Rechte des Kunden bei Mängeln Musterklauseln

Rechte des Kunden bei Mängeln. (1) Dem Kunden stehen seine Rechte wegen eines Mangels der Ware nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu, soweit nachfolgend nichts anderes vereinbart ist. (2) Für einen Kunden, der Kaufmann ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Untersuchung der Ware und Rüge von Mängeln (§§ 377, 381 HGB). (3) Im Falle eines Sachmangels der Ware sind wir nach unserer Xxxx, die wir innerhalb angemessener Frist treffen werden, zunächst zur Nachbesserung (d.h. Beseitigung des Mangels) oder Ersatzlieferung (d.h. im Falle von Software zur Über- lassung eines neuen mangelfreien Programmstandes) verpflichtet und berechtigt. Die Beseitigung des Mangels kann im Falle von Software auch darin bestehen, dass wir dem Kunden vertragsgemäße und zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden, soweit der Mangel selbst nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu beseitigen ist und dadurch die bestimmungsgemäße Verwendung der Software nur unerheblich beeinträchtigt wird. (4) Im Falle eines Rechtsmangels der Ware sind wir nach unserer Xxxx, die wir innerhalb angemessener Frist treffen wer- den, zunächst zur Nacherfüllung durch Verschaffung einer rechtlich einwandfreien Nutzungsmöglichkeit an der Ware oder an ausgetauschter oder geänderter gleichwertiger Ware berechtigt und verpflichtet. Im Falle eines Rechtsmangels von Software übernimmt der Kunde den neuen Programmstand, wenn der vertragsgemäße Funktionsumfang erhalten bleibt und ihm die Übernahme zumutbar ist. (5) Unser Recht, die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. (6) Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder dem Kunden unzumutbar, ist sie unmöglich oder haben wir sie – zu Recht oder zu Unrecht – verweigert oder ist eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende Frist erfolglos abgelaufen bzw. nach den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich, so kann der Kunde nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern oder Schadens- bzw. Aufwendungsersatz verlangen; unsere Haftung auf Ersatz von Schäden und vergeblichen Aufwendungen ist allerdings nach Maßgabe von Ziffer 11 (Unsere Haftung) und Ziffer 12 (Verjährung) beschränkt. (7) Erbringen wir nach Meldung eines Sachmangels an Software durch den Kunden Leistungen zur Suche oder Beseitigung des Mangels, ohne hierzu verpflichtet zu sein, so ist der Kunde verpflichtet, uns durch die Leistungen zur Suche oder Beseitigung des Mangels entstandene Schäde...
Rechte des Kunden bei Mängeln. 10.1. Der Kunde kann die folgenden Rechte nur geltend machen, wenn innerhalb der Verjährungsfrist schriftlich über den Mangel benachrichtigt worden und ihr die Ware auf Verlangen unverzüglich zur Verfügung gestellt worden ist. 10.2. Bei berechtigten und rechtzeitigen Mängelrügen erfolgt die Man̈ gelbeseitigung nach Xxxx von durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Im Falle der Nachbesserung entscheidet , ob diese durch Reparatur oder Austausch von defekten Teilen erfolgt. 10.3. ist zur mehrfachen Nachbesserung berechtigt. Falls den Mangel nicht innerhalb angemessener Zeit beseitigt oder die Nachbesserung fehlgeschlagen ist, kann der Kunde nach seiner Xxxx vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung angemessen herabsetzen (mindern). 10.4. Bei unberechtigten Mängelrügen, die eine umfangreiche Nachprüfung verursacht haben, können die Kosten der Nachprüfung dem Kunden in Rechnung gestellt werden 10.5. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt beim Verkauf von gebrauchten Waren ein Jahr ab Abnahme bzw. Übergabe der Ware 10.6. Jegliche Mängelansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Ware entgegen den Bedienungs- Anleitungen oder Anweisungen von oder sonst unsachgemäß installiert, gebraucht oder gelagert oder nicht vertragsgemäß genutzt wird oder wenn ohne Zustimmung von vom Kunden oder von Dritten an der Ware oder Teilen davon Wartungen, Reparaturen Änderungen oder Modifikationen vorgenommen werden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
Rechte des Kunden bei Mängeln. 10.1. Der Anbieter ist verpflichtet, Mängel an der überlassenen Software einschließlich der Anwendungsdokumentation zu beheben. 10.2. Die Behebung von Mängeln erfolgt nach Xxxx des Anbieters durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung. 10.3. Eine Kündigung des Kunden gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn dem Anbieter ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie vom Anbieter verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Kunden gegeben ist. 10.4. Die Rechte des Kunden wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne Zustimmung des Anbieters Änderungen an der APP vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderungen keine für den Anbieter unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung der Mängel haben. Die Rechte des Kunden wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern der Kunde zur Vornahme von Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts gem. § 536 a Abs. 2 BGB berechtigt ist und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden.
Rechte des Kunden bei Mängeln. 8.2.1 Im Fall von Mängeln hat der Kunde Sunrise unverzüglich schriftlich über den genauen Um- fang der Beschwerde zu informieren. 8.2.2 Sunrise beseitigt die Mängel nach eigener Xxxx durch kostenfreie Reparatur, Ersatzgeräte oder durch eine angemessene Kostenminderung. Der Kunde trägt die Kosten für Aus- und Ein- bau, für den Transport von Ersatzteilen sowie für sämtliche nötigen Anpassungen, sofern kein Wartungsvertrag abgeschlossen wurde. Auf Verlangen hat der Kunde das mangelhafte Ge- rät ordnungsgemäss verpackt und versichert auf eigene Kosten an Sunrise zu senden.
Rechte des Kunden bei Mängeln. Für die Dauer von zwölf Monaten nach Beendigung der Pflegeleistungen bietet der Anbieter für deren ordnungsgemäße Erbringung Gewähr. Der Anbieter versichert, dass er die eigenen Pflegeleistungen entsprechend dem Stand der Technik und den einschlägigen Hard- und Softwarestandards und Entwicklungsmethoden erbringt.
Rechte des Kunden bei Mängeln. (1) Der Anbieter ist verpflichtet, Mängel an der überlassenen Software einschließlich der Dokumentation zu beheben. (2) Die Behebung von Mängeln erfolgt nach Xxxx des Anbieters durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung. (3) Eine Kündigung des Kunden gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn dem Anbieter ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie vom Anbieter verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Kunden gegeben ist. (4) Die Rechte des Kunden wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne Zustimmung des Anbieters Änderungen an der Mietsache vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderungen keine für den Anbieter unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung der Mängel haben. Die Rechte des Kunden wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern der Kunde zur Vornahme von Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts gem. § 536 a Abs. 2 BGB berechtigt ist und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden.
Rechte des Kunden bei Mängeln. Dem Kunden stehen seine Rechte wegen eines Mangels der Werkleistung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu, soweit nachfolgend nichts anderes vereinbart ist.
Rechte des Kunden bei Mängeln a) Der Kunde wird LÖWEN auftretende Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich anzeigen. b) LÖWEN wird auftretende Mängel, Störungen oder Schäden an Mietgegenständen beheben, • wenn es sich bei den betreffenden Mängeln, Störungen oder Schäden nicht um vom Kunden verursachte Mängel, Störungen oder Schäden handelt, • wenn es sich bei den betreffenden Mängeln, Störungen oder Schäden nicht um solche handelt, die dem Mietgebrauch oder der Sphäre des Kunden zuzuordnen sind, • wenn der Kunde in Bezug auf den betreffenden Mietgegenstand seinen Obhutspflichten nach Ziff. 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachgekommen ist und • wenn sich der Kunde mit seinen Zahlungspflichten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht in Verzug befindet. Wenn der Kunde seinen Obhutspflichten nicht nachgekommen ist, wird LÖWEN gleichwohl Mängel, Störungen oder Schäden beheben, wenn der Kunde beweist, dass seine Verletzung der Obhutspflichten nicht ursächlich für den betreffenden Mangel, die Störung oder den Schaden ist. Der Kunde trägt auch die Beweislast dafür, dass gegebenenfalls aufgetretene Mängel, Störungen oder Schäden nicht dem Mietgebrauch bzw. seiner Sphäre zuzuordnen sind. Mängel, Störungen oder Schäden, die durch Brand, Diebstahl, Einbruchsdiebstahl, Beraubung oder Beschädi- gung durch Dritte verursacht sind, werden von LÖWEN ersetzt oder beseitigt, wenn der Kunde den betreffenden Mietgegenstand wie in Ziff. 7 lit. c) und lit. d) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart, versichert hat und Ansprüche gegen den Versicherer an LÖWEN abgetreten hat. Andernfalls ist die Behebung solcher Mängel, Störungen oder Schäden vom Kunden zu tragen. c) Die Behebung von Mängeln erfolgt durch Nachbesserung bzw. Reparatur des betreffenden Mietgegenstandes. Die Nachbesserung bzw. Reparatur des betreffenden Mietgegenstandes ist für den Kunden kostenfrei; ausge- nommen ist eine Handlingspauschale für die Lieferung von Ersatz-/Austauschteilen, die vom Kunden je Lieferung bis zu einer Höhe von EUR 10,00 (zzgl. geltende gesetzliche Umsatzsteuer) getragen werden, es sei denn, LÖWEN haftet nach Ziff. 9 a). Der Kunde wird LÖWEN für die Nachbesserung bzw. Reparatur einen angemes- senen Zeitraum einräumen. LÖWEN kann den Mietgegenstand oder einzelne Komponenten des Mietgegen- standes zum Zwecke der Mängelbeseitigung auch austauschen. d) Eine Kündigung des Kunden wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauches ist erst zulässig, wenn der Kunde LÖWEN ausreichende Gelegenheit...
Rechte des Kunden bei Mängeln. 8.2.1 Im Falle von Mängeln hat der Kunde KIS - Kasa IT Solutions unverzüglich schriftlich über den ge- nauen Umfang der Be- schwerde zu informieren.
Rechte des Kunden bei Mängeln. (1) Dem Kunden stehen seine Rechte wegen eines Mangels der Werkleistung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu, soweit nachfolgend nichts anderes vereinbart ist. (2) Ziffer 7.3 Abs. 3 bis 5 finden entsprechende Anwendung. (3) Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder dem Kunden unzumutbar, ist sie unmöglich oder haben wir sie – zu Recht oder zu Unrecht – verweigert oder ist eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende Frist erfolglos abgelaufen bzw. nach den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich, so kann der Kunde nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern oder den Mangel im Wege der Selbstvornahme beheben oder Schadens- bzw. Aufwendungsersatz verlangen; unsere Haftung auf Ersatz von Schäden und vergeblichen Aufwendungen ist allerdings nach Maßgabe von Ziffer 11 (Unsere Haftung) und Ziffer 12 (Verjährung) beschränkt.