Datenlieferungsvertrag Musterklauseln

Datenlieferungsvertrag. 1. Der Öko-BGV hat mit dem BKO einen Vertrag abzuschließen, in welchem sich der BKO verpflichtet, dem Öko-BGV jene Daten bekannt zugeben, die gemäß der Verord- nung der Energie -Control GmbH, mit der das Clearingentelt für die Erfüllung der Auf- gaben eines BKO festgesetzt wird, der Berechnung des Clearingentgelts für den BKO zugrundeliegen. 2. Eine Haftung des BKO für die inhaltliche Richtigkeit der dem Öko-BGV bekanntgege- benen Daten ist ausgeschlossen.
Datenlieferungsvertrag. Jeder Lieferant hat mit dem BKO einen Datenlieferungsvertrag für die Regelzone, in der er tätig wird, abzuschließen, in welchem er sich insbesondere verpflichtet, alle vom BKO benötigten Daten zu liefern, wenn diese Daten nicht vom NB oder BGV geliefert werden, und sie dem Lieferanten zur Verfügung stehen.