eAMS – Verwendung des eAMS-Konto. Der Förderungsnehmer ist verpflichtet ein eAMS-Konto zu führen und folgende „Services für Partner- institutionen“ zu verwenden o Eintritte/Ergebnisse der Informationsveranstaltung o Teilnahmeliste o Berichte zu Personen / Lebenslauf o Übermittlung der Monatsmeldungen o Übermittlung aller erforderlichen Unterlagen (Begehren, Finanzplan, Berichte, Endabrechnung, etc.) Bitte beachten Sie, dass o das AMS nach Erteilung der Superuser-Rolle (durch das SfU) keine Überprüfungspflicht bzgl. der internen Berechtigungsstruktur des Förderungsnehmers hat! o Erklärungen / Bestätigungen, die über das eAMS erfolgen, rechtsverbindlich sind, o projektbezogene Kommunikation der vertragsverantwortlichen Personen zugestellt wird (Projektnummer liegt nach „Einladung zur Begehrensstellung“ durch die LGS vor) – veranstaltungsbezogene Kommunikation der Veranstaltungsbetreuung.
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