Common use of Berechnungsfehler Clause in Contracts

Berechnungsfehler. 6.1. Ergibt eine Prüfung der Messeinrichtungen eine Überschreitung der Verkehrsfehlergrenzen oder werden Fehler in der Ermittlung des Rechnungsbetrages festgestellt, so ist die Überzahlung vom Versorger zurückzuzahlen oder der Fehlbetrag vom Kunden nachzuentrichten. Ist die Größe des Fehlers nicht einwandfrei festzustellen oder zeigt eine Messeinrichtung nicht an, so ermittelt der Versorger den Verbrauch für die Zeit seit der letzten fehler- freien Ablesung aus dem Durchschnittsverbrauch des ihr vorhergehenden und des der Feststellung des Fehlers nachfolgenden Ablesezeitraums oder aufgrund des vorjährigen Verbrauchs durch Schätzung; die tatsächlichen Verhältnisse sind angemessen zu berücksichtigen. Bei Berechnungsfehlern aufgrund einer nicht ordnungsgemä- ßen Funktion einer Messeinrichtung ist der vom Messstellenbetreiber ermittelte und dem Kunden mitgeteilte kor- rigierte Verbrauch der Nachberechnung zugrunde zu legen.

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Samples: www.stromfix-kulmbach.de, www.stadtwerke-kulmbach.de, www.stadtwerke-kulmbach.de

Berechnungsfehler. 6.1. 6.1 Ergibt eine Prüfung der Messeinrichtungen eine Überschreitung der Verkehrsfehlergrenzen oder werden Fehler in der Ermittlung des Rechnungsbetrages festgestellt, so ist die Überzahlung vom Versorger zurückzuzahlen oder der Fehlbetrag vom Kunden nachzuentrichten. Ist die Größe des Fehlers nicht einwandfrei festzustellen oder zeigt eine Messeinrichtung nicht an, so ermittelt der Versorger den Verbrauch für die Zeit seit der letzten fehler- freien fehlerfreien Ablesung aus dem Durchschnittsverbrauch des ihr vorhergehenden und des der Feststellung des Fehlers nachfolgenden Ablesezeitraums oder aufgrund des vorjährigen Verbrauchs durch Schätzung; die tatsächlichen Verhältnisse sind angemessen zu berücksichtigen. Bei Berechnungsfehlern aufgrund einer nicht ordnungsgemä- ßen ordnungs- gemäßen Funktion einer Messeinrichtung ist der vom Messstellenbetreiber ermittelte und dem Kunden mitgeteilte kor- rigierte korrigierte Verbrauch der Nachberechnung zugrunde zu legen.

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Samples: www.inn-ergie.de, www.swro.de

Berechnungsfehler. 6.1. Ergibt eine Prüfung der Messeinrichtungen eine Überschreitung der Verkehrsfehlergrenzen oder werden Fehler in der Ermittlung des Rechnungsbetrages festgestellt, so ist die Überzahlung vom Versorger durch rhenag zurückzuzahlen oder der Fehlbetrag vom Kunden nachzuentrichten. Ist die Größe des Fehlers nicht einwandfrei festzustellen oder zeigt eine Messeinrichtung nicht an, so ermittelt der Versorger rhenag den Verbrauch für die Zeit seit der letzten fehler- freien fehlerfreien Ablesung aus dem Durchschnittsverbrauch des ihr vorhergehenden vorangehenden und des der Feststellung des Fehlers nachfolgenden Ablesezeitraums oder aufgrund auf Grund des vorjährigen Verbrauchs durch Schätzung; die tatsächlichen Verhältnisse sind angemessen zu berücksichtigen. Bei Berechnungsfehlern aufgrund auf Grund einer nicht ordnungsgemä- ßen ordnungsgemäßen Funktion einer Messeinrichtung ist der vom Messstellenbetreiber ermittelte und dem Kunden mitgeteilte kor- rigierte korrigierte Verbrauch der Nachberechnung zugrunde zu Grunde zu legen.

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Samples: www.rhenag.de, www.rhenag.de

Berechnungsfehler. 6.1. 17.1 Ergibt eine Prüfung der Messeinrichtungen eine Überschreitung der Verkehrsfehlergrenzen Verkehrs- fehlergrenzen oder werden Fehler in der Ermittlung des Rechnungsbetrages festgestellt, so ist die Überzahlung vom Versorger zurückzuzahlen Lieferant zu zahlen oder der Fehlbetrag Fehlbe- trag vom Kunden nachzuentrichten. Ist die Größe des Fehlers nicht einwandfrei festzustellen oder zeigt eine Messeinrichtung nicht an, so ermittelt der Versorger Lieferant den Verbrauch für die Zeit seit der letzten fehler- freien fehlerfreien Ablesung aus dem Durchschnittsverbrauch Durch- schnittsverbrauch des ihr vorhergehenden und des der Feststellung des Fehlers Feh- lers nachfolgenden Ablesezeitraums oder aufgrund des vorjährigen Verbrauchs durch Schätzung; die tatsächlichen Verhältnisse sind angemessen zu berücksichtigenberück- sichtigen. Bei Berechnungsfehlern aufgrund einer nicht ordnungsgemä- ßen ordnungsgemäßen Funktion einer Messeinrichtung ist der vom Messstellenbetreiber ermittelte und dem Kunden mitgeteilte kor- rigierte korrigierte Verbrauch der Nachberechnung zugrunde zu legen.

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Samples: we-are-energy.de, we-are-energy.de

Berechnungsfehler. 6.1. 11.1 Ergibt eine Prüfung der Messeinrichtungen eine Überschreitung der Verkehrsfehlergrenzen oder werden Fehler in der Ermittlung des Rechnungsbetrages festgestellt, so ist die Überzahlung vom Versorger von der BEW zurückzuzahlen oder der Fehlbetrag vom Kunden nachzuentrichten. Ist die Größe des Fehlers nicht einwandfrei festzustellen oder zeigt eine Messeinrichtung nicht an, so ermittelt der Versorger die BEW den Verbrauch für die Zeit seit der letzten fehler- freien fehlerfreien Ablesung aus dem Durchschnittsverbrauch des ihr vorhergehenden und des der Feststellung des Fehlers nachfolgenden Ablesezeitraums oder aufgrund auf Grund des vorjährigen Verbrauchs durch Schätzung; die tatsächlichen Verhältnisse sind angemessen zu berücksichtigen. Bei Berechnungsfehlern aufgrund einer nicht ordnungsgemä- ßen ordnungsgemäßen Funktion einer Messeinrichtung ist der vom Messstellenbetreiber ermittelte und dem Kunden mitgeteilte kor- rigierte korrigierte Verbrauch der Nachberechnung zugrunde zu Grunde zu legen.

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Samples: www.bew-bocholt.de, www.bew-bocholt.de

Berechnungsfehler. 6.1. 11.1 Ergibt eine Prüfung der Messeinrichtungen eine Überschreitung der Verkehrsfehlergrenzen oder werden Fehler in der Ermittlung des Rechnungsbetrages Rechnungs‐ betrages festgestellt, so ist die Überzahlung vom Versorger von den SVB zurückzuzahlen oder der Fehlbetrag vom Kunden Auftraggeber nachzuentrichten. Ist die Größe des Fehlers nicht einwandfrei festzustellen oder zeigt eine Messeinrichtung nicht an, so ermittelt der Versorger ermitteln die SVB den Verbrauch für die Zeit seit der letzten fehler- freien fehlerfreien Ablesung aus dem Durchschnittsverbrauch des ihr vorhergehenden und des der Feststellung des Fehlers nachfolgenden Ablesezeitraums Ablesezeit‐ raums oder aufgrund auf Grund des vorjährigen Verbrauchs durch Schätzung; die tatsächlichen Verhältnisse sind angemessen zu berücksichtigen. Bei Berechnungsfehlern aufgrund Be‐ rechnungsfehlern auf Grund einer nicht ordnungsgemä- ßen ordnungsgemäßen Funktion einer Messeinrichtung ist der vom Messstellenbetreiber ermittelte und dem Kunden Auftraggeber mitgeteilte kor- rigierte korrigierte Verbrauch der Nachberechnung zugrunde zu Grunde zu legen.

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Samples: Auftrag Zur Lieferung Von Erdgas Durch Die Siegener Versorgungsbetriebe GMBH (Svb)

Berechnungsfehler. 6.1. 1.- Ergibt eine Prüfung der Messeinrichtungen eine Überschreitung der Verkehrsfehlergrenzen oder werden Fehler in der Ermittlung des Rechnungsbetrages festgestellt, so ist die eine Überzahlung vom Versorger zurückzuzahlen oder der Lieferanten zurückzuzahlen, ein Fehlbetrag vom Kunden nachzuentrichten. Ist die Größe des Fehlers nicht einwandfrei festzustellen oder zeigt eine Messeinrichtung nicht an, so ermittelt der Versorger Lieferant den Verbrauch für die Zeit seit der letzten fehler- freien fehlerfreien Ablesung aus dem Durchschnittsverbrauch des ihr vorhergehenden und des der Feststellung des Fehlers nachfolgenden Ablesezeitraums Ablesezeitraumes oder aufgrund auf Grund des vorjährigen Verbrauchs durch Schätzung; die tatsächlichen Verhältnisse sind angemessen zu berücksichtigen. Bei Berechnungsfehlern aufgrund auf Grund einer nicht ordnungsgemä- ßen ordnungsgemäßen Funktion einer Messeinrichtung ist der vom Netzbetreiber, Messstellenbetreiber oder Messdienstleister ermittelte und dem Kunden mitgeteilte kor- rigierte korrigierte Verbrauch der Nachberechnung zugrunde zu Grunde zu legen.

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Samples: www.audaxenergia.com

Berechnungsfehler. 6.1. 15.1 Ergibt eine Prüfung der Messeinrichtungen eine Überschreitung der Verkehrsfehlergrenzen oder werden Fehler in der Ermittlung des Rechnungsbetrages festgestellt, so ist die Überzahlung vom Versorger von der infra zurückzuzahlen oder der Fehlbetrag vom Kunden nachzuentrichtennach­ zuentrichten. Ist die Größe des Fehlers nicht einwandfrei festzustellen festzu­ stellen oder zeigt eine Messeinrichtung ihn nicht an, so ermittelt der Versorger die infra den Verbrauch für die Zeit seit der letzten fehler- freien Ablesung fehlerfreien Ab­ lesung aus dem Durchschnittsverbrauch des ihr vorhergehenden und des der Feststellung des Fehlers nachfolgenden Ablesezeitraums Ablesezeit­ raumes oder aufgrund des vorjährigen Verbrauchs Verbrauches durch SchätzungSchät­ zung; die tatsächlichen Verhältnisse sind angemessen zu berücksichtigenberück­ sichtigen. Bei Berechnungsfehlern aufgrund einer nicht ordnungsgemä- ßen ordnungs­ gemäßen Funktion einer Messeinrichtung ist der vom Messstellenbetreiber Messstel­ lenbetreiber ermittelte und dem Kunden mitgeteilte kor- rigierte Verbrauch korrigierte Ver­ brauch der Nachberechnung zugrunde zu legen.

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Samples: www.infra-fuerth.de

Berechnungsfehler. 6.1. 6.1 Ergibt eine Prüfung der Messeinrichtungen eine Überschreitung der Verkehrsfehlergrenzen oder werden Fehler in der Ermittlung des Rechnungsbetrages festgestellt, so ist die Überzahlung vom Versorger von der SVS zurückzuzahlen oder der Fehlbetrag vom Kunden nachzuentrichtennach- zuentrichten. Ist die Größe des Fehlers nicht einwandfrei festzustellen festzu- stellen oder zeigt eine Messeinrichtung nicht an, so ermittelt der Versorger die SVS den Verbrauch für die Zeit seit der letzten fehler- freien fehlerfreien Ablesung aus dem Durchschnittsverbrauch des ihr vorhergehenden und des der Feststellung des Fehlers nachfolgenden Ablesezeitraums Ablese- zeitraums oder aufgrund auf Grund des vorjährigen Verbrauchs durch Schätzung; die tatsächlichen Verhältnisse sind angemessen zu berücksichtigen. Bei Berechnungsfehlern aufgrund auf Grund einer nicht ordnungsgemä- ßen ordnungsgemäßen Funktion einer Messeinrichtung ist der vom Messstellenbetreiber ermittelte und dem Kunden mitgeteilte kor- rigierte korrigierte Verbrauch der Nachberechnung zugrunde zu Grunde zu legen.

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Samples: www.svs-energie.de

Berechnungsfehler. 6.1. 6.1 Ergibt eine Prüfung der Messeinrichtungen eine Überschreitung der Verkehrsfehlergrenzen oder werden Fehler in der Ermittlung des Rechnungsbetrages festgestellt, so ist die Überzahlung vom Versorger zurückzuzahlen oder der Fehlbetrag vom Kunden nachzuentrichten. Ist die Größe des Fehlers nicht einwandfrei festzustellen oder zeigt eine Messeinrichtung nicht an, so ermittelt der Versorger den Verbrauch für die Zeit seit der letzten fehler- freien fehlerfreien Ablesung aus dem Durchschnittsverbrauch des ihr vorhergehenden und des der Feststellung des Fehlers nachfolgenden Ablesezeitraums oder aufgrund des vorjährigen Verbrauchs durch Schätzung; die tatsächlichen Verhältnisse sind angemessen zu berücksichtigen. Bei Berechnungsfehlern aufgrund einer nicht ordnungsgemä- ßen ordnungsgemäßen Funktion einer Messeinrichtung ist der vom Messstellenbetreiber ermittelte und dem Kunden mitgeteilte kor- rigierte korrigierte Verbrauch der Nachberechnung zugrunde zu legen.

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Samples: www.uez.de

Berechnungsfehler. 6.1. 15.1 Ergibt eine Prüfung der Messeinrichtungen eine Überschreitung der Verkehrsfehlergrenzen oder werden Fehler in der Ermittlung des Rechnungsbetrages festgestellt, so ist die Überzahlung Überzah- lung vom Versorger Lieferanten zurückzuzahlen oder der Fehlbetrag vom Kunden nachzuentrichten. Ist die Größe des Fehlers nicht einwandfrei festzustellen oder zeigt eine Messeinrichtung ihn nicht an, so ermittelt der Versorger die infra den Verbrauch für die Zeit seit der letzten fehler- freien fehlerfreien Ablesung aus dem Durchschnittsverbrauch des ihr vorhergehenden und des der Feststellung des Fehlers nachfolgenden Ablesezeitraums Ablesezeitraumes oder aufgrund des vorjährigen Verbrauchs Verbrauches durch Schätzung; die tatsächlichen Verhältnisse sind angemessen zu berücksichtigen. Bei Berechnungsfehlern aufgrund einer nicht ordnungsgemä- ßen ordnungsgemäßen Funktion einer Messeinrichtung ist der vom Messstellenbetreiber Messstel- lenbetreiber ermittelte und dem Kunden mitgeteilte kor- rigierte korrigierte Verbrauch der Nachberechnung zugrunde zu legen.

Appears in 1 contract

Samples: www.infra-fuerth.de

Berechnungsfehler. 6.1. 6.1 Ergibt eine Prüfung der Messeinrichtungen eine Überschreitung der Verkehrsfehlergrenzen Verkehrsfehlergren- zen oder werden Fehler in der Ermittlung des Rechnungsbetrages festgestellt, so ist die Überzahlung vom Versorger zurückzuzahlen oder der Fehlbetrag vom Kunden nachzuentrichtennach- zuentrichten. Ist die Größe des Fehlers nicht einwandfrei festzustellen oder zeigt eine Messeinrichtung nicht an, so ermittelt der Versorger den Verbrauch für die Zeit seit der letzten fehler- freien fehlerfreien Ablesung aus dem Durchschnittsverbrauch des ihr vorhergehenden und des der Feststellung des Fehlers nachfolgenden Ablesezeitraums oder aufgrund des vorjährigen Verbrauchs durch Schätzung; die tatsächlichen Verhältnisse sind angemessen ange- messen zu berücksichtigen. Bei Berechnungsfehlern aufgrund einer nicht ordnungsgemä- ßen ordnungsge- mäßen Funktion einer Messeinrichtung ist der vom Messstellenbetreiber ermittelte und dem Kunden mitgeteilte kor- rigierte korrigierte Verbrauch der Nachberechnung zugrunde zu legen.

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Samples: www.stadtwerke-bayreuth.de

Berechnungsfehler. 6.1. 6.1 Ergibt eine Prüfung der Messeinrichtungen eine Überschreitung der Verkehrsfehlergrenzen oder werden Fehler in der Ermittlung des Rechnungsbetrages festgestellt, so ist die Überzahlung vom Versorger zurückzuzahlen oder der Fehlbetrag vom Kunden Kun- den nachzuentrichten. Ist die Größe des Fehlers nicht einwandfrei einwand- frei festzustellen oder zeigt eine Messeinrichtung nicht an, so ermittelt der Versorger den Verbrauch für die Zeit seit der letzten fehler- freien fehlerfreien Ablesung aus dem Durchschnittsverbrauch des ihr vorhergehenden und des der Feststellung des Fehlers nachfolgenden nachfol- genden Ablesezeitraums oder aufgrund des vorjährigen Verbrauchs Ver- brauchs durch Schätzung; die tatsächlichen Verhältnisse sind angemessen zu berücksichtigen. Bei Berechnungsfehlern aufgrund auf- grund einer nicht ordnungsgemä- ßen ordnungsgemäßen Funktion einer Messeinrichtung Messein- richtung ist der vom Messstellenbetreiber ermittelte und dem Kunden mitgeteilte kor- rigierte korrigierte Verbrauch der Nachberechnung zugrunde zu legen.

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Samples: www.ew-westenthanner.de

Berechnungsfehler. 6.1. 6.1 Ergibt eine Prüfung der Messeinrichtungen eine Überschreitung der Verkehrsfehlergrenzen oder werden Fehler in der Ermittlung des Rechnungsbetrages festgestellt, so ist die Überzahlung vom Versorger zurückzuzahlen oder der Fehlbetrag vom Kunden nachzuentrichtennachzu- entrichten. Ist die Größe des Fehlers nicht einwandfrei festzustellen oder zeigt eine Messeinrichtung nicht an, so ermittelt der Versorger den Verbrauch für die Zeit seit der letzten fehler- freien fehlerfreien Ablesung aus dem Durchschnittsverbrauch des ihr vorhergehenden und des der Feststellung des Fehlers nachfolgenden Ablesezeitraums oder aufgrund des vorjährigen Verbrauchs durch Schätzung; die tatsächlichen tat- sächlichen Verhältnisse sind angemessen zu berücksichtigen. Bei Berechnungsfehlern aufgrund einer nicht ordnungsgemä- ßen ordnungsgemäßen Funktion einer Messeinrichtung ist der vom Messstellenbetreiber ermittelte und dem Kunden mitgeteilte kor- rigierte korrigierte Verbrauch der Nachberechnung zugrunde zu legen.

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Samples: www.stadtwerke-rastatt.de

Berechnungsfehler. 6.1. 6.1 Ergibt eine Prüfung der Messeinrichtungen eine Überschreitung der Verkehrsfehlergrenzen oder werden Fehler in der Ermittlung des Rechnungsbetrages festgestellt, so ist die Überzahlung vom Versorger zurückzuzahlen oder der Fehlbetrag vom Kunden nachzuentrichtennach- zuentrichten. Ist die Größe des Fehlers nicht einwandfrei festzustellen oder zeigt eine Messeinrichtung nicht an, so ermittelt der Versorger den Verbrauch für die Zeit seit der letzten fehler- freien fehlerfreien Ablesung aus dem Durchschnittsverbrauch des ihr vorhergehenden und des der Feststellung des Fehlers nachfolgenden Ablesezeitraums oder aufgrund des vorjährigen Verbrauchs durch Schätzung; die tatsächlichen Verhältnisse sind angemessen ange- messen zu berücksichtigen. Bei Berechnungsfehlern aufgrund einer nicht ordnungsgemä- ßen ordnungsge- mäßen Funktion einer Messeinrichtung ist der vom Messstellenbetreiber ermittelte und dem Kunden mitgeteilte kor- rigierte korrigierte Verbrauch der Nachberechnung zugrunde zu legen.

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Samples: www.stadtwerke-bayreuth.de

Berechnungsfehler. 6.1. 18.1 Ergibt eine Prüfung der Messeinrichtungen eine Überschreitung der Verkehrsfehlergrenzen oder werden Fehler in der Ermittlung des Rechnungsbetrages festgestellt, so ist die Überzahlung vom Versorger durch die EVS zurückzuzahlen oder der Fehlbetrag vom Kunden nachzuentrichten. Ist die Größe des Fehlers nicht einwandfrei festzustellen oder zeigt eine Messeinrichtung nicht an, so ermittelt der Versorger die EVS den Verbrauch für die Zeit seit der letzten fehler- freien fehlerfreien Ablesung aus dem Durchschnittsverbrauch des ihr vorhergehenden und des der Feststellung des Fehlers nachfolgenden Ablesezeitraums oder aufgrund auf Grund des vorjährigen Verbrauchs durch Schätzung; die tatsächlichen Verhältnisse sind angemessen zu berücksichtigen. Bei Berechnungsfehlern aufgrund auf Grund einer nicht ordnungsgemä- ßen ordnungsgemäßen Funktion einer Messeinrichtung ist der vom Messstellenbetreiber ermittelte und dem Kunden mitgeteilte kor- rigierte korrigierte Verbrauch der Nachberechnung zugrunde zu Grunde zu legen.

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Samples: www.energieversorgung-sehnde.de

Berechnungsfehler. 6.1. 4.1 Ergibt eine Prüfung der Messeinrichtungen eine Überschreitung der Verkehrsfehlergrenzen oder werden Fehler in der Ermittlung des Rechnungsbetrages festgestellt, so ist die Überzahlung vom Versorger von der MEGA zurückzuzahlen oder der Fehlbetrag vom Kunden nachzuentrichten. Ist die Größe des Fehlers nicht einwandfrei festzustellen oder zeigt eine Messeinrichtung nicht oder fehlerhaft an, so ermittelt der Versorger die MEGA den Verbrauch für die Zeit seit der letzten fehler- freien fehlerfreien Ablesung aus dem Durchschnittsverbrauch des ihr vorhergehenden und des der Feststellung des Fehlers nachfolgenden Ablesezeitraums oder aufgrund auf Grund des vorjährigen Verbrauchs durch Schätzung; die tatsächlichen Verhältnisse sind angemessen zu berücksichtigen. Bei Berechnungsfehlern aufgrund auf Grund einer nicht ordnungsgemä- ßen ordnungsgemäßen Funktion einer Messeinrichtung ist der vom Messstellenbetreiber ermittelte und dem Kunden mitgeteilte kor- rigierte korrigierte Verbrauch der Nachberechnung zugrunde zu Grunde zu legen.

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Samples: www.mega-monheim.de

Berechnungsfehler. 6.1. 7.1 Ergibt eine Prüfung der Messeinrichtungen Messeinrichtung eine Überschreitung der Verkehrsfehlergrenzen oder werden Fehler in der Ermittlung des Rechnungsbetrages festgestellt, so ist die Überzahlung vom Versorger zurückzuzahlen oder der Fehlbetrag vom Kunden nachzuentrichtenaus- zugleichen. Ist die Größe des Fehlers nicht einwandfrei festzustellen oder zeigt eine Messeinrichtung Messein- richtung nicht an, so ermittelt der Versorger Grundversorger den Verbrauch für die Zeit seit der letzten fehler- freien feh- lerfreien Ablesung aus dem Durchschnittsverbrauch des ihr vorhergehenden und des der Feststellung Fest- stellung des Fehlers nachfolgenden Ablesezeitraums Zeitraums oder aufgrund des vorjährigen Verbrauchs durch Schätzung; , wobei die tatsächlichen Verhältnisse sind angemessen zu berücksichtigenberücksichtigen sind. Bei Berechnungsfehlern Be- rechnungsfehlern aufgrund einer nicht ordnungsgemä- ßen ordnungsgemäßen Funktion einer Messeinrichtung ist der vom Messstellenbetreiber ermittelte und dem Kunden mitgeteilte kor- rigierte korrigierte Verbrauch der Nachberechnung zugrunde zu Grunde zu legen.

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Samples: www.eg-karlstein.de

Berechnungsfehler. 6.1. 6.1 Ergibt eine Prüfung der Messeinrichtungen eine Überschreitung der Verkehrsfehlergrenzen oder werden wer- den Fehler in der Ermittlung des Rechnungsbetrages festgestellt, so ist die Überzahlung vom Versorger Ver- sorger zurückzuzahlen oder der Fehlbetrag vom Kunden nachzuentrichten. Ist die Größe des Fehlers nicht einwandfrei festzustellen oder zeigt eine Messeinrichtung nicht an, so ermittelt der Versorger den Verbrauch für die Zeit seit der letzten fehler- freien fehlerfreien Ablesung aus dem Durchschnittsverbrauch des ihr vorhergehenden und des der Feststellung des Fehlers nachfolgenden Ablesezeitraums oder aufgrund auf- grund des vorjährigen Verbrauchs durch Schätzung; die tatsächlichen Verhältnisse sind angemessen zu berücksichtigen. Bei Berechnungsfehlern aufgrund einer nicht ordnungsgemä- ßen ordnungsgemäßen Funktion einer Messeinrichtung ist der vom Messstellenbetreiber ermittelte und dem Kunden mitgeteilte kor- rigierte korrigierte Verbrauch der Nachberechnung zugrunde zu legen.

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Samples: www.stadtwerke-bamberg.de