Teilweise Unwirksamkeit Musterklauseln

Teilweise Unwirksamkeit. Sollte eine Regelung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, lässt dieses die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen, der verbliebenen Klauseln oder des übrigen Teils einer Klausel unberührt. Die Parteien werden eine unwirksame Regelung durch eine wirksame ersetzen, die dem mit der unwirksamen Regelung wirtschaftlich gewollten am nächsten kommt.
Teilweise Unwirksamkeit. Wenn eine Bestimmung dieses Vertrags von einer zuständigen Behörde für unwirksam oder nicht durchsetzbar erklärt wird, ist die betreffende Bestimmung entsprechend dem geltenden Recht soweit eingeschränkt oder gemindert auszulegen, dass die Durchsetzbarkeit in größtmöglichen Umfang wiederhergestellt wird. Die völlige Unwirksamkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit einer konkreten Bestimmung dieses Vertrags beeinträchtigt nicht die übrigen darin enthaltenen Bestimmungen, und dieser Vertrag ist in jeder Hinsicht so auszulegen, als ob die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung ausgelassen worden wäre.
Teilweise Unwirksamkeit. Sollte eine Bestimmung dieser allgemei- nen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Status: Mai 2022 Besondere Geschäftsbedin- gungen „Technologie“ der IBM iX Switzerland AG.
Teilweise Unwirksamkeit a) jeder Bedienstete oder Angestellte einer staatlichen Behörde oder eines Unternehmens, das im Eigentum oder unter der Kontrolle einer Regierung steht; b) jede Person, die eine öffentliche Funktion ausübt; c) jeder Bedienstete oder Mitarbeiter einer öffentlichen internationalen Organisation; d) jeder Kandidat für ein politisches Amt; oder e) jede politische Partei oder ein Bediensteter einer politischen Partei. 1.9.1 Alle etwaigen zu beanspruchenden Erstattungen, Versicherungs- oder ähnliche Zahlungen sind an die KfW, Frankfurt am Main, (BIC: XXXXXXXX, IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00), bei Finanzierung aus Projektmitteln für Rechnung des AG, zu leisten. Im Verwendungszweck ist entweder die BMZ- Nummer oder die KfW-Auftragsnummer anzugeben. 1.10.1 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Für eine etwa hierdurch entstehende Xxxxx soll dann eine dem Zweck dieses Vertrags entsprechende Regelung gelten.
Teilweise Unwirksamkeit. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. In einem solchen Fall werden sich die Vertragsparteien auf eine rechtswirksame Regelung einigen, die ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Inhalt nach der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall, dass die vorliegende Vereinbarung eine Xxxxx aufweist.
Teilweise Unwirksamkeit. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg der in der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.
Teilweise Unwirksamkeit. Wenn eine beliebige der im Dienstleistungsvertrag festgelegten Bedingungen als nichtig oder im Hinblick auf eine gültige rechtliche oder regulatorische Vorschrift oder eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung als gegenstandslos erklärt wird, wird hierdurch die Wirksamkeit des übrigen Dienstleistungsvertrages nicht berührt.
Teilweise Unwirksamkeit. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages un- wirksam sein, so bleiben die übrigen Bestim- mungen hiervon unberührt. Für eine etwa hier- durch entstehende Xxxxx soll dann eine dem Zweck dieses Vertrages entsprechende Rege- lung gelten. § 2 Der Auftraggeber
Teilweise Unwirksamkeit. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingung oder des mit dem Vertragspartner geschlossenen Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht.
Teilweise Unwirksamkeit. Die Unwirksamkeit, Rechtswidrigkeit oder Undurchsetzbarkeit einer oder mehrerer dieser Bestimmungen wirkt sich nicht auf andere Bereiche der E-Banking-Geschäftsbedingungen aus.