Schulungen Musterklauseln

Schulungen. 19 Schulung, Information der Ärzte (1) Die Krankenkassen und die KVWL informieren die teilnahmeberechtigten koordinierenden Gynäkologen sowie die Krankenhäuser/Kooperationszentren über Ziele und Inhalte des Behandlungsprogramms Brustkrebs. Hierbei werden auch die vereinbarten Versorgungs- ziele, Kooperations- und Überweisungsregeln, die zugrunde gelegten Versorgungsauf- träge und die geltenden Therapieempfehlungen transparent dargestellt. Die teilnahmebe- rechtigten Gynäkologen erhalten hierzu umfangreiche tagesaktuelle Informationen über die Internetseite der KVWL. (2) Dies gilt gleichermaßen für die teilnahmeberechtigten Krankenhäuser und Kooperations- zentren. (3) Die Schulungen der teilnahmeberechtigten Gynäkologen sowie Krankenhäuser/ Kooperationszentren dienen der Erreichung der vereinbarten Versorgungsziele. Die In- halte der Schulungen zielen auf die vereinbarten Managementkomponenten, insbeson- dere bezüglich der sektorübergreifenden Zusammenarbeit ab. Die Partner dieser Verein- xxxxxx definieren zudem bedarfsorientiert Anforderungen an eine für die strukturierten Be- handlungsprogramme relevante regelmäßige Fortbildung teilnahmeberechtigter Ärzte. (4) Die in den Anlagen 1 bis 2 (Strukturqualität) geforderten Fort- und Weiterbildungsmaßnah- men finden im Rahmen der allgemeinen ärztlichen Fortbildungsveranstaltungen statt und sind gegenüber der KVWL nachzuweisen. In diese Fort- und Weiterbildungsprogramme sind die strukturierten medizinischen Inhalte nach § 9 dieser Vereinbarung, auch zur quali- tätsgesicherten und wirtschaftlichen Arzneimitteltherapie, einzubeziehen. (5) Alle durchgeführten Schulungen widersprechen nicht den Inhalten der RSAV, sowie der diese ersetzenden oder ergänzenden Richtlinien des G-BA in ihrer jeweils geltenden Fas- sung. (1) Die Krankenkasse informiert ihre Versicherten umfassend über Ziele und Inhalte der struk- turierten Behandlungsprogramme insbesondere durch die Patientinneninformation nach Anlage 9. Hierbei werden auch die vereinbarten Versorgungsziele, Kooperations- und Überweisungsregeln, die zugrunde gelegten Versorgungsaufträge und die geltenden The- rapieempfehlungen transparent dargestellt. (2) Die Inanspruchnahme von Patientinneninformationen ist freiwillig. Eine Nicht-Inanspruch- nahme führt nicht zum Ausschluss der Patientin aus dem strukturierten Behandlungspro- gramm. Schulungsprogramme sind für Patientinnen mit Brustkrebs nicht zielführend.
Schulungen. Die Planung und Durchführung von Schulungen gehören nicht zum Leistungsspektrum.
Schulungen. 19 Schulung, Information der Ärzte § 20 Information der Versicherten
Schulungen. (§ 137f Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch)
Schulungen. Sind Schulungen vereinbart, führt der Auftragnehmer diese in eigener Verantwortung und insbeson- dere entsprechend den Vereinbarungen in Nummern 2 und 4 des EVB-IT Systemvertrages durch. Ist nichts anderes vereinbart, sind alle Schulungen in deutscher Sprache durchzuführen. Schulungen finden beim Auftraggeber statt, soweit nichts anderes vereinbart ist. Soweit Schulungen nicht beim Auftraggeber stattfinden, ist der Auftragnehmer für die Bereitstellung der Räumlichkeiten und der ent- sprechenden Schulungsinfrastruktur verantwortlich. Ein Schulungstag umfasst acht Unterrichtsstun- den à 45 Minuten. Die Schulungsvergütung beinhaltet die angemessene Vorbereitung der Schulung sowie die Einräumung der vereinbarten Nutzungsrechte an den Schulungsunterlagen. Die Schu- lungsunterlagen sind in deutscher Sprache zu liefern und die gelieferten Vervielfältigungsstücke ge- hen in das Eigentum des Auftraggebers über. Zu den Schulungsunterlagen gehören auch Hilfsmittel, wie elektronische Präsentationsdateien und zur Schulung verwendete Muster. An für den Auftraggeber erstellten Schulungsunterlagen räumt der Auftragnehmer diesem die Rechte entsprechend Ziffer 2.3.2.1 in Verbindung mit Nummer 4.7.2 EVB-IT Systemvertrag ein, soweit nichts anderes vereinbart ist. An allen anderen Schulungsunterlagen räumt der Auftragnehmer dem Auf- traggeber die Rechte entsprechend Ziffer 2.3.1.1 ein, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Schulungen. Reise- und Aufenthaltskosten (bei Vor-Ort-Schulungen die des Referenten) gehen zu Lasten des Kunden. Für ausdrücklich vereinbarte Schulungen, die nicht innerhalb von drei Jahren ab Lieferung des Vertragsgegenstands wahrgenommen werden, entfällt der Anspruch des Kunden auf Erfüllung. Hat TRUMPF das Produkt, für das der Kunde eine Schulung bestellt hat, nach Ablauf des bestätigten Schulungstermins aus dem Lieferprogramm genommen, ohne dass der Kunde die Schulung in Anspruch genommen hat, so wandelt sich der Schulungsanspruch des Kunden in einen Anspruch auf gleichwertige Schulung an einem anderen Gegenstand des aktuellen TRUMPF Lieferprogramms.
Schulungen. Zur Inbetriebnahme eines komplexen Anwendungsprogramms, wie es AMTANGEE-Software ist, sind Schulungen durchzuführen. Schulungen werden von AMTANGEE und von zertifizierten AMTANGEE Partnern angeboten und sind gesondert zu vergüten. Ohne die Inanspruchnahme von Schulungen kann AMTANGEE nicht die ordnungsgemäße Anwendung der AMTANGEE-Software durch den Kunden gewährleisten. Sofern AMTANGEE Schulungsleistungen gegenüber dem Kunden erbringt, gelten zusätzlich die Besonderen Geschäftsbedingungen für Schulungen.
Schulungen. (§ 137f Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 SGB V)
Schulungen. 4.1 Die Termine der öffentlichen Schulungen werden von Tech Data Academy auf der Internetseite angegeben: xxxxx://xxxxxxx. xxxxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxx. Die Termine für Private Schulungen werden einvernehmlich festgelegt. Bei Privaten Schulungen vereinbart Tech Data Academy mit Ihnen in Textform die Daten, Orte, Inhalte, Voraussetzungen und alle weiteren gegebenenfalls erforderlichen Bedingungen. 4.2 Tech Data Academy stellt die Schulungsbeschreibungen auf der Internetseite xxxxx://xxxxxxx.xxxxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxx bereit. Hierzu gehören auch die Lernziele und Voraussetzungen der Teilnehmer. Es ist Ihre Verantwortung, sicherzustellen, dass Sie die für eine Schulung genannten Voraussetzungen erfüllen. Bei öffentlichen Schulungen und Online Schulung ist es Ihre Verantwortung die in der Schulungsbeschreibung genannten Hardware Anforderungen zu prüfen, um sicherzustellen, dass Ihr System die Mindestanforderungen für die Schulungseinheit erfüllt. Nach Abgabe eines online Bestellformulars erhalten Sie eine E-Mail Bestätigung mit Ihrer Benutzerkennung und Ihrem Passwort sowie weiteren Anweisungen für den Beginn der Schulungseinheit. Nach Erhalt Ihrer Benutzerkennung und Ihres Passworts steht Ihnen der zuvor genannte Zeitraum zur Durchführung der Online Schulung zur Verfügung, nach diesem Zeitraum erlischt das Recht an der Schulung teilzunehmen. Sie können sich jedoch (kostenpflichtig) erneut anmelden. Wird ein Training/Schulung vereinbarungsgemäß in den Geschäftsräumen des Kunden durchgeführt, muss der Kunde rechtzeitig für eine geeignete Umgebung sorgen und die notwendige technische Ausstattung zur Verfügung stellen. Ist diese nicht gegeben ist eine Haftung von Tech Data Academy insoweit ausgeschlossen. Der Kunde wird Tech Data Academy bei der Ausführung der vereinbarten Trainingsleistung nach besten Kräften unentgeltlich unterstützen und unaufgefordert alle Informationen und Unterlagen mitteilen, die hierfür von Bedeutung sind. Der Kunde hat bei Schulungen in seinen Geschäftsräumen für eine angemessene Verpflegung der Trainingsteilnehmer und Referenten zu sorgen. Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflicht, ist Tech Data Academy zur Leistung nicht verpflichtet. 4.3 Tech Data Academy gibt Ihnen keine Bewertung Ihrer in der Schulung erbrachten Leistungen. 4.4 Geringfügige Änderungen im Veranstaltungsprogramm behalten wir uns vor ebenso wie einen Referentenwechsel gegen einen gleichwertigen Referenten.
Schulungen. 20 Leistungserbringer § 21 Versicherte