Common use of Behinderung Clause in Contracts

Behinderung. 7.1 Der NU hat seine Arbeiten so durchzuführen, dass andere am Bau tätige Unternehmen nicht behindert oder geschädigt werden. Er muss rechtzeitig und ausreichend für alle erforderlichen Unterrichtungen oder Abstimmungen bezüglich des technischen und zeitlichen Arbeitsablaufes Sorge tragen. 7.2 Etwaige geringfügige und bauübliche Behinderungen berechtigen den NU nicht zu irgendwelchen Ansprüchen gegenüber dem HU. Ist erkennbar, dass sich durch eine Behinderung oder Unterbrechung nicht nur geringfügige Auswirkungen ergeben, hat der NU diese dem HU unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterlässt er schuldhaft diese Mitteilung, hat er den dem AG daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. 7.3 Wird der NU von anderen Nachunternehmern oder Dritten in der Ausführung seiner Leistung behindert, ohne dass den HU daran ein Verschulden trifft, so sind etwaige Entschädigungsansprüche des NU gegen den HU auf den Betrag beschränkt, den der HU gegen den Verursacher durchsetzen kann.

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Sources: Bedingungen Und Verhaltenskodex Für Nachunternehmer (Nub), Bedingungen Und Verhaltenskodex Für Nachunternehmer

Behinderung. 7.1 8.1 Der NU hat seine Arbeiten so durchzuführen, dass andere am Bau tätige Unternehmen nicht behindert oder geschädigt werden. Er muss rechtzeitig und ausreichend für alle erforderlichen Unterrichtungen oder Abstimmungen bezüglich des technischen und zeitlichen Arbeitsablaufes Arbeitsablaufs Sorge tragen. 7.2 8.2 Etwaige geringfügige und bauübliche Behinderungen berechtigen den NU nicht zu irgendwelchen Ansprüchen gegenüber dem HU. Ist erkennbar, dass sich durch eine Behinderung oder Unterbrechung nicht nur geringfügige Auswirkungen ergeben, hat der NU diese dem HU unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterlässt er schuldhaft diese Mitteilung, hat er den dem AG daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. 7.3 8.3 Wird der NU von anderen Nachunternehmern oder Dritten in der Ausführung seiner Leistung behindert, ohne dass den HU daran ein Verschulden trifft, so sind etwaige Entschädigungsansprüche des NU gegen den HU auf den Betrag beschränkt, den der HU gegen den Verursacher durchsetzen kann.

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Sources: Nachunternehmervertrag

Behinderung. 7.1 Der NU hat seine Arbeiten so durchzuführen, dass andere am Bau tätige Unternehmen nicht behindert oder geschädigt werdenwer- den. Er muss rechtzeitig und ausreichend für alle erforderlichen Unterrichtungen oder Abstimmungen bezüglich des technischen techni- schen und zeitlichen Arbeitsablaufes Sorge tragen. 7.2 Etwaige geringfügige und bauübliche Behinderungen berechtigen den NU nicht zu irgendwelchen Ansprüchen gegenüber dem HU. Ist erkennbar, dass sich durch eine Behinderung oder Unterbrechung nicht nur geringfügige Auswirkungen ergeben, hat der NU diese dem HU unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterlässt er schuldhaft diese Mitteilung, hat er den dem AG daraus da- raus entstehenden Schaden zu ersetzen. 7.3 Wird der NU von anderen Nachunternehmern oder Dritten in der Ausführung seiner Leistung behindert, ohne dass den HU daran ein Verschulden trifft, so sind etwaige Entschädigungsansprüche des NU gegen den HU auf den Betrag beschränkt, den der HU gegen den Verursacher durchsetzen kann.

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Sources: Bedingungen Und Verhaltenskodex Für Nachunternehmer (Nub Bau)

Behinderung. 7.1 8.1 Der NU hat seine Arbeiten so durchzuführen, dass andere am Bau tätige Unternehmen nicht behindert oder geschädigt werden. Er muss rechtzeitig und ausreichend für alle erforderlichen Unterrichtungen oder Abstimmungen bezüglich des technischen und zeitlichen Arbeitsablaufes Arbeitsablaufs Sorge tragen. 7.2 8.2 Etwaige geringfügige und bauübliche Behinderungen berechtigen den NU nicht zu irgendwelchen Ansprüchen gegenüber dem HU. Ist erkennbar, dass sich durch eine Behinderung oder Unterbrechung nicht nur geringfügige Auswirkungen ergeben, hat der NU diese dem HU unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterlässt Versäumt er schuldhaft diese Mitteilungdies, hat er dem HU den dem AG daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. 7.3 8.3 Wird der NU von anderen Nachunternehmern oder Dritten in der Ausführung seiner Leistung behindert, ohne dass den HU daran ein Verschulden trifft, so sind etwaige Entschädigungsansprüche des NU gegen den HU auf den Betrag beschränkt, den der HU gegen den Verursacher durchsetzen kann.

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Sources: Nachunternehmervertrag