Einkauf von Futter – Rohkomponenten Musterklauseln
Einkauf von Futter – Rohkomponenten. Beim Einkauf von Futter-Rohkomponenten muss der Lieferschein des Verkäufers belegen können, dass die Komponenten keine deklarationspflichtigen Anteile an GVO enthalten, die Soja und Sojaprodukte aus nachhaltiger Produktion stammen und kein Palmöl/Palmfett verwendet wird (siehe auch 6.2-6.3).
