Beweiswürdigung Musterklauseln
Beweiswürdigung. Der Sachverhalt ergibt sich aus den von der Primacall am 22.07.2011 gemäß § 25 TKG 2003 angezeigten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ON 1), dem Schreiben an die Primacall vom 25.07.2011 (ON 2), der Aufforderung zur Stellungnahme an die Primacall (ON 4), dem Aktenvermerk über die Überprüfung einer eventuellen früheren Anzeige der Primacall (ON 5), dem Fristerstreckungsantrag (ON 6), dessen Entsprechung (ON 7), der Stellungnahme der Primacall vom 31.08.2011 (ON 8) sowie der Anzeige geänderter AGBs vom 5.9.2011 (ON 9).
Beweiswürdigung. Der Sachverhalt ergibt sich aus den von der My Phone GmbH am 20.05.2008 gemäß § 25 Abs. 2 TKG 2003 angezeigten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ON 1), der am 01.07.2008 übermittelten Stellungnahme der My Phone GmbH (ON 6) sowie der darin enthaltenen überarbeiteten Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
