Zielgruppe Musterklauseln

Zielgruppe. Die Fortbildungspflicht richtet sich an den Zugelassenen/fachlichen Leiter (nachfol- gend Zugelassener genannt).
Zielgruppe. Anleger können grundsätzlich nur natürliche Personen mit Wohn- sitz in Deutschland sein. Ausnahmsweise können sich juristische Personen oder Personengesellschaften mit Sitz in Deutschland beteiligen, wenn die Komplementärin dies erlaubt. Die Anleger dürfen ihre Beteiligung an dem Publikums-AIF nicht für Dritte erwerben oder halten. Die gemeinschaftliche Übernahme einer Kommanditeinlage durch Ehegatten oder Bruchteils- oder Ge- samthandsgemeinschaften ist ausgeschlossen. Personen, die zu einem Zeitpunkt während der Platzierungs- phase über eine Staatsangehörigkeit der USA, Kanadas, Irlands oder Japans verfügen oder einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in China, den USA oder Kanada (einschließlich der jeweiligen Territorien) haben oder Inhaber einer US-amerikani- schen oder kanadischen Aufenthaltserlaubnis (Greencard u. a.) oder aus einem anderen Grund in den USA oder Kanada un- beschränkt einkommensteuerpflichtig sind, dürfen sich weder mittelbar noch unmittelbar – auch nicht nachträglich – als Treu- geber oder weitere Kommanditisten am Publikums-AIF beteili- gen. Die HEP KVG kann im Einzelfall nach eigenem Ermessen Ausnahmen zu der vorstehenden Beschränkung zulassen, so- weit daraus weder für den Publikums-AIF noch für die übrigen Anleger des Publikums-AIF Nachteile erwachsen oder drohen. Ein Vertrieb von Anteilen am Publikums-AIF in anderen EU- oder EWR-Staaten findet nicht statt.
Zielgruppe. Zielgruppe der Befragung ist der in § 10 Abs. 2 b) und c) der Anlage IV genannte Personenkreis, „Weiterbilder (gemäß Anhang 4)“ und „Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung (ÄiW) (gemäß Anhang 4)“, das heißt alle Personen, die gemäß § 75a SGB V an förderbaren Angeboten in den KW teilgenommen haben bzw. aktuell weiterhin teilnehmen.
Zielgruppe. 11) Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Tourismus- und Freizeitunternehmen, Xxxxxx und Einrichtungen der angewandten Forschung und Entwicklung sowie sonstige Einrichtungen, die Maßnahmen zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes, der gewerblichen Wirtschaft sowie des Tourismus und der Freizeitwirtschaft setzen und ein Projekt entweder am Standort NÖ durchführen oder ein gemeinsames Projekt mit Rechtsträgern aus anderen Bundesländern oder Staaten, dessen wirtschaftlicher, technologischer oder touristischer Nutzen für eine der genannten Zielgruppen in NÖ gegeben ist
Zielgruppe. 10.1.1 Im gegenständlichen Projekt sind für die im Konzept beschriebene(n) Zielgruppe(n) die in Punkt 10.2 genannten Leistungen unentgeltlich und unparteiisch für die im Konzept genannten, neu eintretende Zielgruppenpersonen, die beim AMS als Kunden/Kundinnen vorgemerkt sind, anzubieten.
Zielgruppe. Die Regelplätze sind für das Alter von zwölf Jahre bis achtzehn Jahren (in Ausnahmen 21 Jahren) konzipiert. Das Aufnahmealter ist in der Regel zwölf Jahre bis siebzehn Jahre Das Alter der Belegung des Inobhutnahmeplatzes ist nicht vorgegeben. Umstände, die zu einer Aufnahme führen: • Allgemeine Entwicklungsrückstände (Retardierungen) • Verwahrlosung/erhebliche Vernachlässigung • Verweigerungshaltungen (Schule/Familie) • psychische und psychosomatische Auffälligkeiten • sexueller Missbrauch • delinquentes Verhalten • Tod oder sonstiger Verlust der Personensorgeberechtigten Umstände, die eine Aufnahme ausschließen: • erheblicher Drogenmissbrauch, der in seinen Auswirkungen zu einer bereits bestehenden körperlichen und/oder psychischen Abhängigkeit geführt hat, so dass eine Drogenabstinenz nicht möglich ist • chronische oder akute psychotische Krankheitsbilder • Erkrankungen, welche einen intensiven Pflegeaufwand benötigen. Unsere primären pädagogischen Grundsätze, die dem Jugendlichen helfen selbstbestimmt und eigenverantwortlich in unserer Gesellschaft zu leben, lauten: • dem Jugendlichen Vertrauen entgegenzubringen, um ihm den Rahmen zu bieten, der sein Selbstvertrauen stärkt; • Förderung positiver Eigenschaften durch Bestätigung und Unterstützung; • Bildung eines Zugehörigkeitsgefühls durch Einbeziehung in Entscheidungsprozesse und in den Organisationsablauf der Jugendwohngemeinschaft; • gemeinsam Grenzen setzen und akzeptieren lernen. • Erlernen gesellschaftlicher Regeln, insbesondere unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben. • Vermittlung von allgemeingültigen Werten des Zusammenlebens, wie z.B. Respekt und Toleranz. Ziele der pädagogischen Arbeit sind: • verlässliche und kontinuierliche Beziehungen aufbauen; Beibehaltung und Pflege bestehender Beziehungen; • das Kind/der Jugendliche und die Gruppenzusammensetzung bestimmen das pädagogische Handeln (Personenzentrierter Ansatz). Bedingt durch die individuelle Problematik ist es erforderlich, Zielsetzung und Methoden ebenfalls individuell zu erarbeiten und zu gestalten, d.h. sie gemeinsam mit dem Kind/dem Jugendlichen zu erarbeiten und zu formulieren; • neben dem Prozess der Verselbstständigung innerhalb der Wohngruppe werden durch das gemeinsame Leben und Handeln in der Gruppe familienähnliche Strukturen aufgebaut, welche Aspekte der Beziehungsfähigkeit und Beheimatung fördern; • Förderung im Bereich der Schul- und Berufsausbildung; • Erarbeitung von Hilfeplänen, in denen die besondere Problematik de...
Zielgruppe. Leistungsberechtigt sind behinderte Menschen im Sinne des § 53 Abs. 1 und 2 SGB XII, die wegen ihrer Behinderung ambulante Eingliederungs- hilfe nach diesem Leistungstyp benötigen.
Zielgruppe. Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, d.h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Zielgruppe. ANMELDUNG TEILNAHMEGEBÜHR
Zielgruppe. BauWeiser steht Mitarbeitenden (im Folgenden auch „Nutzer:in“ genannt) einer Organisation mit berechtigtem Interesse (im Folgenden auch „Organisation“ genannt) zur Verfügung. Berechtigte Organisationen sind Behörden, alle Leitungsbetreiber und andere Xxxxxx öffentlicher Belange sowie Bauunternehmen, Architekturbüros, Planungsbüros, Garten- und Landschaftsbauer und andere Firmen mit Bezug und Beteiligung an Tiefbau- oder entsprechenden Planungstätigkeiten im Großraum Hamburg.