Deckungssummen. Ergänzend zu Ziffer 18.1 Absatz 2 der RVB gelten folgende Deckungssummen vereinbart: • im Tarif BASIC 2,0 Mio. € • in den Tarifen PREMIUM und HAFTPFLICHT/UNFALL 2,6 Mio. €
Deckungssummen. Der Versicherungsschutz wird pro Unfall gewährt, wobei sich die Deckungssumme pro Person auf 500.000 EUR (nicht indexierter Betrag) und pro Versicherungsfall auf 1.000.000 EUR (nicht indexierter Betrag) einschließlich Zinsen, Kosten, Prozesskosten und/oder Honorare sowie Vorleistungen aller Art beläuft.
Deckungssummen. Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall begrenzt auf 10.000.000 Euro für Personen- und/oder Sachschäden sowie 250.000 Euro für Vermögensschäden. Die Gesamtleistung des Versiche- rers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres (Personen-, Sach- und Vermögensschäden) beträgt das Doppelte dieser Deckungssummen.
Deckungssummen. Sofern nichts anderes vereinbart, gilt: Die Deckungssumme für Personen-, Sach-, und Vermögensschäden beträgt pau- schal 5.000.000 EUR. 7002011185 Die Höchstleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungs- jahres beträgt das Dreifache der Deckungssumme. Soweit vereinbart, gilt: Betreuungsklausel H 9301:01 4.14
Deckungssummen. Die Leistungen für Annullierungskosten oder Mehrkosten bei verspätetem Reiseantritt oder vorzeitigem Reiseabbruch sind auf CHF 20’000 pro Ereignis und Person bzw. CHF 50’000 pro Ereignis und Familie begrenzt. Mehrkosten zur Verlängerung der Reise sind auf maximal CHF 700 pro Person oder bei Benützung eines Mietwagens auf CHF 1’000, gleichgültig, wie viele Personen den Mietwagen benutzen, begrenzt. Die Leistungen im Rahmen des Freizeitschutzes (Tagesausflüge, Weiterbildungskurse, Konzerttickets, Skiabos, Startgeld für Stadtlauf usw.) sind auf CHF 500 pro Person und Ereignis begrenzt.
Deckungssummen. Die Deckungssummen betragen, soweit nichts anderes vereinbart ist, je Schadensereignis
Deckungssummen. Es können folgende Varianten abgeschlossen werden:
2.4.1 TOURIST 50/100
Deckungssummen. Der Auftragnehmer muss eine Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachweisen. Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht. Die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung müssen mindestens betragen: für Personenschäden über 10 Mio 3.000.000,00 € für sonstige Schäden bis 25 Mio 3.000.000,00 € In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Deckungssummen. Personen-, Sach- und Vermögensschäden (pauschal) Je Versicherungsfall EUR 10.000.000 Höchstens je Versicherungsjahr EUR 20.000.000 Es bestehen Deckungssummen-Begrenzungen für bestimmte Deckungstatbestände. Bei in den USA und USA-Territorien eingetretenen Versicherungsfällen oder dort geltend gemachten Ansprüchen werden die Aufwendungen des Versicherers für Kosten als Leistungen auf die Deckungssumme angerechnet. HDI Global SE xxx.xxx.xxxxxx Handelsregister: Sitz Hannover HR Xxxxxxxx X 00000 XXx-XX-Xx. XX 219828782 Vorsitzender des Aufsichtsrats: Xxxxxxx Xxxx Vorstand: Xx. Xxxxx Xxxx (Vorsitzender), Xxxxx Xxxxxxx, Dr. Xxxxxxxx Xxxxxxxx, Xx. Xxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxx, Xxxxx Xxxxxx, Xx. Xxxxxx Xxxxx, Xxxxxx XxXxxxxx
Deckungssummen. Die Leistungen sind auf die versicherte Summe begrenzt und betragen maximal CHF 4’000 pro Person und CHF 10’000 pro Familie bzw. Versicherungspolice und Ereignis.