Earnings per Share (EPS) Musterklauseln
Earnings per Share (EPS). Als internes finanzielles Leistungskriterium wird die Kennzahl Earnings per Share (EPS) genutzt. Grundlage für das Leistungskriterium ist das EPS gemäß Konzernjahresabschluss („as reported“). Das EPS stellt neben den Nettoerlösen und dem EBITDA die dritte zentrale Kennzahl zur Messung der erfolgreichen Umsetzung der Wachstumsstrategie dar. Durch die Implementierung des EPS als Leistungskriterium für die Performance Shares soll auch in dieser Vergütungskomponente ein lang-fristiges profitables Wachstum incentiviert und der Wachstumsfokus der Deutsche Börse Aktiengesellschaft abgebildet werden. Durch die Berücksichtigung des EPS als Leistungskriterium für die Performance Shares wird somit auch gewährleistet, dass nur langfristig erfolgreiche M&A belohnt werden, da sich etwaige Fehlinvestitionen negativ im EPS niederschlagen würden. Die Entwicklung des EPS wird mittels der jährlichen Wachstumsrate (Compound Annual Growth Rate, CAGR) über die fünfjährige Performance-Periode gemessen. Die mögliche Zielerreichung für die endgültige Anzahl der Performance Shares aus diesem mit 25 % gewichteten Leistungskriterium reicht von 0 % bis 250 %. Als Zielwert hat der Aufsichtsrat einen EPS CAGR von 7,5 % p.a. über die Performance-Periode festgelegt. Die Obergrenze wurde auf 18,75 % p.a., die Untergrenze auf 0 % p.a. gelegt. Bei Erreichen des Zielwertes beträgt der Zielerreichungsgrad 100 %. Liegt der tatsächlich erzielte Wert über die Performance-Periode auf oder unterhalb der Untergrenze, ist der Zielerreichungskorridor verfehlt und die Zielerreichung beträgt 0 %. Liegt der tatsächlich erreichte Wert auf oder oberhalb der Obergrenze, ergibt sich ein maximaler Zielerreichungsgrad von 250 %. Zwischen der Ober- und Untergrenze entwickelt sich der Zielerreichungsgrad linear. Für die Berechnung der Zielerreichung wird das EPS „as reported“ lediglich um etwaige Abschreibungen von immateriellen Vermögenswerten, sog. Price Purchase Allocations (ppa), sowie um Transaktionskosten in Fällen von großen M&A-Transaktionen, die einen Wert von mehr als EUR 1 Milliarde aufweisen, bereinigt. Die ppa-Korrektur bildet das Geschäftsmodell der Deutsche Börse Aktiengesellschaft und möglicher M&A-Ziele ab, da diese typischerweise nur in geringem Umfang materielle Vermögenswerte aufweisen. Durch die Bereinigung um die Transaktionskosten soll der Vorstand – im Einklang mit der Wachstums-strategie, welche auf organisches und anorganisches Wachstum ausgelegt ist – im Falle größerer M&A-Transaktione...
