Bauen in eigener Regie Musterklauseln

Bauen in eigener Regie. Versicherungsschutz wird nur geboten, wenn – für die auf Eigenleistungen und Nachbarschaftshilfe entfallende Bausumme die nach dem Tarif in Betracht kommende Zuschlagsprämie vereinbart ist; – die Ausführung der Bauarbeiten nach behördlich genehmigten Bauplänen erfolgt. – Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht der im Rahmen der Bauarbeiten in eigener Regie tätigen Personen in Ausübung ihrer Verrich- tungen für den Versicherungsnehmer. Ausgeschlossen sind Haftpflichtan- sprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle im Be- trieb des Versicherungsnehmers gemäß der Reichsversicherungsordnung handelt. Das gleiche gilt für solche Berufsunfälle gemäß den beamtenrecht- lichen Vorschriften, die in Ausübung oder infolge Dienstes Angehörigen der- selben Dienststelle zugefügt werden.