Gerichtsstand Musterklauseln

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Gerichtsstand. 1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. 2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
Gerichtsstand. Nicht ausschließlich zuständig für sämtliche im Zusammenhang mit den Schuldverschreibungen entstehenden Klagen oder sonstige Verfahren ("Rechtsstreitigkeiten") ist das Landgericht Frankfurt am Main.
Gerichtsstand. Der ausschließliche Gerichtsstand ist der Sitz des Netzbetreibers.
Gerichtsstand. (1) Klagen eines Unternehmers gegen das Kreditinstitut können nur beim sachlich zuständigen Gericht am Sitz der Hauptniederlassung des Kreditinstituts erhoben werden. Dieser Gerichtsstand ist auch für Klagen des Kreditinstituts gegen einen Unternehmer maßgeblich, wobei das Kreditinstitut berechtigt ist, seine Rechte auch bei jedem anderen örtlich und sachlich zuständigen Gericht geltend zu machen. (2) Der für Klagen eines Verbrauchers oder gegen einen Verbraucher bei Vertragsabschluss mit dem Kreditinstitut gegebene allgemeine Gerichtsstand in Österreich bleibt auch dann erhalten, wenn der Verbraucher nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt und österreichische gerichtliche Entscheidungen in diesem Land vollstreckbar sind.
Gerichtsstand. Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Der Verkäufer ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.
Gerichtsstand. Hat der Fahrschüler keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland, oder ist der gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der Sitz der Fahrschule der Gerichtsstand.
Gerichtsstand. Für alle Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag wird als Gerichtsstand der Sitz des Vermieters vereinbart soweit der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, der Mieter Kaufmann oder eine in § 38 Abs. 1 ZPO gleichgestellte Person ist.
Gerichtsstand. Die Gerichte des Ortes, in dem der Anbieter seinen Sitz hat – wie er sich aus den Angaben in diesem Dokument ergibt – sind ausschließlich zuständig für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ergeben. Dies gilt weder für Nutzer, die als europäische Verbraucher handeln noch für Nutzer im Vereinigten Königreich, in der Schweiz, Norwegen oder Island, die als Verbraucher handeln. O acima não se aplica a Usuários no Brasil que se qualifiquem como Consumidores.
Gerichtsstand. 41.1 Soweit der Besteller MAN Energy Solutions SE ist und der Auftragnehmer seinen Geschäftssitz in der Bundesrepublik Deutschland hat, gilt die folgende Rechts- und Gerichtsstandsklausel: a) Gerichtsstand ist Augsburg. Der Besteller kann jedoch nach seiner ▇▇▇▇ den Auftragnehmer auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand ver- klagen. b) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutsch- land. Die Anwendung der Kollisionsnormen (In- ternationales Privatrecht) und des Übereinkom- mens der Vereinten Nationen über den interna- tionalen Warenkauf vom 11. April 1980 (UN- Kaufrecht, CISG) ist ausgeschlossen. 41.2 Soweit der Besteller MAN Energy Solutions Schweiz AG ist oder der Auftragnehmer seinen Ge- schäftssitz außerhalb der Bundesrepublik Deutsch- land hat, gilt die folgende Rechts- und Gerichts- standsklausel: a) Alle Streitigkeiten, die sich aus und/oder im Zu- sammenhang mit dem Vertrag ergeben, wer- den nach der Schiedsgerichtsordnung der In- ternationalen Handelskammer (ICC) unter Aus- schluss des ordentlichen Rechtsweges durch ein Schiedsgericht endgültig entschieden. Der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens ist Zü- rich, Schweiz. Die Anzahl der Schiedsrichter beträgt drei. Sprache des Schiedsverfahrens ist Deutsch. Die Bestimmungen zum beschleunig- ten Verfahren sowie die Bestimmungen zum Eilschiedsrichterverfahren sind nicht anwend- bar. Die Parteien werden die Existenz des Schiedsverfahrens vertraulich behandeln. Glei- ches gilt für Informationen und Dokumente, die im Rahmen eines solchen Verfahrens zugäng- lich gemacht werden oder sonst im Zusammen- hang hiermit stehen. b) Es gilt das Recht der Schweiz. Die Anwendung der Kollisionsnormen (Internationales Privat- recht) und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (UN-Kaufrecht, CISG) ist ausgeschlossen.
Gerichtsstand. Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis gegen den Versi- cherungsnehmer ist das Gericht des Ortes zuständig, an dem der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz oder in Ermange- lung eines solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.