Budgethochrechnung Musterklauseln

Budgethochrechnung. Seitens des Förderungsnehmers / der Förderungsnehmerin ist quartalsweise bis spätestens zum 15. des Folgemonats (somit bis 15.10.2015, 15.1.2016 und 15.4.2016) ein aktueller Zwischenbericht der bereits getätigten Ausgaben in Form einer „Ist-Stand Erhebung“ sowie eine Hochrechnung des erwarteten Verbrauchs bis zum Ende des Förderzeitraums vorzulegen. Dieser Bericht ist mittels des als Download unter zur Verfügung gestellten Formular „quartalsmäßige Budgethochrechnung“, in elektronischer Form per e-Mail dem AMS, Abteilung Vergabe (Frau Bleich ▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇▇▇▇@▇▇▇.▇▇, Frau Brünner ▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇@▇▇▇.▇▇ und ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇▇▇▇@▇▇▇.▇▇ ), zu übersenden. Zudem ist der Förderungsnehmer/die Förderungsnehmerin verpflichtet, dem AMS unverzüglich, jedenfalls aber vor dem nächsten Auszahlungstermin laut Zahlungsplan, zu melden, wenn die Anweisung einer weiteren Teilzahlung zu einer Überzahlung führen würde.