Common use of Bodenabfertigung Clause in Contracts

Bodenabfertigung. Jedes benannte Luftfahrtunternehmen hat das Recht, seine eigenen Bodenabfertigungsdienste („Selbstabfertigung“) im Gebiet der anderen Vertragspartei zu erbringen oder diese Dienste nach eigenem Ermessen ganz oder teilweise an einen der für die Erbringung dieser Dienste zugelassenen Dienstleister zu vergeben („Drittabfertigung“). Wenn oder soweit die auf die Bodenabfertigung im Gebiet einer Vertragspartei anwendbaren Gesetze und sonstigen Vorschriften entweder die Freiheit zur Vergabe dieser Dienste an Dritte oder die Selbstabfertigung verhindern oder einschränken, wird jedes benannte Luftfahrtunternehmen hinsichtlich seines Zugangs zu Selbstabfertigungs- und Bodenabfertigungsdiensten, die von einem oder mehreren Dienstleistern erbracht werden, auf nicht diskriminierender Grundlage behandelt.

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Bodenabfertigung. Jedes benannte Luftfahrtunternehmen hat das RechtJede namhaft gemachte Fluggesellschaft ist berechtigt, seine ihre eigenen Bodenabfertigungsdienste („Selbstabfertigung“) im Gebiet Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei zu erbringen oder diese Dienste ganz oder teilweise nach eigenem Ermessen ganz oder teilweise an einen der für die zur Erbringung dieser Dienste im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei zugelassenen Dienstleister Anbieter zu vergeben („Drittabfertigung“). Wenn Falls oder soweit sofern die auf für die Bodenabfertigung im Gebiet Hoheitsgebiet einer Vertragspartei anwendbaren geltenden Gesetze und sonstigen Vorschriften entweder die Freiheit zur der Vergabe dieser Dienste an Dritte Dienstleistungen oder die Selbstabfertigung verhindern oder einschränken, wird jedes benannte Luftfahrtunternehmen hinsichtlich seines Zugangs jede namhaft gemachte Fluggesellschaft in Bezug auf ihren Zugang zu Selbstabfertigungs- und Bodenabfertigungsdiensten, die von einem oder mehreren Dienstleistern erbracht werden, auf nicht diskriminierender Grundlage Lieferanten erbrachten Selbstabfertigungs- und Bodenabfertigungsdiensten diskriminierungsfrei behandelt.

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Bodenabfertigung. Jedes benannte Luftfahrtunternehmen hat das RechtJede namhaftgemachten Luftfahrtgesellschaft ist berechtigt, seine ihre eigenen Bodenabfertigungsdienste („Selbstabfertigung“) im Gebiet Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei zu erbringen oder diese Dienste ganz oder teilweise nach eigenem Ermessen ganz oder teilweise an einen der für die zur Erbringung dieser Dienste zugelassenen Dienstleister Anbieter zu vergeben („Drittabfertigung“). Wenn Falls oder soweit sofern die auf für die Bodenabfertigung im Gebiet Hoheitsgebiet einer Vertragspartei anwendbaren geltenden Gesetze und sonstigen Vorschriften entweder die Freiheit zur der Vergabe dieser Dienste an Dritte Dienstleistungen oder die Selbstabfertigung verhindern oder einschränken, wird jedes benannte Luftfahrtunternehmen hinsichtlich seines Zugangs jede namhaftgemachten Fluggesellschaft in Bezug auf ihren Zugang zu Selbstabfertigungs- und Bodenabfertigungsdiensten, die von einem oder mehreren Dienstleistern erbracht werden, auf nicht diskriminierender Grundlage Anbietern erbrachten Selbstabfertigungs- und Bodenabfertigungsdiensten diskriminierungsfrei behandelt.

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Bodenabfertigung. Jedes benannte Luftfahrtunternehmen hat das Recht, seine eigenen Bodenabfertigungsdienste („Selbstabfertigung“) im Gebiet der anderen Vertragspartei zu erbringen (nachstehend „Selbstabfertigungsdienste“ genannt) oder andernfalls diese Dienste nach eigenem Ermessen ganz oder teilweise nach seiner Xxxx an einen der für die Erbringung dieser Dienste zugelassenen Dienstleister zu vergeben („Drittabfertigung“). Wenn oder soweit solange die auf die Bodenabfertigung im Gebiet einer Vertragspartei anwendbaren Gesetze und sonstigen Vorschriften entweder die Freiheit zur der Vergabe dieser Dienste an Dritte oder die Selbstabfertigung verhindern oder einschränken, wird jedes benannte Luftfahrtunternehmen hinsichtlich seines ihres Zugangs zu Selbstabfertigungs- und Bodenabfertigungsdiensten, die von einem oder mehreren Dienstleistern erbracht werden, auf in nicht diskriminierender Grundlage Weise behandelt.

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