Bepflanzung Musterklauseln

Bepflanzung. 1. Sofern keine bestimmten Pflanzen vereinbart sind, werden für die Grabstelle geeignete, jahreszeittypische Pflanzen in mittlerer Art und Güte ausgewählt.
Bepflanzung. 1. Sofern Bepflanzungen im Einzelfall konkret beauftragt werden, sind diese, soweit nach der Witterung möglich, bis zu dem vertraglich vereinbarten Regel- Zeitpunkt vorzunehmen. Ist bis zu diesem Zeitpunkt witterungsbedingt eine Leistung nicht möglich, ist diese spätestens innerhalb von 4 Wochen nach diesem Zeitpunkt vorzunehmen.
Bepflanzung bei Zerstörung oder Beschädigung Ihrer Bäume, Sträucher und Pflanzen am Versicherungsort die angemessenen und notwendigen Kosten für das Entfernen sowie die Wiederbepflanzung mit jungen Trieben, wenn eine natürliche Regenerati- on nicht zu erwarten ist. Wir leisten keine Zahlung, wenn die Bäume, Sträucher oder Pflanzen bereits vor Eintritt des Versicherungsfalls abgestorben waren. erleidet ein Bewohner Ihres Gebäudes am Versicherungsort einen medizinischen Notfall und müssen Rettungskräfte deshalb einen Notfallzugang schaffen und dabei mutwillig Ihr Gebäude zerstören oder beschädigen, die notwendigen Kosten der Reparatur auch dann, wenn der Schaden an den versicherten Sachen unter diesen AVB oder Ihrem Versicherungsschein nicht gedeckt sein sollte. Das gilt nicht, wenn Sie für diese Kosten Versicherungsschutz unter der Sektion Hausrat genießen. die Kosten des Austauschs von Schlössern an den Außentüren und Fenstern, der Einbruchmeldeanlage oder Safes in Ihrem Gebäude, wenn Schlüssel der Schlösser abhandenkommen, es sei denn, Sie genießen für diese Kosten Versicherungs- schutz unter der Sektion Hausrat. Es findet kein Selbstbehalt Anwendung.
Bepflanzung. Die Anlage ist mit Bäumen, Sträuchern, Stauden und Gräsern bepflanzt. Der Kinder- und Jugendspielplatz befindet sich auf dem Dach des Sockelgebäudes von Turm 2 (Bauplatz C) und ist mit Spielgeräten ausgestattet. Die Erschließung erfolgt im 3. Obergeschoß über das Arkadenbauwerk.
Bepflanzung. AGB für friedhofsgärtnerische Arbeiten

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.