Die Teilfonds. Der OGAW besteht aus einem oder mehreren Teilfonds. Die Verwaltungsgesellschaft kann jederzeit beschliessen, wei- tere Teilfonds aufzulegen. Der Prospekt sowie der Treuhandvertrag inklusive teilfondsspezifischem Anhang A „Teilfonds im Überblick“ ist entsprechend anzupassen. Die Anleger sind an dem jeweiligen Teilfondsvermögen des OGAW nach Massgabe der von ihnen erworbenen Anteile beteiligt. Jeder Teilfonds gilt im Verhältnis der Anleger untereinander als eigenständiges Vermögen. Die Rechte und Pflichten der Anleger eines Teilfonds sind von denen der Anleger der anderen Teilfonds getrennt. Gegenüber Dritten haften die Vermögenswerte der einzelnen Teilfonds lediglich für Verbindlichkeiten, die von den betref- fenden Teilfonds eingegangen werden.
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Samples: Treuhandvertrag Inklusive Teilfondsspezifische Anhänge Und Prospekt
Die Teilfonds. Der OGAW besteht aus einem oder mehreren Teilfonds. Die Verwaltungsgesellschaft kann jederzeit beschliessenbe- schliessen, wei- tere weitere Teilfonds aufzulegen. Der Prospekt sowie der Treuhandvertrag inklusive teilfondsspezifischem teilfonds- spezifischem Anhang A „Teilfonds im Überblick“ ist entsprechend anzupassen. Die Anleger sind an dem jeweiligen Teilfondsvermögen des OGAW nach Massgabe der von ihnen erworbenen erwor- benen Anteile beteiligt. Jeder Teilfonds gilt im Verhältnis der Anleger untereinander als eigenständiges Vermögen. Die Rechte und Pflichten der Anleger eines Teilfonds sind von denen der Anleger der anderen Teilfonds getrennt. Gegenüber Dritten haften die Vermögenswerte der einzelnen Teilfonds lediglich für Verbindlichkeiten, die von den betref- fenden betreffenden Teilfonds eingegangen werden.
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Samples: Treuhandvertrag
Die Teilfonds. Der OGAW besteht aus einem oder mehreren Teilfonds. Die Verwaltungsgesellschaft kann jederzeit beschliessen, wei- tere weitere Teilfonds aufzulegen. Der Prospekt sowie der Treuhandvertrag inklusive teilfondsspezifischem Anhang A „Teilfonds im Überblick“ ist entsprechend anzupassen. Die Anleger sind an dem jeweiligen Teilfondsvermögen des OGAW nach Massgabe der von ihnen erworbenen Anteile beteiligt. Jeder Teilfonds gilt im Verhältnis der Anleger untereinander als eigenständiges Vermögen. Die Rechte und Pflichten der Anleger eines Teilfonds sind von denen der Anleger der anderen Teilfonds getrennt. Gegenüber Dritten haften die Vermögenswerte der einzelnen Teilfonds lediglich für Verbindlichkeiten, die von den betref- fenden betreffenden Teilfonds eingegangen werden.
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Samples: Treuhandvertrag
Die Teilfonds. Der OGAW besteht aus einem oder mehreren Teilfonds. Die Verwaltungsgesellschaft kann jederzeit beschliessenbeschlies- sen, wei- tere weitere Teilfonds aufzulegen. Der Prospekt sowie der Treuhandvertrag inklusive teilfondsspezifischem Anhang An- hang A „Teilfonds im Überblick“ ist entsprechend anzupassen. Die Anleger sind an dem jeweiligen Teilfondsvermögen des OGAW nach Massgabe der von ihnen erworbenen Anteile beteiligt. Jeder Teilfonds gilt im Verhältnis der Anleger untereinander als eigenständiges Vermögen. Die Rechte und Pflichten Pflich- ten der Anleger eines Teilfonds sind von denen der Anleger der anderen Teilfonds getrennt. Gegenüber Dritten haften die Vermögenswerte der einzelnen Teilfonds lediglich für Verbindlichkeiten, die von den betref- fenden betreffenden Teilfonds eingegangen werden.
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Samples: Treuhandvertrag