Deckungssummen Musterklauseln

Deckungssummen. Ergänzend zu Ziffer 18.1 Absatz 2 der RVB gelten folgende Deckungssummen vereinbart: • im Tarif BASIC 2,0 Mio. € • in den Tarifen PREMIUM und HAFTPFLICHT/UNFALL 2,6 Mio. €
Deckungssummen. Der Versicherungsschutz wird pro Unfall gewährt, wobei sich die Deckungssumme pro Person auf 500.000 EUR (nicht indexierter Betrag) und pro Versicherungsfall auf 1.000.000 EUR (nicht indexierter Betrag) einschließlich Zinsen, Kosten, Prozesskosten und/oder Honorare sowie Vorleistungen aller Art beläuft.
Deckungssummen. Sofern nichts anderes vereinbart, gilt: Die Deckungssumme für Personen-, Sach-, und Vermögensschäden beträgt pau- schal 5.000.000 EUR. Die Höchstleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungs- jahres beträgt das Dreifache der Deckungssumme. 7002011185 Soweit vereinbart, gilt: Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Berufs-Haftpflichtversicherung von Assistenzärzten und Assistenzzahnärzten in Weiterbildung (BBR) H 0051:04 A. Berufs-Haftpflichtversicherung B. Umwelthaftpflicht-Basisversicherung
Deckungssummen. Die Leistungen für Annullierungskosten oder Mehrkosten bei verspätetem Reiseantritt oder vorzeitigem Reiseabbruch sind auf CHF 10’000 pro Ereignis und Person bzw. CHF 20’000 pro Ereignis und Familie begrenzt. Mehrkosten zur Verlängerung der Reise sind auf maximal CHF 700 pro Person oder bei Benützung eines Mietwagens auf CHF 1’000, gleichgültig, wie viele Personen den Mietwagen benutzen, begrenzt. Die Leistungen im Rahmen des Freizeitschutzes (Tagesausflüge, Weiterbildungskurse, Konzerttickets, Skiabos, Startgeld für Stadtlauf usw.) sind auf CHF 500 pro Person und Ereignis begrenzt.
Deckungssummen. Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall begrenzt auf 50.000.000 Euro für Sachschäden, 12.000.000 Euro für Personenschäden sowie 250.000 Euro für Vermögensschäden. Die Ge- samtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres (Personen-, Sach- und Vermögensschäden) beträgt das Doppelte dieser Deckungssummen.
Deckungssummen. 3.6.1. ÖKK TOURIST 50 /100 3.6.2. ÖKK TOURIST 250 / 500
Deckungssummen. Die Deckungssumme je Schadenereignis beträgt in der allgemei- nen Haftpflicht für den Versicherungsnehmer und die an der Planung und Bauausführung Beteiligten (Mitversicherte) sowie für Umweltschäden. ■ EUR 20.000.000 pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Im Rahmen dieser Deckungssumme stehen für Schadenverhü- tungskosten und Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungs- falles bei Schäden aus der Umwelthaftpflichtversicherung EUR 2.000.000 zur Verfügung. Sublimit für die Umweltschadenversicherung: ■ EUR 10.000.000 für Sach- und Vermögensschäden. Im Rahmen dieser Deckungssumme stehen für Ausgleichssanie- rungen und Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalls EUR 2.000.000 zur Verfügung. In der Planungshaftpflichtversicherung beträgt die Deckungs- summe je Schadenereignis, für die Folgen von Verstößen bei der Erbringung von Planungs- und Ingenieurleistungen, ■ EUR 10.000.000 pauschal für Sach- und Vermögens- schäden Im Rahmen dieser Deckungssumme beträgt die Höchstentschä- digung für die erweiterte Planungsdeckung (Planung und Bauen aus einer Hand) für den Bauherren und bauausführende Unter- nehmen ■ EUR 5.000.000 Versicherungsschutz besteht im Rahmen der erweiterten Pla- nungsdeckung ausschließlich für Schäden am Objekt selbst. Der Selbstbehalt je Versicherungsfall beträgt EUR 10.000, jedoch EUR 100.000 in der erweiterten Planungsdeckung für Bauherrn und bauausführende Unternehmen. Der Selbstbehalt ist vom Schadenverursacher zu tragen. Er entfällt für Personenschäden. Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle während der Vertragsdauer beträgt das Dreifache der vorste- henden Deckungssummen.
Deckungssummen. DSV-Standardschutz DSV-Superschutz Die Deckungssummen betragen je Ereignis pauschal für Personen- und Sachschäden ▇.▇▇▇.▇▇▇ € ▇.▇▇▇.▇▇▇ € für Vermögensschäden je Verstoß 50.000 € ▇▇▇.▇▇▇ € für Vermögensschäden im Versicherungsjahr bis ▇▇▇.▇▇▇ € ▇▇▇.▇▇▇ € für fremde Schlüssel der UrlaubsunterkunL 2.500 € 2.500 €
Deckungssummen. Der Auftragnehmer muss eine Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachweisen. Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht. Die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung müssen mindestens betragen: für Personenschäden über 10 Mio 3.000.000,00 € für sonstige Schäden bis 25 Mio 3.000.000,00 € In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Deckungssummen. 5.1 Die Deckungssummen betragen: 5.2 Besondere Deckungssummen bestehen abweichend von Abschnitt B. II. 5.1 für folgende Risiken je Ereignis; 5.2.1 Für Mietsachschäden gemäß Abschnitt B. II. 2.1.4 a): € 250.000,- An jedem Versicherungsfall ist der Versicherte mit 10%, mindestens € 100,–, maximal € 1.000,-- selbst beteiligt. Für Mietsachschäden gemäß Abschnitt B. II. 2.1.4 b): € 10.000,- An jedem Versicherungsfall ist der Versicherte mit 10%, mindestens € 50,–, maximal € 250,-- selbst beteiligt. 5.2.2 Für Gewässerschäden gemäß Abschnitt B. II. 2.3: € 260.000,– 5.2.3 Für Schlüsselverlust gemäß Abschnitt B. II. 2.7 € 2.600,– An jedem Versicherungsfall ist der Versicherte mit 10%, mindestens € 50,–, selbst beteiligt.