Übrige Bestimmungen. Jede Partei trägt die bei ihr anfallenden Kosten der Fusion.
Übrige Bestimmungen. 16.1 Änderungen der AGB IWB behält sich die jederzeitige Änderung der AGB vor. Diese werden dem Kunden auf geeignete Weise zur Kenntnis gebracht und gelten ohne Widerspruch innert 14 Tagen seit Mitteilung an den Kunden als genehmigt.
Übrige Bestimmungen. 16.1 Änderungen der AGB IWB behält sich die jederzeitige Änderung der AGB vor. Diese werden dem Kunden auf geeignete Weise und mit einer an- gemessenen Vorankündigungsfrist von 30 Tagen zur Kennt- nis gebracht. Der Kunde hat Änderungen an den Vertragsbedingungen aus technischen und betrieblichen Gründen zu akzeptieren, soweit diese für den Kunden vorteilhaft sind oder eine bloss vernachlässigbare Verminderung der Leistungen bewirken, ohne dass wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnis- ses berührt werden. Weiter sind Änderungen zulässig, die infolge gesetzlicher Vorgaben (z.B. Erhöhung der Mehrwert- steuer oder Urheberrechtsabgaben) oder gerichtlicher An- ordnungen erforderlich werden. xxxxxxxx.xx 0224 Falls IWB in anderen Fällen die Preise oder Leistungen än- dert und die Gesamtbelastung (Preis) für den Kunden hö- her wird oder einzelne Leistungen wesentlich reduziert wer- den, kann der Kunde den Vertrag oder die entsprechenden Dienstleistungen auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung ohne Kostenfolge nach Ziff. 15 kündigen, sofern IWB dem Kunden nicht innert 14 Tagen nach Erhalt der Kün- digung nach ihrer Xxxx eines der folgenden Ersatzangebote unterbreitet: (i) die unveränderte Weitergeltung der bishe- rigen Vertragsbedingungen oder (ii) die Kompensation der dem Kunden durch die Änderung entstehenden Gesamtbe- lastung mit geeigneten Mitteln. Sofern der Kunde nicht bis zum Ablauf der Vorankündi- gungsfrist kündigt, gilt dies als Einverständnis zur Änderung der Vertragsbedingungen. Die Änderung bzw. das Ersatzan- gebot wird sodann Vertragsbestandteil. Betrifft die Änderung eine Zusatzleistung oder eine Option, so bezieht sich das Kündigungsrecht ausschliesslich auf die Zusatzleistung oder Option.
Übrige Bestimmungen. 20 Die Gesellschafter verpflichten sich, über den Inhalt dieses Vertrags gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren, sind aber damit einverstanden, diesen Vertrag den zuständigen Aufsichtsbehörden und allenfalls Berufsorganisationen ein- zureichen.
21 Falls eine Bestimmung dieses Vertrags einer zwingenden gesetzlichen Bestimmung widersprechen sollte, so gilt anstelle dieser Bestimmung jene gesetzlich zulässige Regelung, die dem ursprünglichen Parteiwillen am nächsten kommt. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags wird dadurch nicht beeinträchtigt.
22 Die Anhänge zu diesem Vertrag bilden einen integrierenden Bestandteil dieses Vertrags.
23 Jede Änderung dieses Vertrags und der Anhänge bedarf eines Beschlusses der Gesellschafter, der mit einer Mehrheit von drei Vierteln aller Stimmen gefällt wird, soweit in diesem Vertrag für einen Beschluss nicht ein anderes Quorum vorgesehen ist.
24 Die Abtretung von Rechten gemäss diesem Vertrag ist nicht zulässig.
Übrige Bestimmungen. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt als Gerichtsstand Luzern.
Übrige Bestimmungen. Integrierende Bestanteile des vorliegenden Vertrages: Anhang „Optionen und Pricing Patientenbroschüre“ vom 29.08.2012. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen über den Vertrag, Art. 1 ff. OR. Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Zürich. Patientensicherheit Schweiz Gesundheitseinrichtung XYZ Ort, Datum Ort, Datum Optionen und Pricing Patientenbroschüre inkl. Begleitmaterialien (Flyer, Poster) und Hilfsmittel (Manual, Checkliste, Masterfolien)
1. Die Patientenbroschüre steht in den vier Landessprachen der Schweiz (Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch) und in folgenden Fremdsprachen zur Verfügung: Albanisch, Englisch, Portugiesisch, Spanisch, Südslawisch, Tamilisch, Türkisch. Die Begleitmaterialien (Flyer, Poster) stehen in drei Landessprachen (Deutsch, Französisch, Italienisch) zur Verfügung. Die untenstehenden Preise beinhalten einen Komplettsatz der Patientenbroschüre und Begleitmaterialien in den genannten Sprachen. Die Hilfsmittel (Manual, Checkliste, Masterfolien) stehen ebenfalls in drei Landessprachen (Deutsch, Französisch, Italienisch) zur Verfügung.
2. Die Patientenbroschüre kann in vier verschiedenen Varianten bezogen werden. - mit oder ohne Logo der Gesundheitseinrichtung - mit oder ohne Nennung externer Sponsoren (Die Stiftung konnte Sponsoren gewinnen, welche einen Beitrag an das Projekt „Fehler vermeiden – Helfen Sie mit! – Patientenbeteiligung für Patientensicherheit“ und insbesondere an das Zur-Verfügung-Stellen der Broschüre leisten. Die Sponsoren sind: Interpharma, Novartis International AG, Stadtspital Triemli, Stadtspital Waid, Streuli Pharma AG) Flyer und Poster können in zwei Varianten bezogen werden: mit oder ohne eigenem Logo.
3. Der Beitrag an die Stiftung beträgt: Patientenbroschüre … ohne Logo der Gesundheitseinrichtung … mit Logo der Gesundheitseinrichtung … ohne Sponsorennennung 2900.- CHF (exkl. MwSt*) 3900.- CHF (exkl. MwSt*) … mit Sponsorennennung 1900.- CHF (exkl. MwSt*) 2900.- CHF (exkl. MwSt*) * die Mehrwertsteuer wird zusätzlich verrechnet
4. Gesundheitseinrichtungen mit mehreren Standorten, die als Verbünde auftreten aber für ein- zelne Standorte eigene Logos für die Patientenbroschüre, Flyer, Poster wünschen, werden je zusätzlicher Logovariante mit CHF 1’000.- belastet bzw. in Rechnung gestellt.
5. Ändert die Gesundheitseinrichtung nachträglich eine Option (von ohne eigenem Logo zu mit eigenem Logo bzw. von mit Sponsoren-Logo zu ohne Sponsoren-Logo), so wird ihm der Diffe...
Übrige Bestimmungen. Im Rahmen des gesetzlich Zulässigen kann diese Vereinbarung jederzeit im gegenseitigen Einverständnis schriftlich geändert werden.
Übrige Bestimmungen. 17.1 Falls eine oder mehrere Bestimmungen in einem Vertrag zwischen AUTONET und dem Auftraggeber und/oder diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder als ungültig erklärbar sind, tastet das die Gültigkeit des Vertrages, der allgemeinen Geschäftsbedingungen oder übriger Bestimmungen darin nicht an.
17.2 Alle Kosten, die AUTONET machen muss zum Erhalt oder zur Ausübung von Rechten gegenüber dem Auftraggeber auf Grund des Vertrages und/oder der allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich, sind zu Lasten des Auftraggebers.
17.3 Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages können nur schriftlich zwischen den Parteien festgelegt werden.
17.4 Änderungen oder Ergänzungen einer Vereinbarung können nur schriftlich zwischen den Parteien vereinbart werden.
Übrige Bestimmungen. Das Personalrecht der Kirchgemeinde vom ist integrierender Bestandteil dieses Arbeitsvertrages. Ausserdem gilt subsidiär das Personalrecht des Kantons Luzern, sofern und soweit weder der vorliegende Vertrag noch das Personalrecht der Kirchgemeinde genügende Bestimmungen zum Arbeitsrecht enthält.
Übrige Bestimmungen a) Die Rechtsbeziehungen zur Kundin/zum Kunden unterstehen dem Schweizerischen Recht.
b) Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Bern.
c) Auch für im Ausland ansässige Kundinnen und Kunden gilt Bern als Betreibungsort und als ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahren.
d) Die vorliegenden AGB sind in deutscher, französischer und italienischer Sprache abgefasst. Im Falle von Widersprüchen ist die deutsche Version massgebend.
e) Das SDBB behält sich vor die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Die jeweils verbindliche Fassung der AGB ist auf xxxx.xxxx.xx einseh- und ausdruckbar.