlossenen Verteilnetz „Dohne“ kann es zu einer Netzeinspeisung von Überschussstrom kommen. Dieser Überschussstrom ist in den vom AN für RWW betriebenen Sub- Bilanzkreis aufzunehmen und auf Monatsebene mit den übrigen RWW- Abnahmestellen zu saldieren. • Um dem Auftragnehmer die Möglichkeit der Einschätzung der Ein- und Ausspeisesituation des Loses 1 zu geben, werden die ¼ Stunden scharfen Lastgangdaten der: o Eigenerzeugungsanlage Wasserkraft und der im Los enthaltenen Zählpunkte für den Zeitraum 2017 vollständig beigefügt. Im anzubietenden Arbeitspreis sind nicht enthalten: • Netznutzu...
Leistungsbestandteile. 4.1 Der von ZEAG zu erbringende Leistungsumfang sowie die Informationen nach §43a TKG ergeben sich aus dem Angebot, der Leistungsbeschreibung, den Preislisten und dem Auftragsformular, bzw. Auftragsschreiben des Nut- zers sowie etwaigen weiteren schriftlichen Vereinbarungen der Vertragspar- teien. Der Nutzer ist verantwortlich für die Anschlussmöglichkeiten in seiner 4.2 Soweit die ZEAG Dienste und Leistungen unentgeltlich erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden. Ansprüche des Kunden ergeben sich daraus nicht. 4.3 Die Verpflichtung von der ZEAG zur Leistungserbringung wird durch die Ver- fügbarkeit etwaiger Vorleistungen Dritter beschränkt, sofern die ZEAG ein konkretes Deckungsgeschäft insbesondere mit Netzbetreibern abgeschlossen hat und von dem Vertragspartner unverschuldet und unvorhergesehen nicht oder nicht rechtzeitig beliefert wurde. Vorleistung in diesem Sinn ist insbe- sondere die Bereitstellung von Übertragungswegen der an der jeweiligen Verbindung beteiligten Netzbetreiber. Werden bei der Installation oder Erwei- terung von Nutzeranschlüssen oder für sonstige Leistungen Hardware- bzw. Softwareerweiterungen Dritter benötigt, gelten auch diese als Vorleistun- gen. Der Nutzer wird für die Dauer der Nichtverfügbarkeit von seiner Leis- tungspflicht frei. Schadensersatzansprüche des Nutzers sind ausgeschlos- sen, es sei denn, der ZEAG fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Wichtiger Hinweis: Nutzer, die einen Hausnotrufdienst nutzen, werden aus- drücklich darauf hingewiesen, dass bei einem eventuellen Netzausfall (bei VoIP) auch der Hausnotrufdienst außer Funktion ist. 4.4 Durch Wartung und Weiterentwicklung der Leistungen von der ZEAG kön- nen zeitweilige Einschränkungen oder Unterbrechungen auftreten. Die ZEAG wird sich bemühen, diese Arbeiten nach Möglichkeit in nutzungsarmen Zei- ten durchzuführen, um Ausfallzeiten und Beeinträchtigungen für den Nutzer gering zu halten.
Leistungsbestandteile 

Related to Leistungsbestandteile

  • Leistungsbeschreibung 1.1. Die iWelt ermöglicht dem Kunden die Registrierung einer vom Kunden gewünschten Domain und die Domainverwaltung. 1.2. Die iWelt bemüht sich um die Registrierung der von dem Kunden gewünschten Domain. Auf Wunsch des Kunden prüft die iWelt mittels der Verfügbarkeitsabfrage bei der Vergabestelle, ob die Domain verfügbar ist. Die Auskunft ist für den Kunden unentgeltlich und unverbindlich. Die iWelt weist darauf hin, dass es sich dabei um fremde Informationen handelt, die außerhalb des Einflussbereichs der iWelt liegen. Eine Pflicht zur Kontrolle auf Richtigkeit oder Gewähr für die Richtigkeit übernimmt die iWelt nicht. Ist die Domain verfügbar, meldet die iWelt die gewünschte Domain bei der für die jeweilige Top-Level-Domain zuständigen Vergabestelle an. Die iWelt ist berechtigt, Dritte (Zwischenprovider) mit der Registrierung zu beauftragen, sofern dies nach den Registrierungsbedingungen der jeweiligen Vergabestelle erforderlich ist. Nach erfolgreicher Registrierung der Domain übernimmt die iWelt die Verwaltung der Domain und wird alle üblichen Maßnahmen ergreifen, um die Registrierung aufrecht zu erhalten. 1.3. Die Registrierung und Verwaltung der Domain durch die iWelt erfolgt als Stellvertreter des Kunden. Das Vertragsverhältnis mit der Vergabestelle kommt mit dem Kunden zustande. Als Domaininhaber wird der Kunde eingetragen, als administrativer Ansprechpartner („Admin C“ der DENIC Domain Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft eG bzw. entsprechender Funktionsträger bei anderen Vergabestellen) die vom Kunden benannte natürliche Person. 1.4. Ergänzend zu diesen AGB gelten für die Registrierung und Verwaltung der gewünschten Domain die Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle. Diese sind über xxx.xxxxx.xx/xxxxxxx abrufbar. 1.5. Ist die iWelt mit der Registrierung bzw. Pflege von SSL-Zertifikaten beauftragt, so wird die iWelt lediglich als Vermittler zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Zertifikatsaussteller tätig. Die iWelt hat auf die Ausstellung des Zertifikats keinen Einfluss. Daher übernimmt die iWelt keine Gewähr dafür, dass die beantragten Zertifikate überhaupt ausgestellt werden bzw. auf Dauer Bestand haben.

  • Nutzungsbeschränkungen Für die Telefon-Flatrate ins deutsche Festnetz für Standardtelefonieverbindungen gilt: Der Kunde darf die pauschale Abrechnung nicht missbräuchlich nutzen. Der Kunde verpflichtet sich daher insbesondere dazu: - Bei Privatkunden-Produkten / -tarifen sicherzustellen, dass jede Nutzung für gewerbliche oder selbstständig / freiberufliche Tätigkeit unterbleibt. Gelegentliche und untergeordnete Nutzungen bleiben außer Betracht. - Keine Internetverbindungen (Online-Verbindungen) über geografische Einwahlrufnummern oder sonstigen Datenverbindungen aufzubauen. - Keine dauerhafte Anrufweiterschaltung ins Festnetz oder Rückruffunktion einzurichten. - Eine Anrufweiterleitung nur zum Zweck der Erreichbarkeit des Kunden oder der mit ihm unter der SWJ genannten Kundenadresse in einem Haushalt lebenden Personen und nicht dauerhaft einzurichten. - Keine Verbindungsleistungen entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte außerhalb seines Haushaltes weiterzugeben. - Keine Massenkommunikation an eine Vielzahl von Dritten durchzuführen (hierunter fallen insbesondere Fax- Broadcasting, Call-Center, Telemarketing-Aktionen, Werbehotlines, Call- through). - Keine Verbindungen zu einem Telefon-Chat (Verbindung zu beliebigen Teilnehmern mittels einer Einwahlnummer oder Konferenzdienste) aufzubauen, auch wenn dies durch Einwahl in eine geografische Rufnummer erfolgt. Bemerkt der Kunde erst nach Verbindungsaufbau, dass es sich um einen Telefon-Chat handelt, hat der Kunde unverzüglich die Verbindung zu beenden. - Keine Verbindungen zu Rufnummern aufzubauen, die nicht der direkten Sprach- oder Fax- verbindung zu anderen Teilnehmern dienen (z. B. Radio hören). - Keine Verbindungen herzustellen, die Auszahlungen oder andere Gegenleistungen Dritter an den Kunden zur Folge haben. - Die Herstellung vergleichbarer Verbindungen gemäß dieser Aufstellung zu unterlassen. Im Falle des Missbrauchs ist die SWJ berechtigt, den Anschluss sofort zu sperren und / oder bei schuldhaftem Verstoß fristlos zu kündigen. Ferner ist der Kunde verpflichtet, für die an- gefallenen unzulässigen und / oder nicht der Telefon-Flatrate ins deutsche Festnetz unterfal- lenden Verbindungen Entgelte gemäß der jeweils aktuellen Preisliste zu zahlen. Die SWJ ist berechtigt, die Verbindungen nachzuberechnen. Im Falle des Missbrauchs durch einen gewerblichen Kunden ist die SWJ berechtigt, den ihr entgangenen Umsatz vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses des Produktes bis zum Bekannt- werden der rechtswidrigen Benutzung in Höhe des Preises eines gleichwertigen Geschäfts- kundenproduktes nachzufordern, es sei denn, dass der Kunde nicht schuldhaft gehandelt hat. Gleichwertige Geschäftskunden-Produkte sind Produkte der SWJ, die bei einem Internet- und Telefonie-Tarif die entsprechende Internet-Bandbreite erzielen.

  • Ausführungsbestimmung Im Rahmen dieser Regelung können auch monatliche Zahlungen, längstens für den Zeitraum eines Jahres, festgelegt werden.

  • Leistungsfreiheit Machen Sie entgegen der Vereinbarungen vorsätzlich keine oder nicht wahrheitsgemäße Angaben oder stellen Sie uns vorsätzlich die verlangten Belege nicht zur Verfügung, verlieren sie Ihren Anspruch auf die Versicherungsleistung. Verstoßen Sie grob fahrlässig gegen diese Obliegenheiten, verlieren Sie Ihren Anspruch zwar nicht vollständig, aber wir können unsere Leistung im Verhältnis zur Schwere Ihres Verschuldens kürzen. Eine Kürzung erfolgt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt haben. Trotz Verletzung Ihrer Obliegenheiten zur Auskunft, zur Aufklärung oder zur Beschaffung von Belegen bleiben wir jedoch insoweit zur Leistung verpflichtet, als Sie nachweisen, dass die vorsätzliche oder grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung weder für die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Verletzen Sie die Obliegenheit zur Auskunft, zur Aufklärung oder zur Beschaffung von Belegen arglistig, werden wir in jedem Fall von unserer Verpflichtung zur Leistung frei. Wenn das Recht auf die vertragliche Leistung nicht Ihnen, sondern einem Dritten zusteht, ist auch dieser zur Auskunft, zur Aufklärung und zur Beschaffung von Belegen verpflichtet. Erhalten wir von Ihnen als Versicherungsnehmer personenbezogene Daten von Dritten, müssen Sie das Merkblatt zur Datenverarbeitung an diese weitergeben. Das sind z. B. Mitversicherte, versicherte Personen, Bezugsberechtigte, abweichende Beitragszahler, Kredit-, Leasinggeber etc.

  • Vertragsbestandteile Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile:

  • Leistungsangebot (1) Der Kunde und dessen Bevollmächtigte können Bankgeschäfte mittels Online Banking in dem von der Bank angebotenen Umfang abwickeln. Zudem können sie Informationen der Bank mittels Online Banking abrufen. Des Weiteren sind sie gemäß § 675f Absatz 3 BGB berechtigt, Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste gemäß § 1 Absätze 33 und 34 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) (2) Kunde und Bevollmächtigte werden einheitlich als „Teilnehmer“, Konto und Depot einheitlich als „Konto“ bezeichnet, es sei denn, dies ist ausdrücklich anders bestimmt. (3) Zur Nutzung des Online Banking gelten die mit der Bank gesondert vereinbarten Verfügungslimite.

  • Leistungsfreiheit nach Mahnung Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalls mit der Zahlung des Beitrags oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.

  • Leistungsinhalt 5.1.1 Im Rahmen von Consulting-Leistungen schuldet EXASOL die Unterstützung des Vertragspartners nach Maßgabe des in dem Leistungsschein beschriebenen Gegenstands und Umfangs. 5.1.2 Ist nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart, schuldet EXASOL im Rahmen des Consultings kein bestimmtes Ergebnis und übernimmt keine Verpflichtung bzgl. der Erreichung der vom Vertragspartner ggf. verfolgten Ziele. 5.1.3 Consulting-Leistungen, die keine lokale Präsenz beim Kunden erfordern, können remote erbracht werden. 5.1.4 EXASOL ist berechtigt, zum Zwecke der Vertragserfüllung auch Mitarbeiter von gemäß §§ 15ff. AktG verbundenen Unternehmen einzuschalten. Wird die Leistung durch einen sonstigen Subunternehmer erbracht, wird der Vertragspartner zuvor unterrichtet.

  • Gewährleistungsfrist Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Verbrauchern 2 Jahre, in allen anderen Fällen 6 Monate. Diese Frist verlängert sich bei Abzahlungsgeschäften mit Verbrauchern bis zur Fälligkeit der letzten Teilzahlung, wobei dem Kunden die Geltendmachung seines gewährleistungsrechtlichen Anspruches vorbehalten bleibt, wenn er bis dahin dem ISP den Mangel angezeigt hat.

  • Leistungsausführung 8.1. Wir sind lediglich dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden zu berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen er- forderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen. 8.2. Dem Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte ge- ringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausge- handelt wird. 8.3. Kommt es nach Auftragserteilung aus welchen Gründen auch immer zu einer Abänderung oder Ergän- zung des Auftrages, so verlängert sich die Lie- fer-/Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum. 8.4. Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeitraums, stellt dies eine Vertragsänderung dar. Hierdurch können Überstunden notwendig werden und/oder durch die Be- schleunigung der Materialbeschaffung Mehrkosten auf- laufen, und erhöht sich das Entgelt im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand angemessen. 8.5. Sachlich (zB Anlagengröße, Baufortschritt, u.a.) ge- rechtfertigte Teillieferungen und -leistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.