Teilweise Unwirksamkeit. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. In einem solchen Fall werden sich die Vertragsparteien auf eine rechtswirksame Regelung einigen, die ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Inhalt nach der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall, dass die vorliegende Vereinbarung eine Xxxxx aufweist.
Teilweise Unwirksamkeit. Sollten einzelne Bestimmungen der AB-BKO oder der auf deren Basis abgeschlossenen Verträge nichtig und/oder rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich schon jetzt, die nichtige und/oder rechtsunwirksame Bestimmung einvernehmlich durch eine ihr in den rechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Auswirkungen möglichst nahekommende rechtsgültige Bestimmung zu ersetzen.
Teilweise Unwirksamkeit. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg der in der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt. IK-Nr.: 310705672 Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie dafür unser hier eingefügtes Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. • An: optiker holz – Xxxxxxxxxxx 00 – 00000 Xxxxxxx – xxxx@xxxxxxx-xxxx.xx • Hiermit widerrufe(n) ich/wir ………………………………………………………….…. • den abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren: …………………………………………………………………………………………….. …… ……………………………………………………………………………………….. • die Erbringung der folgenden Dienstleistung: …………………………………………. • Bestellt am ……………..... erhalten am ……………………… • Name: ……………………………………………………………………………………. • Anschrift:…………………………………………………………………………………..
Teilweise Unwirksamkeit. Sollte eine Regelung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, lässt dieses die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen, der verbliebenen Klauseln oder des übrigen Teils einer Klausel unberührt. Die Parteien werden eine unwirksame Regelung durch eine wirksame ersetzen, die dem mit der unwirksamen Regelung wirtschaftlich gewollten am nächsten kommt.
Teilweise Unwirksamkeit. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingung oder des mit dem Vertragspartner geschlossenen Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht. Widerrufsrecht gem. § 3 Fernabsatzgesetz Der Kunde hat als Verbraucher das Recht, den Vertrag zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung erhalten und schriftlich auf einem anderen dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Ware innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt ab Zugang dieser Belehrung. Im Falle des fristgerechten Widerrufs ist der Kunde nicht mehr an den Vertrag gebunden. Das Widerrufsrecht erlischt bei der Lieferung von Waren spätestens vier Monate nach ihrem Eingang beim Empfänger. Das Widerrufsrecht besteht mangelns anderer Vereinbarung und unbeschadet gesetzlicher Bestimmungen nicht bei Fernabsatzverträgen. Zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Wünsche zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, besteht kein Wiederrufs,- bzw. Rückgaberecht. Der Verbraucher trägt die Kosten der Rücksendung der Ware.
Teilweise Unwirksamkeit. 1.16.1 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages un- wirksam sein, so bleiben die übrigen Bestim- mungen hiervon unberührt. Für eine etwa hier- durch entstehende Xxxxx soll dann eine dem Zweck dieses Vertrages entsprechende Rege- lung gelten. § 2 Der Auftraggeber
Teilweise Unwirksamkeit. Sollte eine Bestimmung dieser allgemei- nen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Status: Mai 2022 Besondere Geschäftsbedin- gungen „Technologie“ der IBM iX Switzerland AG.
Teilweise Unwirksamkeit. Wenn eine Bestimmung dieses Vertrags von einer zuständigen Behörde für unwirksam oder nicht durchsetzbar erklärt wird, ist die betreffende Bestimmung entsprechend dem geltenden Recht soweit eingeschränkt oder gemindert auszulegen, dass die Durchsetzbarkeit in größtmöglichen Umfang wiederhergestellt wird. Die völlige Unwirksamkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit einer konkreten Bestimmung dieses Vertrags beeinträchtigt nicht die übrigen darin enthaltenen Bestimmungen, und dieser Vertrag ist in jeder Hinsicht so auszulegen, als ob die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung ausgelassen worden wäre.
Teilweise Unwirksamkeit. Die Unwirksamkeit, Rechtswidrigkeit oder Undurchsetzbarkeit einer oder mehrerer dieser Bestimmungen wirkt sich nicht auf andere Bereiche der E-Banking-Geschäftsbedingungen aus.
Teilweise Unwirksamkeit. Wenn eine beliebige der im Dienstleistungsvertrag festgelegten Bedingungen als nichtig oder im Hinblick auf eine gültige rechtliche oder regulatorische Vorschrift oder eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung als gegenstandslos erklärt wird, wird hierdurch die Wirksamkeit des übrigen Dienstleistungsvertrages nicht berührt.