Edelmetallabrechnung Musterklauseln

Edelmetallabrechnung. 5.1 Das Edelmetallergebnis für jedes der zwischen den Parteien ver- einbarten Edelmetalle („Nettofeingewicht“) wird wie folgt berech- net: 1000 100 Nettofeingewicht (in der vereinbarten Gewichtseinheit) = Feingehalt in ‰ x Vergütungsquote in % x Nettogewicht nach