Download-Software Musterklauseln
Download-Software. 5.1.1 Sofern für die Nutzung der Vertragssoftware eine Installation auf einem
5.1.2 Optica wird dem Kunden nach Abschluss des Vertrages für Download-Software einen Download-Link per E-Mail zukommen lassen. Mittels des Links kann der Kunde eigen- ständig eine Kopie der Software vom Portal des Technologiepartners RISE herunter- laden und auf seinem Computersystem installieren, sofern die Installation nicht von Optica oder im Auftrag von Optica durch den Technologiepartner RISE im Rahmen einer Remote-Installationsunterstützung erfolgt. Die Anzahl der Platzlizenzen ergibt sich aus der Bestellung in Verbindung mit der Leistungsbeschreibung gem. Anlage 1.
Download-Software. Allgemeine Geschäftsbedingungen für eine Anbindung an die TI_V01
11.2.1 Optica räumt dem Kunden das nicht-ausschließliche, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare und zeitlich auf die Dauer des Vertrags befristete Recht ein, die Down- load-Software im Objektcode sowie die sonstigen Komponenten der
11.2.2 Der Kunde ist berechtigt, die Download-Software herunterzuladen, diese in den Arbeitsspeicher zu laden, anzuzeigen und ablaufen zu lassen.
11.2.3 Soweit dies für die vertragsgemäße Nutzung erforderlich ist, ist der Kunde berechtigt, die Download-Software zu vervielfältigen. Als für die vertragsgemäße Nutzung erfor- derliche Vervielfältigung ist insbesondere das Laden der Download-Software in den Arbeitsspeicher anzusehen. Darüber hinaus ist der Kunde berechtigt, eine Vervielfältigung zu Sicherungszwecken („Sicherungskopie“) vorzunehmen. Der Kunde ist hierbei verpflichtet, diese Sicherungskopie als solche zu kennzeichnen sowie einen Urheberrechtsvermerk des Herstellers anzubringen.
11.2.4 Der Kunde ist berechtigt, die Download-Software ausschließlich unter den Voraussetzungen von § 69e UrhG zu vervielfältigen und zu dekompilieren. Im Übrigen ist der Kunde zu einer Vervielfältigung nicht berechtigt, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt.
11.2.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Download-Software Dritten zu überlassen, insbesondere sie zu veräußern, zu vermieten, unterzulizenzieren, drahtgebunden oder drahtlos wiederzugeben, öffentlich zugänglich zu machen oder sie Dritten in anderer Weise zur Verfügung zu stellen. Dritte in diesem Sinn sind nicht Angestellte im Geschäftsbetrieb des Kunden und Personen, die der Kunde einsetzt, um die bestimmungsgemäße Verwendung sicherzustellen.
11.2.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Download-Software zu verändern und zu bearbei- ten, es sei denn, es handelt sich bei der Änderung bzw. Bearbeitung um eine für die vertragsgemäße Nutzung der Software erforderliche Beseitigung eines Mangels, mit welcher sich Optica in Verzug befindet. Eine Umarbeitung ist auch zulässig, wenn sie zur Behebung von Kompatibilitätsproblemen beim Zusammenwirken mit anderen vom Kunden benötigten Programmen erforderlich ist, und Optica nicht bereit oder in der Lage ist, diese gegen eine angemessene Vergütung zu beseitigen.
