Betankung Musterklauseln

Betankung. Tankmöglichkeiten bestehen in der Motorsport Arena Oschersleben. Um eine reibungslose Betankung durchführen zu können, ist der MAO eine Woche vor der Veranstaltung, die Zahl der teilnehmenden Fahrzeuge mitzuteilen. Mobile Tankanlagen müssen vorher angemeldet werden und den gesetzlichen Regelungen in Bezug auf Transportsicher- heit, Kraftstoffabgabe und –Lagerung entsprechen. Die MAO hat das Recht auf Einsichtnahme von Genehmigungen.
Betankung. Zu den Mindestkraftstoffmengen gilt OM Abschnitt 7.10.1. Das Betanken hat unter größter Sorgfalt zu geschehen und darf am Platz nur an der ausgewiesenen Tankstelle vorgenommen werden. Das selbstständige Tanken setzt eine Einweisungsschulung durch das Personal des Seeflughafens voraus. Nachfüllmengen (Flugbenzin und Öl) sind in das Bordbuch einzutragen. Das Bordbuch ist beim Betrieb (auch bei Umgebungsflügen) an Bord mitzuführen. Die Eintragung von sämtlichen Flügen erfolgt durch den verantwortlichen Luftfahrzeugführer. Flugschüler nehmen ihre Eintragung selbst vor, sie werden hierbei vom jeweiligen Fluglehrer beaufsichtigt. Die Eintragungen in den Bordbüchern, besonders die Zählerstände (Anfang und Endstand für jeden einzelnen Flug), haben mit größter Sorgfalt und Genauigkeit zu geschehen, im Zweifel gilt die nächst ablesbare Minute als Flugzeitendstand. Die eingetragenen Daten müssen mit den tatsächlich geflogenen Daten genau übereinstimmen. Zusätzlich sind die Flugdaten über AID im Rahmen des Debriefings einzutragen.
Betankung. Die Betankung des Töfflis ist im Mietpreis inbegriffen. Die maximale Fahrstrecke beträgt 100 km. Sollte der Mieter diese Fahrstrecke überschreiten, muss er das Töffli an einer Tankstelle mit einem Benzin-Ölgemisch von exakt 2% betanken. Jegliche anderen Betankungen können zu Schäden am Töffli führen. Allfällige, durch falsche Betankung entstandene Schäden sind vollumfänglich durch den Mieter zu tragen.
Betankung. Kraftstoff ist im Mietpreis nicht enthalten. Das Fahrzeug wird bei Übergabe mit vollem Tank übergeben und muss bei Rückgabe ebenfalls vollgetankt sein. Wird das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgegeben, wird der Kraftstoff sowie der Betankungsservice mit 15,- € in Rechnung gestellt.
Betankung. Das Fahrzeug wird vollgetankt übergeben. Die Rückgabe hat ebenfalls vollgetankt zu erfolgen, anderenfalls werden € 150,00 in Rechnung gestellt.