Bodenabfertigung Musterklauseln
Bodenabfertigung. Jede namhaft gemachte Fluggesellschaft ist berechtigt, ihre eigenen Bodenabfertigungsdienste („Selbstabfertigung“) im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei zu erbringen oder diese Dienste ganz oder teilweise nach eigenem Ermessen an einen der zur Erbringung dieser Dienste im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei zugelassenen Anbieter zu vergeben („Drittabfertigung“). Falls oder sofern die für die Bodenabfertigung im Hoheitsgebiet einer Vertragspartei geltenden Gesetze und Vorschriften entweder die Freiheit der Vergabe dieser Dienstleistungen oder die Selbstabfertigung verhindern oder einschränken, wird jede namhaft gemachte Fluggesellschaft in Bezug auf ihren Zugang zu von einem oder mehreren Lieferanten erbrachten Selbstabfertigungs- und Bodenabfertigungsdiensten diskriminierungsfrei behandelt.
Bodenabfertigung. Jedes namhaft gemacht Luftverkehrsunternehmen ist berechtigt, im Hoheitsgebiet der jeweils anderen Vertragspartei seine eigenen Bodenabfertigungsdienste („Selbstabfertigung“) bereitzustellen oder diese Dienste ganz oder teilweise nach seiner ▇▇▇▇ an einen der Lieferanten, welche zur Erbringung dieser Dienste berechtigt sind, unterzuvergeben („Drittabfertigung“). Wenn und solange die Gesetze und Vorschriften für Bodenabfertigung im Hoheitsgebiet einer Vertragspartei die Freiheit der Untervergabe dieser Dienste oder der Selbstabfertigung verhindern oder beschränken, wird jedes namhaft gemachte Luftverkehrsunternehmen nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung hinsichtlich seines Zugangs zu Selbstabfertigungs- und Bodenabfertigungsdiensten, die von einem oder mehreren Lieferanten erbracht werden, behandelt.
Bodenabfertigung. Vorbehaltlich der in Anhang III dieses Abkommens festgelegten Übergangsbestimmungen gilt Folgendes:
Bodenabfertigung. Jedes Luftfahrtunternehmen hat im Hinblick auf die Bodenabfertigung im Hoheitsgebiet der anderen Partei das Recht,
Bodenabfertigung. Unbeschadet des Absatzes 2 hat jedes Luftfahrtunternehmen einer Vertragspartei im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei das Recht,
Bodenabfertigung. Nicht nur in der Luft, auch am Boden sind Be schäftigte mit sich verschlechternden Arbeits bedingungen konfrontiert. Nach Angaben der deutschen Dienstleistungsgewerkschaft ver.di sind die Reallöhne für Bodenpersonal in Deutschland um 20 Prozent gesunken, seit die EU Ende der 1990erJahre die Marktöffnung verordnete. Auch für das Bodenabfertigungspersonal und Sicher heitspersonal auf Flughäfen in Österreich gab es große Umstellungen. Zwar wurde der Vorschlag zur Änderung der BodenabfertigungsRichtlinie 96/67/ EG vor einem Jahr von der Europäischen Kommis sion zurückgezogen, die die zwingende Öffnung der Bodenabfertigungsdienste für neue Anbieter und die Zersplitterung der Aufgaben der Bodenab fertigung in verschiedene ausgelagerte Subunter nehmen (Reinigung, Flugzeugenteisung, Checkin KAPITEL NAME etc.) vorgesehen hätte. Nichtsdestotrotz steht die Bodenabfertigung vor allem seitens der Preispolitik, die die Airlines verfolgen, unter Druck: Preise, die von Fluggesellschaften für die Dienstleistungen der Bodenabfertigung bezahlt werden, sind stark zurückgegangen, gleichzeitig ist das Arbeitsvolu men gestiegen. So wurden früher Container für das Gepäck verwendet. Nachdem aber jedes Kilogramm Zusatzgewicht höhere Kosten für den Flug ver ursacht, ist man wieder auf die Verladung loser Gepäckstücke umgestiegen – die Arbeit geschieht nunmehr im gleichen zur Verfügung stehenden Zeitrahmen, aber mit weniger Personal. Weitere Phänomene sind die Arbeitsverdichtung aufgrund der Technisierung in der Abwicklung der Boden abfertigung, die Anwendung unterschiedlicher Kollektivverträge, um direkt bei der Entlohnung zu sparen und die Auslagerung an Subunternehmen bzw. Privatisierung einzelner Dienste. Sicherheits kontrollen der Passagiere, Gepäckdurchleuchtung, Baustellenbewachung etc., früher durchgeführt von SicherheitsbeamtInnen des Innenministeri ums, werden nun von privaten Sicherheitsfirmen erbracht. Die Gehälter liegen zwischen 1.200 und Hoher Arbeitsdruck und eine Zunahme atypischer Arbeits- verhältnisse prägen die Europäische Luftfahrt.
