Eigenverantwortung. Die dem Lieferanten obliegenden gesetzlichen Verpflichtungen zum Schutz jeglicher Daten in und aus seiner eigenen Organisation einschließlich der Wirksamkeit der Einwilligung seiner Mitarbeiter bleiben unberührt. Das betrifft insbesondere die Sicherstellung, dass vom Lieferanten oder seinen Mitarbeitern an ▇▇▇▇▇ übermittelte Daten zulässig, richtig und vollständig sind, keinen besonderen Einschränkungen unterliegen oder nicht unterliegen, oder aus in der Verantwortung des Lieferanten liegenden Umständen nicht oder nicht mehr verarbeitet werden dürfen. Der Lieferant ist für die sachliche Richtigkeit, Integrität und Aktualität sowie für die Wahrung der Vertraulichkeit der von Ihnen an ▇▇▇▇▇ übermittelten Daten verantwortlich.
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Sources: Allgemeine Einkaufsbedingungen (Aeb), Allgemeine Einkaufsbedingungen (Aeb), Allgemeine Einkaufsbedingungen (Aeb)
Eigenverantwortung. Die dem Lieferanten obliegenden gesetzlichen Verpflichtungen zum Schutz jeglicher Daten in und aus seiner eigenen Organisation einschließlich der Wirksamkeit der Einwilligung seiner Mitarbeiter bleiben unberührt. Das betrifft insbesondere die Sicherstellung, dass vom Lieferanten oder seinen Mitarbeitern an ▇▇▇▇▇ übermittelte Daten zulässig, richtig und vollständig sind, keinen besonderen Einschränkungen unterliegen oder nicht unterliegen, mehr unterliegen oder aus in der Verantwortung des Lieferanten liegenden Umständen nicht oder nicht mehr verarbeitet werden dürfen. Der Lieferant ist für die sachliche Richtigkeit, Integrität und Aktualität sowie für die Wahrung der Vertraulichkeit der von Ihnen ihm an ▇▇▇▇▇ übermittelten Daten verantwortlich.
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Sources: Allgemeine Einkaufsbedingungen (Aeb)