Berufsgeheimnis Musterklauseln

Berufsgeheimnis. Der Dolmetscher ist verpflichtet, sämtliche ihm bei der Ausführung dieses Vertrags bekannt werdenden Informationen streng vertraulich zu behandeln und keinen Nutzen daraus zu ziehen.
Berufsgeheimnis. Informationen über Pensionäre und Personal unterliegen der Geheimhaltungspflicht, dies auch nach Beendigung des Dienstverhältnisses.
Berufsgeheimnis. Das Berufsgeheimnis gemäß den für Kreditinstitute geltenden Gesetzen und Bestimmungen gilt für alle Personen, die auf beliebige Art und Weise an den Dienstleistungen beteiligt sind. Die Bank wird dementsprechend gemäß diesen Geschäftsbedingungen keine personenbezogenen Angaben oder Transaktionen des Kunden Dritten gegenüber offenlegen. In bestimmten, ausdrücklich gesetzlich geregelten Fällen, die für alle Luxemburgischen Kreditinstitute und Gewerbetreibende des Finanzsektors gelten, kann die Bank jedoch gezwungen sein, von Justiz- oder Aufsichtsbehörden im Rahmen ihrer besonderen rechtlichen Kompetenzen verlangte möglichst vollständige Informationen bereitzustellen. Außerdem kann die Weitergabe von Informationen an Gesellschafter oder Partner erforderlich sein, sofern diese Informationen für die ordnungsgemäße und umsichtige Verwaltung des Luxemburgischen Kreditinstituts gemäß luxemburgischem Recht notwendig sind. Ohne Begrenzung der gesetzlich zulässigen Weitergabe von Informationen können insbesondere luxemburgische Kreditinstitute und Gewerbetreibende des Finanzsektors, die Teil einer Finanzgruppe oder eines Finanzkonglomerats sind, den internen Kontrollorgane dieser Finanzgruppe Zugang zu den Informationen über bestimmte Geschäftsbeziehungen gewähren, sofern diese Informationen für ihr globales Risikomanagement notwendig sind, oder anderen Unternehmen aus demselben Finanzkonglomerat Zugang zu Informationen gewähren, die zwischen diesen Unternehmen und den europäischen Aufsichtsbehörden ausgetauscht werden können. Personenbezogene Daten, die der Bank zum Zwecke der Übertragung von Geldmitteln mitgeteilt wurden, werden von der Bank und von anderen spezialisierten Unternehmen verarbeitet, wie etwa von SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication). Diese Verarbeitung kann über Vermittler in europäischen Ländern oder in Ländern wie den Vereinigten Staaten von Amerika und nach örtlich geltendem Recht erfolgen, das möglicherweise keinen angemessenen Datenschutz vorsieht. Infolgedessen können Behörden dieser Länder, insbesondere der USA (zum Beispiel im Zuge ihrer Praktiken zur Terrorbekämpfung), Zugriff auf in Verarbeitungszentren gespeicherte personenbezogene Daten haben. Indem der Kunde die Bank mit der Ausführung einer Zahlungstransaktion beauftragen, stimmt er zu, dass alle für die ordnungsgemäße Ausführung der Transaktion notwendigen Daten außerhalb Luxemburgs verarbeitet werden dürfen. Die Bank kann dem Begünstigten eines Transfers...
Berufsgeheimnis. Der Übersetzer verpflichtet sich, Xxxxxxxxxxxxxx über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
Berufsgeheimnis. 1) Unbeschadet des Abs. 2 dürfen Personen, die im Rahmen dieser Ver- einbarung tätig werden, auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit keine Infor- mationen preisgeben, die ihrem Wesen nach unter das Berufsgeheimnis im Sinne von Art. 339 AEUV fallen.
Berufsgeheimnis. 1. Unbeschadet des Absatzes 2 dürfen Personen, die im Rahmen dieser Vereinbarung tätig werden, auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit keine Informationen preisgeben, die ihrem Wesen nach unter das Berufsgeheimnis im Sinne von Artikel 339 AEUV fallen.
Berufsgeheimnis. Der Anbieter nimmt zur Kenntnis, dass der Kunde bzw. dessen Mitarbeiter dem Be- rufsgeheimnis unterstehen und ein Grossteil der für den Kunden bearbeiteten Infor- mationen strafrechtlich geschützte Geheimnisse im Sinne von Art. 321 StGB dar- stellen. Er verpflichtet sich zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen über das Berufsgeheimnis. Der Anbieter stellt sicher, dass sämtliche mit der Leistungserbringung befassten Mitarbeiter, Subunternehmer und deren Mitarbeiter zuvor ein Exemplar der Ge- heimhaltungserklärung für Mitarbeiter in der Form wie in Anhang R2 – Geheimhal- tungserklärung Mitarbeiter unterschrieben haben und einhalten. Der Anbieter stellt dem Kunden auf Verlangen die unterzeichneten Erklärungen zu.
Berufsgeheimnis. (1) Der Übersetzer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
Berufsgeheimnis. 26.1 Die Bank unterliegt den Regeln des Berufsgeheimnisses, wie sie im luxemburgischen Recht festgelegt sind und angewendet werden. Alle Daten und Informationen, die den Kunden betreffen (z.B. Name, Adresse, Steuerdomizil, Geburtsort/Gesellschaftssitz oder Identifikationsdaten, seine persönliche und vermögensrechtliche Situation, die Herkunft seines Vermögens oder andere Identifikationsdaten oder andere direkte oder indirekte Informationen, die sich auf den Kunden, die mit ihm verbundenen Transaktionen oder seine Geschäftsbeziehung mit der Bank beziehen) oder sich auf andere mit dem Kunden oder der Geschäftsbeziehung verbundene Personen (z.B. Aktionäre, wirtschaftlich Berechtigte, gesetzliche Vertreter, Bevollmächtigte, Nutznießer, bloße Eigentümer, Bürgen, Gegenparteien), die der Bank im Rahmen ihrer Geschäftsbeziehung anvertraut werden (die "Informationen") beziehen, werden von der Bank gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften und Beschränkungen des Berufsgeheimnisses vertraulich behandelt. Die Informationen werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder zulässig, in Fällen in denen die Bank dazu verpflichtet ist (z. B. auf Anordnung eines zuständigen Gerichts oder einer zuständigen Behörde) oder unter den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder in einer anderen Vereinbarung festgelegten Bedingungen, die die ausdrückliche Genehmigung und Zustimmung des Kunden (und gegebenenfalls einer anderen geschützten Person) vorsehen.
Berufsgeheimnis. (1) Das Übersetzungsbüro verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Kunden bekannt werden.