Common use of Empfänger oder Kategorien von Empfängern personenbezogener Daten Clause in Contracts

Empfänger oder Kategorien von Empfängern personenbezogener Daten. Die personenbezogenen Daten können vorbehaltlich strenger Beschränkungen und Bedingungen, die durch das luxemburgische Gesetz zum Versicherungsgeheimnis festgelegt sind, an folgende Personengruppen übermittelt werden (siehe Artikel 300 des Gesetzes vom 7. Dezember 2015 über den Versicherungssektor): - Versicherungsvermittler (Versicherungsagenten, Versicherungsmakler und Vermittler in untergeordne- ter Funktion) und weitere Partner der Gesellschaft; - Dienstleister und Auftragnehmer der Gesellschaft insoweit, als dies für die Durchführung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderlich ist; - die weiteren Unternehmen der Versicherungsgruppe, der die Gesellschaft angehört; - der oder die Rückversicherer der Gesellschaft, Rechnungs- und Wirtschaftsprüfer; - die am Versicherungsvertrag beteiligten Personen wie zum Beispiel Rechtsanwälte, Sachverständige, Vertrauensärzte etc... ; - und allgemein jede Person oder (administrative, steuerliche oder rechtliche) Stelle, an die personen- bezogene Daten von Gesetzes wegen zu Bedingungen und innerhalb von Grenzen, die gesetzlich vorgegeben sind, weitergeleitet werden müssen oder dürfen.

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Empfänger oder Kategorien von Empfängern personenbezogener Daten. Die personenbezogenen Daten können vorbehaltlich strenger Beschränkungen und Bedingungen, die durch das luxemburgische Gesetz zum Versicherungsgeheimnis festgelegt sind, an folgende Personengruppen übermittelt werden (siehe Artikel 300 des Gesetzes vom 7. Dezember 2015 über den Versicherungssektor): - Versicherungsvermittler (Versicherungsagenten, Versicherungsmakler und Vermittler in untergeordne- ter untergeordneter Funktion) und weitere Partner der Gesellschaft; - Dienstleister und Auftragnehmer der Gesellschaft insoweit, als dies für die Durchführung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderlich ist; - die weiteren Unternehmen der Versicherungsgruppe, der die Gesellschaft angehört; - der oder die Rückversicherer der Gesellschaft, Rechnungs- und Wirtschaftsprüfer; - die am Versicherungsvertrag beteiligten Personen wie zum Beispiel Rechtsanwälte, Sachverständige, Vertrauensärzte etc... .; - und allgemein jede Person oder (administrative, steuerliche oder rechtliche) Stelle, an die personen- bezogene personenbezogene Daten von Gesetzes wegen zu Bedingungen und innerhalb von Grenzen, die gesetzlich vorgegeben sind, weitergeleitet werden müssen oder dürfen. Dies ist keine erschöpfende Aufstellung. Maßgeblich ist einzig das Verzeichnis der Gesellschaft.

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