Besonderheiten bei Programmen Musterklauseln
Besonderheiten bei Programmen. 1. Unsere Haftung ist auf die Einhaltung der vertraglich definierten Spezifikationen mit den bestimmten Testdaten und auf die technische Brauchbarkeit beschränkt. .
2. Der Kunde wird hierdurch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es nach dem gegenwärtigen Stand der Technik nicht oder zumindest nicht mit zumutbarem Aufwand möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Gegenstand unserer Haftung ist jedoch ein Programm, das im Sinne unserer Programmbeschreibung grundsätzlich brauchbar ist. Mängel, die nicht schon in der Abnahmeerklärung aufgeführt wurden, hat uns der Kunde unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen.
3. Ergibt die Überprüfung, dass ein Mangel nicht vorliegt, können wir vom Kunden eine Aufwandsentschädigung nach unseren allgemein für Software-Leistungen berechneten Stundensätzen zuzüglich notwendiger Auslagen beanspruchen.
4. Unsere Haftung entfällt, soweit der Kunde ohne unsere Zustimmung Programme selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die behaupteten Mängel nicht durch die von ihm oder Dritte vorgenommenen Programmänderungen verursacht wurden.
