Leistungsbestandteile Musterklauseln

Leistungsbestandteile. Leistungsbestandteile, welche lt. dieser Leistungsbeschreibung dem Produkt CGM PROTECT Endpoint 360° zuzuordnen sind, schützen mit den beschriebenen Leistungen ausschließlich den Computer (Arbeits- platz oder Server) auf dem sie installiert sind. 2.1. CGM PROTECT Endpoint 360°
Leistungsbestandteile. 4.1 Der von ZEAG zu erbringende Leistungsumfang sowie die Informationen nach §43a TKG ergeben sich aus dem Angebot, der Leistungsbeschreibung, den Preislisten und dem Auftragsformular, bzw. Auftragsschreiben des Nut- zers sowie etwaigen weiteren schriftlichen Vereinbarungen der Vertragspar- teien. Der Nutzer ist verantwortlich für die Anschlussmöglichkeiten in seiner 4.2 Soweit die ZEAG Dienste und Leistungen unentgeltlich erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden. Ansprüche des Kunden ergeben sich daraus nicht. 4.3 Die Verpflichtung von der ZEAG zur Leistungserbringung wird durch die Ver- fügbarkeit etwaiger Vorleistungen Dritter beschränkt, sofern die ZEAG ein konkretes Deckungsgeschäft insbesondere mit Netzbetreibern abgeschlossen hat und von dem Vertragspartner unverschuldet und unvorhergesehen nicht oder nicht rechtzeitig beliefert wurde. Vorleistung in diesem Sinn ist insbe- sondere die Bereitstellung von Übertragungswegen der an der jeweiligen Verbindung beteiligten Netzbetreiber. Werden bei der Installation oder Erwei- terung von Nutzeranschlüssen oder für sonstige Leistungen Hardware- bzw. Softwareerweiterungen Dritter benötigt, gelten auch diese als Vorleistun- gen. Der Nutzer wird für die Dauer der Nichtverfügbarkeit von seiner Leis- tungspflicht frei. Schadensersatzansprüche des Nutzers sind ausgeschlos- sen, es sei denn, der ZEAG fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Wichtiger Hinweis: Nutzer, die einen Hausnotrufdienst nutzen, werden aus- drücklich darauf hingewiesen, dass bei einem eventuellen Netzausfall (bei VoIP) auch der Hausnotrufdienst außer Funktion ist. 4.4 Durch Wartung und Weiterentwicklung der Leistungen von der ZEAG kön- nen zeitweilige Einschränkungen oder Unterbrechungen auftreten. Die ZEAG wird sich bemühen, diese Arbeiten nach Möglichkeit in nutzungsarmen Zei- ten durchzuführen, um Ausfallzeiten und Beeinträchtigungen für den Nutzer gering zu halten.
Leistungsbestandteile. Es wird die Implementierung und Durchführung einer Performanceuntersuchung zum IT-Verfahren E-Akte HB mit dem Dokumentenmanagement- und Vorgangsbearbeitungssystem VIS angeboten.
Leistungsbestandteile. Die Vertragsleistung besteht in der Lieferung von elektrischer Energie (Strom). Außerdem hat der Auftragnehmer im Sinne einer „all inclusive“-Lieferung insbesondere folgende Leistungen zu erbringen: • Treffen der Vereinbarungen mit allen betroffenen Netzbetreibern zur Sicherstellung von Durchleitungsrechten und Systemdienstleistungen, die zur Erfüllung des Vertrages erforderlich sind • Fortlaufende Ergänzung und Korrektur der mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe übersandten Datenblätter und Übermittlung an den Auftraggeber spätestens zum 31. Januar eines jeden Jahres • Monatliche Abrechnung gegenüber dem Auftraggeber bis spätestens zum 10. Werktag des Folgemonats, getrennt nach Arbeitspreis gemäß Preisregelung, Netznutzungskosten, Entgelte für Messstellenbetrieb und Messung, Strom- und Umsatzsteuer, Abgaben und Umlagen und gegebenenfalls noch zusätzliche, heute noch nicht bekannte Abgaben und Umlagen oder sonstige Kosten. Zusätzlich erhält der Auftraggeber jährlich eine Übermittlung der Daten in elektronischer, tabellarischer Form. • Prüfung der von den Netzbetreibern abgerechneten Netznutzungskosten. Der Auftragnehmer begleicht die Rechnungen der Verteilnetzbetreiber zu den Netzentgelten. Er berechnet diese Zahlungen in gleicher Höhe im Rahmen seiner Rechnungsstellung an die RWW weiter. • Zustimmung zur Durchführung der atypischen Netznutzung gem. §19 Abs.2 Satz 1 StromNEV an ausgewählten Abnahmestellen des Auftraggebers nach Vorgaben des RWW. • Abwicklung aller erforderlichen Modalitäten, welche es Bedarf um ein Sondernetzentgelt nach § 19 Abs. 2 Satz 1 mit dem zuständigen Netzbetreiber zu vereinbaren. • Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Falle der Auftragsvergabe folgende Bedingungen entsprechend der Vorgaben vollumfänglich zu erfüllen: o Falls erforderlich Bildung eines Subbilanzkreises für das entsprechende Los o Bedingt durch die Eigenerzeugungsanlage in dem geschlossenen Verteilnetz „Dohne“ kann es zu einer Netzeinspeisung von Überschussstrom kommen. Dieser Überschussstrom ist in den vom AN für RWW betriebenen Sub- Bilanzkreis aufzunehmen und auf Monatsebene mit den übrigen RWW- Abnahmestellen zu saldieren. • Um dem Auftragnehmer die Möglichkeit der Einschätzung der Ein- und Ausspeisesituation des Loses 1 zu geben, werden die ¼ Stunden scharfen Lastgangdaten der: o Eigenerzeugungsanlage Wasserkraft und der im Los enthaltenen Zählpunkte für den Zeitraum 2017 vollständig beigefügt. Im anzubietenden Arbeitspreis sind nicht enthalten: • Netznutzu...
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  • Leistungsbeschreibung 3.1 Die Beschaffenheit des Liefer- und Leistungsgegenstands wird abschließend durch ausdrücklich vereinbarte Leistungsmerkmale (z.B. Spezifikationen, Kennzeichnungen, Freigabe, sonstige Angaben) beschrieben. Eine Gewährleistung für einen bestimmten Einsatzzweck oder eine bestimmte Eignung wird nur insoweit übernommen, als dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist; im Übrigen obliegt das Eignungs- und Verwendungsrisiko ausschließlich dem Kunden. Andere als die ausdrücklich vereinbarten Leistungsmerkmale oder sonstigen Beschaffenheit der Lieferungen und Leistungen sind nicht geschuldet. Wir behalten uns handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen von physikalischen und chemischen Größen, Verfahren und das Einsetzen von Rohstoffen sowie Bestellmengen vor, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. 3.2 Angaben zum Liefer- und Leistungsgegenstand (z.B. in Katalogen, Produktinformationen, elektronischen Medien oder auf Etiketten) beruhen auf unseren allgemeinen Erfahrungen und Kenntnissen und stellen lediglich Richtwerte oder Kennzeichnungen dar. Sowohl diese Produktangaben als auch ausdrücklich vereinbarte Leistungsmerkmale/ Einsatzzwecke entbinden den Kunden nicht davon, die Eignung für den beabsichtigten Verwendungszweck des Produktes zu testen.

  • Nutzungsbeschränkungen Sie müssen sicherstellen, dass sowohl Ihre Nutzung des Dienstes als auch die Nutzung Ihrer Endnutzer diesem Vertrag entspricht, und Sie müssen die Endnutzer über die unten aufgeführten Einschränkungen informieren und diese durchsetzen. Sie stimmen zu, dass weder Sie noch Ihre Endnutzer den Dienst dazu nutzen, Folgendes hochzuladen, zu laden, einzustellen, per E-Mail zu versenden, zu übertragen, zu speichern oder in anderer Weise verfügbar zu machen: (i) Inhalte oder Materialien, die gesetzeswidrig, belästigend, bedrohend, schädlich, defamatorisch, obszön, die Privatsphäre anderer verletzend, hasserfüllt, rassistisch, ethnisch beleidigend oder in anderer Weise anstößig sind; (ii) Inhalte oder Materialien, die Urheberrechte oder andere geistige Eigentumsrechte verletzen oder Geschäftsgeheimnisse oder vertragliche oder andere Eigentumsrechte verletzen; (iii) unaufgefordert gesendete oder nicht autorisierte E-Mail-Nachrichten, Werbung, Werbematerial, Junkmail, Spam oder Kettenbriefe; und/oder (iv) Inhalte oder Materialien, die Viren oder Computercode, Dateien oder Programme enthalten, die dazu erstellt wurden, den normalen Betrieb des Dienstes oder anderer Computersoftware oder -hardware zu schädigen, zu stören oder einzuschränken. Außerdem bestätigen Sie, dass Sie sicherstellen, dass Sie und die Endnutzer Folgendes unterlassen: (a) den Dienst dazu zu nutzen, andere zu verfolgen, zu belästigen, zu bedrohen oder zu schädigen, (b) eine Person oder Organisation vorzugeben zu sein, die Sie nicht sind (Apple behält sich das Recht vor, Apple IDs oder E-Mail-Adressen zu blockieren, bei denen es sich um eine betrügerische oder falsche Vorgabe Ihrer Identität oder betrügerische Übernahme des Namens oder der Identität

  • Ausführungsbestimmung Im Rahmen dieser Regelung können auch monatliche Zahlungen, längstens für den Zeitraum eines Jahres, festgelegt werden.

  • Leistungsfreiheit Machen Sie entgegen der Vereinbarungen vorsätzlich keine oder nicht wahrheitsgemäße Angaben oder stellen Sie uns vorsätzlich die verlangten Belege nicht zur Verfügung, verlieren sie Ihren Anspruch auf die Versicherungsleistung. Verstoßen Sie grob fahrlässig gegen diese Obliegenheiten, verlieren Sie Ihren Anspruch zwar nicht vollständig, aber wir können unsere Leistung im Verhältnis zur Schwere Ihres Verschuldens kürzen. Eine Kürzung erfolgt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt haben. Trotz Verletzung Ihrer Obliegenheiten zur Auskunft, zur Aufklärung oder zur Beschaffung von Belegen bleiben wir jedoch insoweit zur Leistung verpflichtet, als Sie nachweisen, dass die vorsätzliche oder grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung weder für die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Verletzen Sie die Obliegenheit zur Auskunft, zur Aufklärung oder zur Beschaffung von Belegen arglistig, werden wir in jedem Fall von unserer Verpflichtung zur Leistung frei. Wenn das Recht auf die vertragliche Leistung nicht Ihnen, sondern einem Dritten zusteht, ist auch dieser zur Auskunft, zur Aufklärung und zur Beschaffung von Belegen verpflichtet. Erhalten wir von Ihnen als Versicherungsnehmer personenbezogene Daten von Dritten, müssen Sie das Merkblatt zur Datenverarbeitung an diese weitergeben. Das sind z. B. Mitversicherte, versicherte Personen, Bezugsberechtigte, abweichende Beitragszahler, Kredit-, Leasinggeber etc.

  • Vertragsbestandteile Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile:

  • Leistungsangebot (1) Der Kunde und dessen Bevollmächtigte können Bankgeschäfte mittels Online Banking in dem von der Bank angebotenen Umfang abwickeln. Zudem können sie Informationen der Bank mittels Online Banking abrufen. Des Weiteren sind sie gemäß § 675f Absatz 3 BGB berechtigt, Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste gemäß § 1 Absätze 33 und 34 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) (2) Kunde und Bevollmächtigte werden einheitlich als „Teilnehmer“, Konto und Depot einheitlich als „Konto“ bezeichnet, es sei denn, dies ist ausdrücklich anders bestimmt. (3) Zur Nutzung des Online Banking gelten die mit der Bank gesondert vereinbarten Verfügungslimite.

  • Leistungsfreiheit nach Mahnung Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalls mit der Zahlung des Beitrags oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.

  • Leistungsinhalt 5.1.1 Im Rahmen von Consulting-Leistungen schuldet EXASOL die Unterstützung des Vertragspartners nach Maßgabe des in dem Leistungsschein beschriebenen Gegenstands und Umfangs. 5.1.2 Ist nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart, schuldet EXASOL im Rahmen des Consultings kein bestimmtes Ergebnis und übernimmt keine Verpflichtung bzgl. der Erreichung der vom Vertragspartner ggf. verfolgten Ziele. 5.1.3 Consulting-Leistungen, die keine lokale Präsenz beim Kunden erfordern, können remote erbracht werden. 5.1.4 EXASOL ist berechtigt, zum Zwecke der Vertragserfüllung auch Mitarbeiter von gemäß §§ 15ff. AktG verbundenen Unternehmen einzuschalten. Wird die Leistung durch einen sonstigen Subunternehmer erbracht, wird der Vertragspartner zuvor unterrichtet.

  • Gewährleistungsfrist Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Verbrauchern 2 Jahre, in allen anderen Fällen 6 Monate. Diese Frist verlängert sich bei Abzahlungsgeschäften mit Verbrauchern bis zur Fälligkeit der letzten Teilzahlung, wobei dem Kunden die Geltendmachung seines gewährleistungsrechtlichen Anspruches vorbehalten bleibt, wenn er bis dahin dem ISP den Mangel angezeigt hat.

  • Leistungsausführung 8.1. Wir sind lediglich dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden zu berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen er- forderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen. 8.2. Dem Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte ge- ringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausge- handelt wird. 8.3. Kommt es nach Auftragserteilung aus welchen Gründen auch immer zu einer Abänderung oder Ergän- zung des Auftrages, so verlängert sich die Lie- fer-/Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum. 8.4. Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeitraums, stellt dies eine Vertragsänderung dar. Hierdurch können Überstunden notwendig werden und/oder durch die Be- schleunigung der Materialbeschaffung Mehrkosten auf- laufen, und erhöht sich das Entgelt im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand angemessen. 8.5. Sachlich (zB Anlagengröße, Baufortschritt, u.a.) ge- rechtfertigte Teillieferungen und -leistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.