Eigenorganisation Musterklauseln
Eigenorganisation. In Abänderung von Artikel D7 sind bei selbst organisierter Pannenhilfe (Ausnahme: wenn die Polizei infolge Unfall den Pannendienst selbst organisiert oder wenn der Versicherte aus medizinischen Gründen nicht in der Lage ist, die Assistance-Zentrale zu informieren) die Leistungen auf die angefallenen Kosten, jedoch insgesamt höchstens auf CHF 300 pro Ereignis begrenzt.
