Mitwirkung des Auftraggebers. 14.1 Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer die erforderlichen Informationen und Unterlagen aus seiner Sphäre rechtzeitig zur Verfügung stellen. Der Auftraggeber wird den Mitarbeitern des Auftragnehmers Zugang zu seinen Räumlichkeiten und der dort vorhandenen informationstechnischen Infrastruktur rechtzeitig gewähren und die bei ihm vorhandenen Dokumentationen rechtzeitig übergeben, jeweils soweit dies zur Erbringung der Leistung erforderlich ist und die gesetzlichen und vereinbarten persönlichen Voraussetzungen (z.B. Sicherheitsüberprüfungen nach Sicherheitsüberprüfungs- gesetz - SÜG -) erfüllt sind. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungsleistungen trotz Aufforderung des Auftragnehmers nicht, nicht rechtzeitig oder unvollständig nach, kann der Auftragnehmer ein Angebot unterbreiten, diese Leistungen selbst anstelle des Auftraggebers zu erbringen. Sonstige Ansprüche des Auftragnehmers bleiben unberührt.
Mitwirkung des Auftraggebers. Die Mitwirkung des Auftraggebers ergibt sich aus Anlage Nr. .
Mitwirkung des Auftraggebers. Dem Auftraggeber obliegt folgende Mitwirkung (z.B. Infrastruktur, Organisation, Personal, Technik, Dokumente): Lfd. Nr. Art der Mitwirkung Erläuterungen (z.B. fachliche Qualifikation des Personals, das Mitwirkungsleistungen er- bringt) max. Auf- wand Termin, Zeitraum Ort Die Mitwirkung des Auftraggebers ergibt sich aus Anlage Nr. .
Mitwirkung des Auftraggebers. Dem Auftraggeber obliegt folgende Mitwirkung (z.B. Infrastruktur, Organisation, Personal, Technik, Dokumente): Lfd. Nr. Art der Mitwirkung Erläuterungen (z.B. fachli- che Qualifikation des Per- sonals, das Mitwirkungs- leistungen erbringt) max. Aufwand Xxxxxx/ Xxxxxxxx Xxx 0 2 3 4 5 6 Gemäß dem in Nummer 2.3 vereinbarten Vorgehensmodell V-Modell XT* bzw. dem vereinbarten organisationsspezifischen V-Modell XT* ergibt sich die Mitwirkung des Auftraggebers aus dem Las- tenheft gemäß Anlage Nr. und dem Teil „Mitwirkung und Beistellungen des Auftraggebers“ des Projekthandbuchs (AN) gemäß Anlage Nr. . Die Mitwirkung des Auftraggebers ergibt sich aus Anlage Nr.1.
Mitwirkung des Auftraggebers. Dem Auftraggeber obliegt folgende Mitwirkung (z.B. Infrastruktur, Organisation, Personal, Technik, Dokumente): Gemäß dem in Nummer 2.3 vereinbarten Vorgehensmodell V-Modell XT* bzw. dem vereinbarten organisationsspezifischen V-Modell XT* ergibt sich die Mitwirkung des Auftraggebers aus dem Lastenheft gemäß Anlage Nr. und dem Teil „Mitwirkung und Beistellungen des Auftraggebers“ des Projekthandbuchs (AN) gemäß Anlage Nr. . Die Mitwirkung des Auftraggebers ergibt sich aus Anlage Nr. .
Mitwirkung des Auftraggebers. 2.1 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Instandhaltung* in angemessenem Umfang unterstützen. Darüber hinausge- hende Mitwirkungsleistungen bedürfen der gesonderten Vereinbarung im Vertrag.
Mitwirkung des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist zur Erbringung folgender Mitwirkungsleistun- gen verpflichtet. Weitere Mitwirkungspflichten können sich aus Ver- trag und seinen Anlagen ergeben. Sofern darüber hinaus Mitwir- kungspflichten erforderlich werden, wird der Auftragnehmer den Auf- traggeber auf diesen Umstand hinweisen. Die Parteien werden sich sodann über diese zusätzlichen Mitwirkungspflichten abstimmen, wobei der Auftraggeber erforderliche Mitwirkungspflichten erfüllen wird und diese nur aus wichtigem Grund verweigern darf.
Mitwirkung des Auftraggebers. 10.1 Dem Auftraggeber obliegen die in Nummer 12 des EVB-IT Erstellungsvertrages aufgeführten Mitwirkungsleistungen sowie die gemäß Nummer 3 des EVB-IT Erstellungsvertrages verein- barten Beistellungsleistungen. Er wird dem Auftragnehmer die erforderlichen Informationen und Unterlagen aus seiner Sphäre zur Verfügung stellen. Der Auftraggeber wird den Mitarbeitern des Auftragnehmers Zugang zu seinen Räumlichkeiten und der dort vorhandenen informationstechnischen Infrastruktur gewähren, soweit dies zur Erbringung der Leistung erforderlich ist und die vertraglich vereinbarten persönlichen Voraussetzungen (z.B. Sicherheitsüberprüfungen nach Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) erfüllt sind. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungsleistungen trotz Aufforderung des Auftragnehmers nicht, nicht rechtzeitig oder unvollständig nach, kann der Auftragnehmer ein Angebot unterbreiten, diese Leistungen selbst anstelle des Auftraggebers zu erbringen. Sonstige Ansprüche des Auftragnehmers bleiben unberührt.
Mitwirkung des Auftraggebers. 5.1 Der Auftraggeber muss sicherstellen, dass die Serviceleistung an Ort und Stelle nach Eintreffen des Servicepersonals von AWG alsbald begonnen und ohne Verzug zu Ende geführt werden kann. Die Zugänglichkeit zu den Geräten und Anlagen, an denen die Serviceleistungen vorzunehmen sind, muss jederzeit gewährleistet sein. Die Arbeitsbedingungen müssen so sein, dass unter Beachtung aller gesetzlichen Vorschriften, insbesondere zur Unfallverhütung, gearbeitet werden kann.
Mitwirkung des Auftraggebers. 17.1 Dem Auftraggeber obliegen die im Vertrag aufgeführten Mitwirkungsleistungen. Er wird dem Auftrag- nehmer die erforderlichen Informationen und Unterlagen aus seiner Sphäre zur Verfügung stellen.