Common use of Datenfluss Clause in Contracts

Datenfluss. (1) Durch seine Teilnahmeerklärung verpflichtet sich der DMP-Arzt, die vollständigen Dokumen- tationen gemäß Anlage 2 i. V. m. Anlage 12 der DMP-A-RL am Ort der Leistungserbringung auf elektronischem Weg zu erfassen und an die Datenstelle zu übermitteln. Dies soll spätes- tens 10 Tage nach Erstellung der Dokumentation erfolgen. Der DMP-Arzt hat vor der Ver- sendung von Dokumentationen sicherzustellen, dass eine unterschriebene Teilnahme- und Einwilligungserklärung (Anlage 8) vom Versicherten vorliegt. Zugleich verpflichtet sich der Arzt, die Teilnahme- und Einwilligungserklärung des Versicherten mit der Bestätigung der gesicherten Diagnose an die Datenstelle zu übermitteln. Der DMP-Arzt vergibt für jeden Ver- sicherten eine individuelle, nur einmal zu vergebende DMP-Fallnummer, die aus maximal sieben Ziffern ("0"-"9") bestehen darf.

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Datenfluss. (1) Durch seine Teilnahmeerklärung verpflichtet sich der DMP-Arzt, die vollständigen Dokumen- tationen vollständige Dokumenta- tion gemäß Anlage 2 i. V. m. Anlage 12 6 der DMP-A-RL am Ort der Leistungserbringung auf elektronischem Weg zu erfassen und an die Datenstelle zu übermitteln. Dies soll spätes- tens spätestens 10 Tage nach Erstellung der Dokumentation erfolgen. Der DMP-Arzt hat vor der Ver- sendung Versendung von Dokumentationen sicherzustellen, dass eine unterschriebene Teilnahme- und Einwilligungserklärung Einwilli- gungserklärung (Anlage 8) vom Versicherten bzw. seinem gesetzlichen Vertreter vorliegt. Zugleich Zu- gleich verpflichtet sich der DMP-Arzt, die Teilnahme- und Einwilligungserklärung des Versicherten Versi- cherten mit der Bestätigung der gesicherten Diagnose an die Datenstelle zu übermitteln. Der DMP-Arzt vergibt für jeden Ver- sicherten Versicherten eine individuelle, nur einmal zu vergebende DMP-DMP- Fallnummer, die aus maximal sieben Ziffern ("0"-"9") bestehen darf.

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Datenfluss. (1) Durch seine Teilnahmeerklärung verpflichtet sich der DMP-Arzt, die vollständigen Dokumen- tationen Dokumenta- tionen gemäß Anlage 2 i. V. m. Anlage 12 8 der DMP-A-RL am Ort der Leistungserbringung auf elektronischem Weg zu erfassen und an die Datenstelle zu übermitteln. Dies soll spätes- tens spätestens 10 Tage nach Erstellung der Dokumentation erfolgen. Der DMP-Arzt hat vor der Ver- sendung Versendung von Dokumentationen sicherzustellen, dass eine unterschriebene Teilnahme- und Einwilligungserklärung Einwilligungser- klärung (Anlage 8) vom Versicherten bzw. seinem gesetzlichen Vertreter vorliegt. Zugleich verpflichtet ver- pflichtet sich der Arzt, die Teilnahme- und Einwilligungserklärung des Versicherten mit der Bestätigung Be- stätigung der gesicherten Diagnose an die Datenstelle zu übermitteln. Der DMP-Arzt vergibt für jeden Ver- sicherten Versicherten eine individuelle, nur einmal zu vergebende DMP-Fallnummer, die aus maximal ma- ximal sieben Ziffern ("0"-"9") bestehen darf.

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Datenfluss. (1) Durch seine Teilnahmeerklärung verpflichtet sich der DMP-Arzt, die vollständigen Dokumen- tationen gemäß Anlage 2 i. V. m. Anlage 12 8 der DMP-A-RL am Ort der Leistungserbringung auf elektronischem Weg zu erfassen und an die Datenstelle zu übermitteln. Dies soll spätes- tens 10 Tage nach Erstellung der Dokumentation erfolgen. Der DMP-Arzt hat vor der Ver- sendung von Dokumentationen sicherzustellen, dass eine unterschriebene Teilnahme- und Einwilligungserklärung (Anlage 8) vom Versicherten vorliegtbzw. seinem gesetzlichen Vertreter vor- liegt. Zugleich verpflichtet sich der Arzt, die Teilnahme- und Einwilligungserklärung des Versicherten Ver- sicherten mit der Bestätigung der gesicherten Diagnose an die Datenstelle zu übermitteln. Der DMP-Arzt vergibt für jeden Ver- sicherten Versicherten eine individuelle, nur einmal zu vergebende DMP-DMP- Fallnummer, die aus maximal sieben Ziffern ("0"-"9") bestehen darf.

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