Zielgruppe Musterklauseln

Zielgruppe. Die Fortbildungspflicht richtet sich an die Zugelassene/den Zugelassenen bzw. die fachliche Leitung (nachfolgend Zugelassene genannt).
Zielgruppe. Zielgruppe der Befragung ist der in § 10 Abs. 2 b) und c) der Anlage IV genannte Personenkreis, „Weiterbilder (gemäß Anhang 4)“ und „Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung (ÄiW) (gemäß Anhang 4)“, das heißt alle Personen, die gemäß § 75a SGB V an förderbaren Angeboten in den KW teilgenommen haben bzw. aktuell weiterhin teilnehmen.
Zielgruppe. Anleger können grundsätzlich nur natürliche Personen mit Wohn- sitz in Deutschland sein. Ausnahmsweise können sich juristische Personen oder Personengesellschaften mit Sitz in Deutschland beteiligen, wenn die Komplementärin dies erlaubt. Die Anleger dürfen ihre Beteiligung an dem Publikums-AIF nicht für Dritte erwerben oder halten. Die gemeinschaftliche Übernahme einer Kommanditeinlage durch Ehegatten oder Bruchteils- oder Ge- samthandsgemeinschaften ist ausgeschlossen. Personen, die zu einem Zeitpunkt während der Platzierungs- phase über eine Staatsangehörigkeit der USA, Kanadas, Irlands oder Japans verfügen oder einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in China, den USA oder Kanada (einschließlich der jeweiligen Territorien) haben oder Inhaber einer US-amerikani- schen oder kanadischen Aufenthaltserlaubnis (Greencard u. a.) oder aus einem anderen Grund in den USA oder Kanada un- beschränkt einkommensteuerpflichtig sind, dürfen sich weder mittelbar noch unmittelbar – auch nicht nachträglich – als Treu- geber oder weitere Kommanditisten am Publikums-AIF beteili- gen. Die HEP KVG kann im Einzelfall nach eigenem Ermessen Ausnahmen zu der vorstehenden Beschränkung zulassen, so- weit daraus weder für den Publikums-AIF noch für die übrigen Anleger des Publikums-AIF Nachteile erwachsen oder drohen. Ein Vertrieb von Anteilen am Publikums-AIF in anderen EU- oder EWR-Staaten findet nicht statt.
Zielgruppe. 10.1.1 Im gegenständlichen Projekt sind für die im Konzept beschriebene(n) Zielgruppe(n) die in Punkt 10.2 genannten Leistungen unentgeltlich und unparteiisch für die im Konzept genannten, neu eintretende Zielgruppenpersonen, die beim AMS als Kunden/Kundinnen vorgemerkt sind, anzubieten. 10.1.2 Die Förderungsgeber behalten sich vor, die Zielgruppen und das Mengengerüst zu ergänzen oder abzuändern.
Zielgruppe. 11) Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Tourismus- und Freizeitunternehmen, Xxxxxx und Einrichtungen der angewandten Forschung und Entwicklung sowie sonstige Einrichtungen, die Maßnahmen zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes, der gewerblichen Wirtschaft sowie des Tourismus und der Freizeitwirtschaft setzen und ein Projekt entweder am Standort NÖ durchführen oder ein gemeinsames Projekt mit Rechtsträgern aus anderen Bundesländern oder Staaten, dessen wirtschaftlicher, technologischer oder touristischer Nutzen für eine der genannten Zielgruppen in NÖ gegeben ist 12) In den Speziellen Richtlinien kann der Kreis der Antragsberechtigten im Sinne der speziellen Zielsetzung näher definiert werden. 13) Die AntragstellerInnen müssen über die für die Ausübung ihrer Tätigkeit erforderlichen Berechtigungen verfügen. 14) Ausgenommen von der Antragstellung sind - Kreditinstitute - Versicherungsunternehmen - Energieversorgungsunternehmen - Kabel-TV-Gesellschaften - Unternehmen im überwiegenden direkten Eigentum des Bundes - Unternehmen in Schwierigkeiten, wenn die entsprechenden beihilfenrechtlichen Rechtsgrundlagen dies vorsehen 15) Ausgenommen von der Bewilligung einer Förderung sind AntragstellerInnen - gegen die vor Bewilligung der Förderung ein Zwangsvollstreckungsverfahren bewilligt oder über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet ist - gegen die ein Entziehungsverfahren gemäß § 361 GewO idgF anhängig ist - die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Entscheidung der Europäischen Kommission über die Unrechtmäßigkeit und Unvereinbarkeit einer Förderung mit dem Gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet haben 16) Der Fonds kann AntragstellerInnen, die innerhalb der letzten 3 Jahre vor Antragstellung im Rahmen eines gerichtlichen oder Verwaltungsstrafverfahrens mehrfach rechtskräftig verurteilt worden sind bzw. AntragstellerInnen, bei denen ein weiteres derartiges Verfahren anhängig ist (z.B. Schwarzarbeit, Finanzvergehen), bis zum Abschluss des gerichtlichen oder Verwaltungsstrafverfahrens von weiteren Förderungen ausschließen. 17) Der Fonds kann aus wirtschafts- und tourismuspolitischen Gründen bestimmte Arten von Unternehmen und bestimmte Branchen im gesamten Bundesland oder einzelnen Regionen generell oder für bestimmte Zeit von der Förderung ausschließen.
Zielgruppe. Leistungsberechtigt sind behinderte Menschen im Sinne des § 53 Abs. 1 und 2 SGB XII, die wegen ihrer Behinderung ambulante Eingliederungs- hilfe nach diesem Leistungstyp benötigen.
Zielgruppe. Leistungsberechtigt sind seelisch behinderte Menschen im Sinne des § 53 Abs. 1 und 2 SGB XII, die wegen ihrer Behinderung ambulante Eingliederungshilfe benötigen, um ein selbstständiges und selbstverant- wortliches Leben zu führen. Das Angebot richtet sich an seelisch behinderte Menschen • die vorübergehend, für längere Zeit oder auf Dauer nicht zur selbst- ständigen Lebensführung fähig sind und • für die eine stationäre Hilfe nicht, noch nicht oder nicht mehr erforderlich ist.
Zielgruppe. Dieser Kurs richtet sich an Teilnehmer, die bereits Erfahrungen im Bereich Netzwerk und Switch-Routing-Technologie (z. B. durch Cisco, HP) gesammelt haben und Konfigurationen durchführen können.
Zielgruppe. Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, d.h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Zielgruppe. BauWeiser steht Mitarbeitenden (im Folgenden auch „Nutzer:in“ genannt) einer Organisation mit berechtigtem Interesse (im Folgenden auch „Organisation“ genannt) zur Verfügung. Berechtigte Organisationen sind Behörden, alle Leitungsbetreiber und andere Xxxxxx öffentlicher Belange sowie Bauunternehmen, Architekturbüros, Planungsbüros, Garten- und Landschaftsbauer und andere Firmen mit Bezug und Beteiligung an Tiefbau- oder entsprechenden Planungstätigkeiten im Großraum Hamburg.