Deckungssummen Musterklauseln

Deckungssummen. Ergänzend zu Ziffer 18.1 Absatz 2 der RVB gelten folgende Deckungssummen vereinbart: • im Tarif BASIC 2,0 Mio. € • in den Tarifen PREMIUM und HAFTPFLICHT/UNFALL 2,6 Mio. €
Deckungssummen. Der Versicherungsschutz wird pro Unfall gewährt, wobei sich die Deckungssumme pro Person auf 500.000 EUR (nicht indexierter Betrag) und pro Versicherungsfall auf 1.000.000 EUR (nicht indexierter Betrag) einschließlich Zinsen, Kosten, Prozesskosten und/oder Honorare sowie Vorleistungen aller Art beläuft.
Deckungssummen. Die Leistungen für Annullierungskosten oder Mehrkosten bei verspätetem Reiseantritt oder vorzeitigem Reiseabbruch sind auf CHF 20’000 pro Ereignis und Person bzw. CHF 50’000 pro Ereignis und Familie begrenzt. Mehrkosten zur Verlängerung der Reise sind auf maximal CHF 700 pro Person oder bei Benützung eines Mietwagens auf CHF 1’000, gleichgültig, wie viele Personen den Mietwagen benutzen, begrenzt. Die Leistungen im Rahmen des Freizeitschutzes (Tagesausflüge, Weiterbildungskurse, Konzerttickets, Skiabos, Startgeld für Stadtlauf usw.) sind auf CHF 500 pro Person und Ereignis begrenzt.
Deckungssummen. Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall begrenzt auf 10.000.000 Euro für Personen- und/oder Sachschäden sowie 250.000 Euro für Vermögensschäden. Die Gesamtleistung des Versiche- rers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres (Personen-, Sach- und Vermögensschäden) beträgt das Doppelte dieser Deckungssummen.
Deckungssummen. Sofern nichts anderes vereinbart, gilt: Die Deckungssumme für Personen-, Sach-, und Vermögensschäden beträgt pau- schal 5.000.000 EUR. 7002011185 Die Höchstleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungs- jahres beträgt das Dreifache der Deckungssumme. Soweit vereinbart, gilt: Betreuungsklausel H 9301:01 4.14
Deckungssummen. Die Deckungssummen betragen, soweit nichts anderes vereinbart ist, je Schadensereignis
Deckungssummen. Die Leistungen sind auf die versicherte Summe begrenzt und betragen maximal CHF 4’000 pro Person und CHF 10’000 pro Familie bzw. Versicherungspolice und Ereignis.
Deckungssummen. Die Grunddeckungssumme für Betriebs-, Produkt- und Umwelthaftpflichtversicherung (Basisdeckungsrisiko) beträgt wahlweise 5.000.000 EUR, 7.500.000 EUR oder 10.000.000 EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Jahreshöchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt maximal das Doppelte der vereinbarten Deckungssumme (2-fach maximiert). Die weiteren Höchstersatzleistungen ergeben sich aus den dem Vertrag zugrundeliegenden Bedingungen. In Abhängigkeit von der für die jeweilige Betriebsart maßgeblichen Prämienberechnungsgrundlage gelten folgende Zeichnungsgrenzen (darüber hinaus anfragepflichtig): - 50 Mitarbeiter - 5.000.000 EUR Jahres-Lohn-/Gehaltssumme - 10.000.000 EUR Jahresumsatz Sofern eine Vorversicherung bestand, ist diese im Antrag unter Angabe des Versicherers und der Versicherungsscheinnummer anzugeben.
Deckungssummen. 5.1 Die Deckungssummen betragen:
Deckungssummen. Personen-, Sach- und Vermögensschäden (pauschal) Je Versicherungsfall EUR 10.000.000 Höchstens je Versicherungsjahr EUR 20.000.000 Es bestehen Deckungssummen-Begrenzungen für bestimmte Deckungstatbestände. Bei in den USA und USA-Territorien eingetretenen Versicherungsfällen oder dort geltend gemachten Ansprüchen werden die Aufwendungen des Versicherers für Kosten als Leistungen auf die Deckungssumme angerechnet. HDI Global SE xxx.xxx.xxxxxx Handelsregister: Sitz Hannover HR Xxxxxxxx X 00000 XXx-XX-Xx. XX 219828782 Vorsitzender des Aufsichtsrats: Xxxxxxx Xxxx Vorstand: Xx. Xxxxx Xxxx (Vorsitzender), Xxxxx Xxxxxxx, Dr. Xxxxxxxx Xxxxxxxx, Xx. Xxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxx, Xxxxx Xxxxxx, Xx. Xxxxxx Xxxxx, Xxxxxx XxXxxxxx